ᐅ Geschossflächenzahl - Bedeutung für Bauvorhaben
Erstellt am: 06.11.21 18:02
Guten Tag,
ich beabsichtige ein Grundstück in einem bestehenden Baugebiet zu kaufen (in Hessen). Im Bebauungsplan, der aus 2005 stammt, wird die Traufhöhe mit 4m ab Bodenkante EG angegeben sowie die Firsthöhe mit 5m ab Oberkannte oberstes Vollgeschoss.
Die Geschossanzahl ist auf 1 begrenzt.
Die ursprünglich angedachte Stadtvilla können wir bei der Traufhöhe vermutlich sowieso vergessen, aber heißt maximale Geschossanzahl 1, dass ich auch keinen Keller sowie Dachgeschoss mit entsprechend Schrägen ausbauen darf?
Viele Grüße
ich beabsichtige ein Grundstück in einem bestehenden Baugebiet zu kaufen (in Hessen). Im Bebauungsplan, der aus 2005 stammt, wird die Traufhöhe mit 4m ab Bodenkante EG angegeben sowie die Firsthöhe mit 5m ab Oberkannte oberstes Vollgeschoss.
Die Geschossanzahl ist auf 1 begrenzt.
Die ursprünglich angedachte Stadtvilla können wir bei der Traufhöhe vermutlich sowieso vergessen, aber heißt maximale Geschossanzahl 1, dass ich auch keinen Keller sowie Dachgeschoss mit entsprechend Schrägen ausbauen darf?
Viele Grüße
nagner99 schrieb:
Im Bebauungsplan, der aus 2005 stammt, wird die Traufhöhe mit 4m ab Bodenkante EG angegeben sowie die Firsthöhe mit 5m ab Oberkannte oberstes Vollgeschoss.
Die Geschossanzahl ist auf 1 begrenzt.Letztere ist eine sehr außergewöhnliche Definition, aber immerhin laienverständlich, jedenfalls für die Verhältnisse von Bebauungsplantexten. Begrenzt ist offenbar wie üblich nur die Zahl der Vollgeschosse.nagner99 schrieb:
aber heißt maximale Geschossanzahl 1, dass ich auch keinen Keller sowie Dachgeschoss mit entsprechend Schrägen ausbauen darf?Nein. Offenbar will man ein Dachgeschoss mit etwa einem Meter Kniestock und insgesamt einer ganz passablen Nutzbarkeit ermöglichen. Beim Keller mußt Du natürlich achtgeben, daraus kein Vollgeschoss zu machen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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nagner99 schrieb:
Die ursprünglich angedachte Stadtvilla können wir bei der Traufhöhe vermutlich sowieso vergessen, Jepp!nagner99 schrieb:
dass ich auch keinen Keller sowie Dachgeschoss mit entsprechend Schrägen ausbauen darf?… ein Blick in die Landesbauordnung ist doch Pflicht vor Hausbauabsichten?! Da steht es drin, was DG und Keller betreffen.Ähnliche Themen