Interpretation Bebauungsplan von 1957 <-> Möglichkeiten für Neubau

4,60 Stern(e) 5 Votes
F

FitoCari

Hallo zusammen,

meine Partnerin und ich überlegen uns auf einem Grundstück mit Altbestand ein neues Haus zu bauen.
Das Grundstück befindet sich in Bayern.

Es gibt einen Bebauungsplan von 1957 mit relativ wenigen Angaben.
Um unsere Wünsche mit den Möglichkeiten des Grundstücks abzugleichen möchte ich verstehen, wie dieser Bebauungsplan zu interpretieren ist.
Weitestgehend stimmt der Altbestand mit den Vorgaben überein.
Das Haus steht im Abstand von 9m von der Straße entfernt. Nach Norden ist auch der Abstand von 6m eingehalten.
Nördlich vom Haus befindet sich bis zur Grundstücksgrenze die Garage.

Wenn ich den Bebauungsplan richtig interpretiere soll die Garage bündig zur nördlichen Grenze anschliessen (rote Baulinie).
Außerdem sollte die Garage etwas zurückgesetzt sein von der Straßenfront des Hauses.

Gibt es Vorgaben, wie weit diese zurückgesetzt sein muss ? Im Plan steht dazu ja nichts.
Im Moment sind es ca. 3m.

Für einen möglichen Neubau möchten wir gerne den Raum nördlich des Grundstückes sinnvoller nutzen.
Die Garage darf als Grenzbebauung ja maximal 9m lang sein.
Könnte z.B. das Haus hinter der Garage als L-Form bis auf 3m an die Grundstücksgrenze heran reichen ?
Oder könnte man hinter der Garage ein separates Gebäude/Schuppen errichten, welches bis auf 3m an die Grundstücksgrenze heran reicht ?
Oder muss für das Haus zwingend diese 6m über die gesamte Länge eingehalten werden ?

Unser Wunsch wäre noch, ob man die Garage nicht VOR das Haus setzen könnte.
Damit würde die abgesetzte Optik erhalten bleiben. Jedoch könnte man 4-6m Einfahrt sparen.
Natürlich müssen die 5m Abstand bis zur Straße eingehalten werden (Was ja auch Sinn macht, wenn man vor der Garage kurz parkt)
Aber das ist dann sicherlich eine Frage, die man mit der Gemeinde klären würde.

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.
FiToCari
interpretation-bebauungsplan-von-1957-moeglichkeiten-fuer-neubau-524131-1.gif

interpretation-bebauungsplan-von-1957-moeglichkeiten-fuer-neubau-524131-2.gif
 
hanghaus2000

hanghaus2000

meinst Du so?

Grundstueck85.JPG



Ich wuerde die alte Garage nutzen.

Warum Alles abbrechen?

Habt Ihr das GS schon gekauft?
 
11ant

11ant

Besteht der Plan wirklich nur aus dem zeichnerischen Teil, auch Firstrichtungsvorgaben etc. gibt es nicht ?
Die Baulinie interpretierst Du richtig - dann müßtest Du allerdings auch erkennen, daß die Garage zurückweichen soll. Umflossen werden kann sie, nur dürfen dabei Aufenthaltsräume nicht in den Grenzabstand. Die 9m Grenzbebauung inkl. eines Schuppens darfst Du aber auch stückeln. Ich würde die Garage schlicht stehen lassen. Von wann ist denn das Haus überhaupt ?
 
F

FitoCari

Die Garage steht nicht wie im Bebauungsplan, sondern 3m hinter der westlichen Straßenfront des Hauses.
Auf dem Luftbild ist es etwas schwieriger zu erkennen.

Ich hätte es mir so vorgestellt.
Rot = Garage
Blau = Haus
Grün = Schuppen

(bzw. wenn die Garage vor das Haus darf, entsprechend rot + grün in Richtung Westen verschoben)

Grund für den Neubau wäre, dass der Altbestand 3 separate Wohnungen hat, die man nicht ganz einfach zusammenlegen kann.
Außerdem scheint der Keller des Anbaus abzusacken. Von daher dachten wir eher an einen Neubau.

Edit: Die zweite Antwort hatte ich noch nicht gesehen.
Ja, es gibt nur den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes.
Die Frage war ja, "wie weit muss die Garage zurück weichen" ? 5m, 3m, 50cm,...
Ist das eher eine Ermessenssache, dass "optisch von einer zurückgewichenen Garage" gesprochen werden kann.

