Heinz von Heiden Option "Zahlen bei Hausübergabe" Erfahrungen?

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seat88

seat88

Hat man dann noch eine Möglichkeit Geld zurückzuhalten, weil am Ende noch Mängel bestehen? Oder besteht diese aufgrund der Abtretungserklärung nicht?
Zahlung war erst bei Schlüsselübergabe und da ist das Haus in aller Regel mängelfrei. Ansonsten ein guter Punkt zur Diskussion, glaube nicht dass das funktioniert Geld zurück zu halten.
 
Y

ypg

Wahrscheinlich hatte Heinz von Heiden die Schnauze voll, dass die Bauherren wegen der vielen Mängel zu viel abgezogen haben aufgrund der vielen Mängel… :p
Hausübergabe findet übrigens nach der Abnahme statt - bei der Abnahme gibt es ein Mängelprotokoll (nicht selten, sondern Usus), welches die Handwerker dann noch abarbeiten. Nach der Übergabe.
 
11ant

11ant

Hat man dann noch eine Möglichkeit Geld zurückzuhalten, weil am Ende noch Mängel bestehen? Oder besteht diese aufgrund der Abtretungserklärung nicht?
Ich sehe die Möglichkeit des Mängeln angemessenen Einbehaltes durch die vereinbarte Zahlungsweise prinzipiell nicht verändert, also auch nicht verschlechtert. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, daß sich daraus eben auch keine Verbesserung ergibt, wenngleich nach meiner Vermutung die Anbieter darauf spekulieren, daß der Kunde sich in dieser halluzinierten Sicherheit wähnt. Die Bank wird bei Kenntnis angemeldeter Mängel das Geld nicht einbehaltlos auskehren - sie will ja kein minderwertiges Haus als Besicherung ihres Darlehens.
 
F

Fuchur

Die Bank wird bei Kenntnis angemeldeter Mängel das Geld nicht einbehaltlos auskehren - sie will ja kein minderwertiges Haus als Besicherung ihres Darlehens.
Es wird auf das gleiche Dilemma herauslaufen wie bei jeder anderen Abtretung. Das Bauunternehmen bekommt das Geld nicht wegen Mängeln, der Bauherr bekommt das Geld nicht wegen der Abtretung. Die Tilgung beginnt nicht, die Bereitstellungszinsen laufen und man kann gemeinsam zusehen, wer den längeren Atem hat.

Vor Darlehensabtretungen muss genauso gewarnt werden wie vor dem Bauvertrag mit Grundstücksservice.
 
11ant

11ant

Es wird auf das gleiche Dilemma herauslaufen wie bei jeder anderen Abtretung. Das Bauunternehmen bekommt das Geld nicht wegen Mängeln, der Bauherr bekommt das Geld nicht wegen der Abtretung.
Diese Zahlweise darf natürlich auch nicht zu der Fahrlässigkeit veranlassen, auf eine Fertigstellungsbürgschaft zu verzichten.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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