Ist ein zugesicherter Baubeginn sicher, wenn er "geplant" ist?

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T

Tom1978

Baubeginn ist zwar gut wenn man diesen weiß, aber noch wichtiger wäre mir die Fertigstellung des Baus.
Baubeginn kann dir den BU/GU nicht sagen, da hängt viel von der Baubehörde ab. Vor ca. 2 Jahren haben unsere Nachbar 5-6 Monate auf die Baugenehmigung gewartet. Ich warte bereits 9 Monate auf diese und das aufgrund von Fehlern des Amtes (falsch abgelegte und nicht weiter geleitete Nachforderungen, etc.). Bauzeitgarantie sollte aber der BU/GU geben können.
 
Y

Ysop***

Baubeginn kann dir den BU/GU nicht sagen, da hängt viel von der Baubehörde ab. Vor ca. 2 Jahren haben unsere Nachbar 5-6 Monate auf die Baugenehmigung gewartet. Ich warte bereits 9 Monate auf diese und das aufgrund von Fehlern des Amtes (falsch abgelegte und nicht weiter geleitete Nachforderungen, etc.). Bauzeitgarantie sollte aber der BU/GU geben können.
Genau und der Text im ersten Beitrag geht um den Baubeginn, nicht die Bauzeit. Du beschreibst sehr gut, warum der GU das gar nicht so fix angeben kann.
 
11ant

11ant

Verstehe die Aussage nicht. Es ist; zumindest war es; usus das neben einer Preisbindungszeit auch eine Bauzeitbindung vereinbart wird.
Ich verstehe die ganze Fragerei der TE nicht. Hier fragt sie nach "wann gebaut wird" - ob erster Spatenstich, Bauzeit oder Einzugstermin gemeint ist, lese ich nicht eindeutig spezifiziert. Insgesamt entsteht aus ihrer Threadhistorie bei mir der Eindruck, sie möchte genau am takatukischen Nationalfeiertag mit ihren gepackten Koffern vor der Tür stehen, in einem davon das genau abgezählte Geld für das fertiggestellte Haus. So klappt das aber noch nicht einmal mit Annalenas Kobolden.
 
M

MM1506zzzz

Und dann darf man auch nicht davon ausgehen, daß mit einer vertraglich garantierten Bauzeit oder einem garantierten Fertigstellungstermin dieser auch tatsächlich eingehalten wird. Und dann ? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus ?
Will man dann in die Diskussion mit dem Auftragnehmer gehen, welcher Verzugsschaden eingetreten ist und diesen beweisen müssen ?
Oder vereinbart man lieber zusammen mit dem garantierten Termin / Zeitraum eine in der Höhe festgelegten Pönale pro Verzugstag ? Und kann man letzteres überhaupt durchsetzen oder lehnt dann der Auftragnehmer den Auftrag dankend ab ? Wahrscheinlich wird jeder Auftragnehmer ein Verzug durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Hochwasser, Winter und sonstigen Dingen , die er nicht zu vertreten hat) von dem Schadenersatz ausnehmen, wohl zu Recht.

Man kann einfach nicht seriös planen am takatukischen Nationalfeiertag einzuziehen...
 
H

hampshire

für uns ist es aus verschiedenen Gründen wichtig, zu wissen, wann das neue Haus gebaut wird. Deshalb haben wir uns an Fertighausanbieter gewendet.
Es besteht kein Kausalzusammenhang zwischen Anforderung und gezogener Konsequenz.
Was meint ihr? Ist das wirklich so
Was „seine Richtigkeit haben“ ist, kann ich nicht beurteilen. Der Vertragspassus ist in Ordnung. Einen festen Termin wann das Haus gebaut wird hast Du nicht.

Du kannst aber gut mit Wahrscheinlichkeiten und einem Zeitkorridor rechnen, dann weisst Du in welchem Zeitraum das Haus gebaut wird. Wenn es für Dich wichtige Termine gibt, koordiniere die mit Deinem Vertragspartner. Die sind leichter zu halten, oder es ist früher erkennbar, wenn sie nicht zu halten sind und man kann besser reagieren.
 
Y

ypg

Einen absoluten Termin gibt es eh nicht. Der Vertrag hier ist gerecht und konform. Übrigens: jeder Bauherr möchte geregelte Termine - die gibt es aber nicht - außer sie sind fest im Vertrag verankert.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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