ᐅ NRW - Terrassen Umbau Teilverglasung
Erstellt am: 02.11.21 11:08
Hallo Community,
ich habe eine Terrassenüberdachung ca. 45qm².
Dafür habe ich eine Baugenehmigung inkl. Statik etc.
Nun plane ich einen Teil der Terrasse zu verglasen und in eine Art Wintergarten zu ändern. Der Raum soll als "kaltraum" genutzt werden, die verglasung würde unter 75qm³ bleiben. Meine Frage nun, benötige ich dazu in NRW einen weiteren Bauantrag?
hat jemand dazu infos?
ich habe eine Terrassenüberdachung ca. 45qm².
Dafür habe ich eine Baugenehmigung inkl. Statik etc.
Nun plane ich einen Teil der Terrasse zu verglasen und in eine Art Wintergarten zu ändern. Der Raum soll als "kaltraum" genutzt werden, die verglasung würde unter 75qm³ bleiben. Meine Frage nun, benötige ich dazu in NRW einen weiteren Bauantrag?
hat jemand dazu infos?
I
i_b_n_a_n21.02.22 14:30Meinst du tatsächlich 75m³ oder m² ?
Kleine Skizze oder Fotos vorhanden ?
Ungenehmigt würde ich das eher nicht machen: Versicherung wenn was passiert, Rückbaugefahr u.v.m.
Soll das Ganze denn richtig dicht und nur ungeheizt bleiben oder nur "so gut wie dicht", dann wäre es nämlich eher ein Sommergarten.
Kleine Skizze oder Fotos vorhanden ?
Ungenehmigt würde ich das eher nicht machen: Versicherung wenn was passiert, Rückbaugefahr u.v.m.
Soll das Ganze denn richtig dicht und nur ungeheizt bleiben oder nur "so gut wie dicht", dann wäre es nämlich eher ein Sommergarten.
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