Ausführungspläne geändert ohne Absprache!!

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11ant

11ant

Das sind nur zwei Beispiele…. Aber finde ich schon bedenklich wenn einem Bauleiter sowas nicht auffällt!!
Wie ich bereits in "Von Bauleitern und ... Bauleitern" erläuterte, haben die beiden Sorten von Bauleitern höchst unterschiedliche Lieder zu singen, wenn es zu Problemfällen kommt: während der Architektbauleiter bauherrenparteiisch den Mangel an sich zu vermeiden Sucht, soll der GU-Bauleiter eher dafür sorgen, die Entdeckung des Mangels über das Gewährleistungsende hinauszuzögern (beordert also eher eiligst einen Putzer herbei, wo ein Rückbau angesagt wäre, jedoch das Terminziel und die Marge seines Chefs gefährdete).
 
D

DaniMartinez

Bei einem weiteren Mangel wurde angeführt, dass an der Südseite (Talseite) ein Stahlwinkel gesetzt wurde auf dem der Holzrahmenbau zu 50% aufliegt!
(siehe Bild)
Ich habe damals die Bodenplatte nachgemessen! Bilder sind eingefügt! Die Maße der gegossenen Bodenplatte sind 11,68x 9,75m!
Auf dem weiteren eingefügten Bild ist auch zu sehen, dass die nördliche Kellerwand auf der Bodenplatte um einige Zentimeter eingerückt ist!
Kann es also sein, dass die Bodenplatte einfach zu klein gegossen wurde und deshalb dieser seltsamE Stahlwinkel gesetzt wurde? (Für den gibt es aktuell auch keinen statischen Nachweis)
Die Maße der Bodenplatte laut Ausführungsplan sind 11,55x9,82m!
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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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