Ist eine Doppelhausbebauung erlaubt?

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Z

Zinada1

Guten Morgen zusammen,

Ich hätte eine Frage zu dem Bebauungsplan. Was genau bedeutet das?
Wir würden gerne ein Doppelhaus bauen. Ist das dort zulässig?

"Es ist in jedem Wohngebäude maximal eine Wohneinheit zulässig. Eine zweite Wohneinheit kann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn diese gegenüber der ersten Wohnung untergeordnet ist."
 
E

Escroda

Ohne den vollständigen Bebauungsplan zu kennen, ist die Frage nicht zu beantworten. Es herrscht nämlich komplette Begriffsverwirrung zwischen Umgangssprache, Planungsrecht und Bauordnungsrecht was Doppelhaus, Doppelhaushälfte, Einzelhaus, Einfamilienhaus, Wohngebäude, Wohneinheit angeht.

Vermutlich möchtest Du planungsrechtlich ein Einzelhaus bauen, welches aus zwei aneinander gebauten Wohngebäuden auf einem Grundstück besteht. Das schließt der zitierte Satz nicht aus.
 
11ant

11ant

Vermutlich möchtest Du planungsrechtlich ein Einzelhaus bauen, welches aus zwei aneinander gebauten Wohngebäuden auf einem Grundstück besteht. Das schließt der zitierte Satz nicht aus.
"Es ist in jedem Wohngebäude maximal eine Wohneinheit zulässig. Eine zweite Wohneinheit kann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn diese gegenüber der ersten Wohnung untergeordnet ist."
Nun hat sich ein befreundetes Pärchen bei uns gemeldet, diese würden gerne mit uns zusammen ein Doppelhaus bauen.
Effektiv sehe ich Euch hier also weitersuchen müssen. Wenn Ihr dabei wirklich glaubt, mit dem anderen Pärchen zusammen schneller fündig zu werden, dann schaut explizit nach D oder E/D Grundstücken. Ich denke aber eher, Ihr solltet auch nach Bauträgerprojekten schauen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Eine zweite Wohneinheit kann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn diese gegenüber der ersten Wohnung untergeordnet ist.
Naja, wenn die eine Hälfte 250m2 und die andere 90m2 haben soll, könnte es mit dem "untergeordnet" vielleicht funktionieren.
Was sagt den der Bebauungsplan zu Doppelhäusern auf jeweils eigenem Grundstück? Dann müsstet ihr "nur" 2 Grundstücke nebeneinander ergattern.
 
Y

ypg

Hmmm… ich lese es so raus, dass es ein Gebiet mit Einzelhausbebauung ist, und wenn man gern zwei Wohneinheiten bauen möchte, dann eher in Richtung Einliegerwohnung. Also Haus plus (von der Größe her) untergeordnete Wohnung im Dach oder nebenan.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Ja, so lese ich das auch, zumindest für 1 Grundstück. Der Interpretationsspielraum für "Untergeordnet" ist dann halt Diskussionswürdig.

Aber eine Angabe zu Doppelhaushälfte auf einem Grundstück bzw. Einem DH auf 2 Grundstück sehe ich nicht. Denn bei Grenzbebauung (Doppelhaushälfte) handelt es sich ja um 2 Wohngebäude, die eben aneinander gebaut sind.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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