Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ist ein zugesicherter Baubeginn sicher, wenn er "geplant" ist?


Erstellt am: 19.09.21 19:36

T
Tom1978
20.09.21 08:09
hanse987 schrieb:

Baubeginn ist zwar gut wenn man diesen weiß, aber noch wichtiger wäre mir die Fertigstellung des Baus.

Baubeginn kann dir den BU/GU nicht sagen, da hängt viel von der Baubehörde ab. Vor ca. 2 Jahren haben unsere Nachbar 5-6 Monate auf die Baugenehmigung gewartet. Ich warte bereits 9 Monate auf diese und das aufgrund von Fehlern des Amtes (falsch abgelegte und nicht weiter geleitete Nachforderungen, etc.). Bauzeitgarantie sollte aber der BU/GU geben können.
Y
Ysop***
20.09.21 12:09
Tom1978 schrieb:

Baubeginn kann dir den BU/GU nicht sagen, da hängt viel von der Baubehörde ab. Vor ca. 2 Jahren haben unsere Nachbar 5-6 Monate auf die Baugenehmigung gewartet. Ich warte bereits 9 Monate auf diese und das aufgrund von Fehlern des Amtes (falsch abgelegte und nicht weiter geleitete Nachforderungen, etc.). Bauzeitgarantie sollte aber der BU/GU geben können.

Genau und der Text im ersten Beitrag geht um den Baubeginn, nicht die Bauzeit. Du beschreibst sehr gut, warum der GU das gar nicht so fix angeben kann.
1
11ant
20.09.21 12:31
Tom1978 schrieb:

Verstehe die Aussage nicht. Es ist; zumindest war es; usus das neben einer Preisbindungszeit auch eine Bauzeitbindung vereinbart wird.
Ich verstehe die ganze Fragerei der TE nicht. Hier fragt sie nach "wann gebaut wird" - ob erster Spatenstich, Bauzeit oder Einzugstermin gemeint ist, lese ich nicht eindeutig spezifiziert. Insgesamt entsteht aus ihrer Threadhistorie bei mir der Eindruck, sie möchte genau am takatukischen Nationalfeiertag mit ihren gepackten Koffern vor der Tür stehen, in einem davon das genau abgezählte Geld für das fertiggestellte Haus. So klappt das aber noch nicht einmal mit Annalenas Kobolden.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
M
MM1506zzzz
20.09.21 21:58
Und dann darf man auch nicht davon ausgehen, daß mit einer vertraglich garantierten Bauzeit oder einem garantierten Fertigstellungstermin dieser auch tatsächlich eingehalten wird. Und dann ? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus ?
Will man dann in die Diskussion mit dem Auftragnehmer gehen, welcher Verzugsschaden eingetreten ist und diesen beweisen müssen ?
Oder vereinbart man lieber zusammen mit dem garantierten Termin / Zeitraum eine in der Höhe festgelegten Pönale pro Verzugstag ? Und kann man letzteres überhaupt durchsetzen oder lehnt dann der Auftragnehmer den Auftrag dankend ab ? Wahrscheinlich wird jeder Auftragnehmer ein Verzug durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Hochwasser, Winter und sonstigen Dingen , die er nicht zu vertreten hat) von dem Schadenersatz ausnehmen, wohl zu Recht.

Man kann einfach nicht seriös planen am takatukischen Nationalfeiertag einzuziehen...
H
hampshire
21.09.21 00:56
Lois L. schrieb:

für uns ist es aus verschiedenen Gründen wichtig, zu wissen, wann das neue Haus gebaut wird. Deshalb haben wir uns an Fertighausanbieter gewendet.
Es besteht kein Kausalzusammenhang zwischen Anforderung und gezogener Konsequenz.
Lois L. schrieb:

Was meint ihr? Ist das wirklich so
Was „seine Richtigkeit haben“ ist, kann ich nicht beurteilen. Der Vertragspassus ist in Ordnung. Einen festen Termin wann das Haus gebaut wird hast Du nicht.

Du kannst aber gut mit Wahrscheinlichkeiten und einem Zeitkorridor rechnen, dann weisst Du in welchem Zeitraum das Haus gebaut wird. Wenn es für Dich wichtige Termine gibt, koordiniere die mit Deinem Vertragspartner. Die sind leichter zu halten, oder es ist früher erkennbar, wenn sie nicht zu halten sind und man kann besser reagieren.
Y
ypg
21.09.21 01:28
Einen absoluten Termin gibt es eh nicht. Der Vertrag hier ist gerecht und konform. Übrigens: jeder Bauherr möchte geregelte Termine - die gibt es aber nicht - außer sie sind fest im Vertrag verankert.
bauzeitvertrag