Was mich ja interessiert, das Baufenster (blau) reicht im östlichen Bereich des Grundstückes bis an die Grundstücksgrenze heran.
Wieso darf ich dann keine Aufenthaltsräume dort hin bauen.
3m zur Grundstücksgrenze ja,... aber warum müssten es da 6m sein ?

Ich würde gerne in dem Schuppen eine Hobby-Werkstatt (50m²) einrichten. -> mit Strom -> = Aufenthaltsraum.
Kein Gewerbe. Das Wohngebiet dürfte ein reines Wohngebiet sein.

Der Bebauungsplan ist von 1957, ich glaube, das Haus ist von 1962,.... Der längliche Anbau dürfte neuer sein.

Die Immobilie gehört uns schon im Rahmen einer Erbengemeinschaft und wir möchten uns überlegen, was möglich wäre.
interpretation-bebauungsplan-von-1957-moeglichkeiten-fuer-neubau-524147-1.gif
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

Grund für den Neubau wäre, dass der Altbestand 3 separate Wohnungen hat, die man nicht ganz einfach zusammenlegen kann.
Außerdem scheint der Keller des Anbaus abzusacken. Von daher dachten wir eher an einen Neubau.
Sackt ab ja oder nein, sollte man klären, samt Ursache. Sonst muß sich das nicht auf den Bestand beschränken. Umbaubarkeit würde ich immer prüfen, wenn das Haus nicht wesentlich älter ist als der Plan.
1957 (steht doch oben. Das sind die 5/30)
Ich lese da nichts, von 1957 ist der Bebauungsplan (?)
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
22.06.2020Nachbar baut Garage tiefer als Bebauungsplan vorgibt Beiträge: 10
29.06.2023Position Garage auf Grundstück, Vorgabe im Bebauungsplan Beiträge: 22
03.06.2022Grundriss: 150qm Einfamilienhaus+Einliegerwohnung - Carport / Garage + Schuppen / Werkstatt Beiträge: 45
05.06.2023Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW) Beiträge: 35
04.12.2020Sport-Schuppen bzw Garage - Tipps? Beiträge: 18
02.11.2023Haus und Garage, Carport Platzierung auf Hinterliegergrundstück Beiträge: 12
22.04.2020Bebauungsplan mit Vorstellungen kombinieren - Brainstorming Beiträge: 23
21.07.2023Höhenbezugspunkt Grenzbebauung Brandenburg Beiträge: 10
23.09.2023Einfluss Nebengebäude auf Grenzbebauung Beiträge: 25
22.07.2018Einfamilienhaus Schlüsselfertig und Garage in Eigenleistung Beiträge: 18
05.11.2014Garage: Gestaltungsmöglichkeit des Daches, Erscheinungsbild Beiträge: 14
11.05.2018Garage: Was heist "angebaut"? Dass das Mauerwerk verbunden ist? Beiträge: 15
23.01.2024Grundriss für Einfamilienhaus mit 200m² mit Einliegerwohnung 75 +Keller 140m² +Garage 56m² Beiträge: 59
24.01.2024Ideen für Anbau über Garage zusätzlicher Wohnraum Beiträge: 24
15.06.2022Überbau Carport und zu lange Grenzbebauung Beiträge: 30
29.06.2020Garage Grenzbebauung möglich? Beiträge: 10
18.11.2022Baufinanzierung Neubau + Verkauf Bestandsimmobilie Beiträge: 12
11.09.2015Bau Garage auf Grenze geht lt. Architekt nicht. Beiträge: 11
01.09.2022Abriss Haus 270 J. alt & Neubau modernen Multifunktionsgebäude Beiträge: 23
12.05.2020Ergänzung von Garage & Werkstatt - Tipps? Beiträge: 18
05.05.2020Korrekte Ausführung thermische Trennung Haus/Garage Beiträge: 16
17.07.2020Grobplanung Haus und Garage VOR Grundstückskauf Beiträge: 15
20.10.2021Ausrichtung Haus und Garage auf dem Grundstück Beiträge: 18
06.11.2018Neubau im Außenbereich (ehemaliger Bauernhof) Beiträge: 17
27.09.2018Bebauungsplan Dachformen / Abstand - Was ist alles erlaubt? Beiträge: 12
21.01.2021Hanghaus 235 qm mit Garage im Keller auf 3600 qm Grundstück Beiträge: 15
02.08.2017Neubau-planung - wo fange ich an? Beiträge: 24
07.02.2022Neubau Sicherheitsoptionen bei Fenster und Haustür Beiträge: 37
11.02.2020Neubau, Verkaufen, Vermieten? Ideenfindung Beiträge: 23

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben