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ᐅ Ist ein zugesicherter Baubeginn sicher, wenn er "geplant" ist?


Erstellt am: 19.09.21 19:36

B
borxx
21.09.21 03:13
Die aufgeführten Eventualitäten sind Themen, die die Baufirma nicht beeinflussen kann sondern wo sie von Dritten abhängig ist, somit kann es zu entsprechenden Verschiebungen kommen bis alle Bedingungen erfüllt sind. Die Firma kann bspw. nicht wissen wie lange die Genehmigung dauert.

Ich finde den Passus ebenfalls fair und ausführlich sowie so konkret formuliert, dass man weiß welche Bedingungen erfüllt sein müssen um den konkreten Termin nennen zu können.

Vermutlich habt ihr ab dem Zeitpunkt eine garantierte Bauzeit im Sinne Fertigstellung im Vertrag genannt, die imho viel wichtiger ist und möglichst wenige oder garkeine Randbedingungen enthalten sollte.