BEG Förderung des Effizienzhaus 55 im Neubau wird eingestellt

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G

Gerddieter

Hallo bitte nochmal für den Erstbauherren:
Haus ist fertig geplant, Bauantragsunterlagen fertig.
Ich möchte mich noch nicht auf GU festlegen.
Wie kann ich die KFW55 Förderung auch ohne Hilfe des GU sichern?
1. Zum Energieberater gehen?
2. Dann KFW Antrag?
3. Dann Bau in Ruhe vergeben?

Lg GD
Bitte nochmal für mein Verständnis:
Ich brauch ein Dokument vom Energieberater (Energieeinsparverordnung Berechnung?) und diese Nummer für den KFW Antrag?

Das kostet ca. 650€.
Das gibts aber nicht alleine sondern nur zusammen mit Beratung, Thermosimulationen, Wärmebrücken etc und dann sind es 4 Tsd? Was davon wird gefördert? Oder hat man mir da ein "Spezialangebot" gemacht?
Gd
 
S

Smeagol

Kann ich einen KFW55 Antrag stellen, auch wenn mir das Grundstück rechtlich noch nicht gehört?
Hintergrund ist, dass wir am 7.1. den Termin beim Notar haben. Bis dann das Geld beim Verkäufer ist und rechtlich über Notar , Grundbuchamt etc. alles durch ist könnte es Februar werden.

Kann ich dennoch bereits zum Energieberater gehen und mir gem. der bislang vorliegenden Planung (Einfamilienhaus 140qm, Keller) eine Planung machen lassen?

Der GU meinte das müsste so klappen, da dass nicht geprüft würde und die Angabe der Stadt, Strasse, Flurnummer ausreichend sei.

Hab irgenndwie die Befürchtung, dass die KFW, doch auf die Idee kommen könnte zu schauen, ob uns der Grund gehört. Und wenn dann erst der Februar drin steht?
 
B

Benutzer200

Kann ich einen KFW55 Antrag stellen, auch wenn mir das Grundstück rechtlich noch nicht gehört?
Ja.
Kann ich dennoch bereits zum Energieberater gehen und mir gem. der bislang vorliegenden Planung (Einfamilienhaus 140qm, Keller) eine Planung machen lassen?
Ja.
Hab irgenndwie die Befürchtung, dass die KFW, doch auf die Idee kommen könnte zu schauen, ob uns der Grund gehört. Und wenn dann erst der Februar drin steht?
Es wird das Haus gefördert, nicht das Grundstück. Insofern ist es der KfW sch...egal, wann und wie Du Eigentümer wirst.

P.S. Sagt Dir der Banker, der solche Anträge regelmäßig stellt. Und dazu noch der Privatmann, der im Rahmen der Zuschussvariante sogar selbst die Förderung vor Eigentumswechsel beantragt und bewilligt bekommen hat.
 
S

Smeagol

@Benutzer200

Vielen vielen Dank!

Hatte parallel eben nochmal mit der KFW Hotline telefoniert. Die meinten sie benötigen eine Auflassungsvormerkung beim Notar für das Grundstück.
Keine Ahnung, ob man dass dann machen muss/sollte, oder ob das nur dahin gesagt wurde.
 
P

Pitigliano

Hätte dazu auch zwei Fragen.

1. Wenn man die KfW Zusage hat, hat man ja 24 Monate plus Zeit zum Bauen. Zählt hier dann die Baufertigmeldung oder der Baubeginn als Deadline?

2. Was darf nach Zusage in der Planung noch verändert werden? Bzw. was auf keinen Fall mehr? Grundriss, Außenwände, Innenwände, Fenster...?
 
B

Benutzer200

1. Wenn man die KfW Zusage hat, hat man ja 24 Monate plus Zeit zum Bauen. Zählt hier dann die Baufertigmeldung oder der Baubeginn als Deadline?
Erstens kann man den Zeitraum noch deutlich verlängern. Und zweitens beginnt die Uhr mit Zusage der KfW zu laufen.
2. Was darf nach Zusage in der Planung noch verändert werden? Bzw. was auf keinen Fall mehr? Grundriss, Außenwände, Innenwände, Fenster...?
Quasi alles und nichts. Alles was nicht die Energieberechnung kaputt macht bzw. nichts, was dazu führt, dass Ihr nicht mehr den KfW-Standard erreicht.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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