Baugrenze / Einfriedung - Was darf ich verlangen?

4,00 Stern(e) 5 Votes
P

papa1981

Hallo.

Ich melde mich seit langem mal wieder im Forum.

Zunächst einmal haben wir uns nun ein gebrauchtes Bungalow (Münster, NRW) gekauft und sind sehr zufrieden.
Durch Bekannte konnte wir es günstig erwerben. Seit ca. 2 Jahren leben wir im Haus.
Nun habe ich eine Frage zum Thema Baugrenze bzw. Einfriedung.

Folgende Situation:
Wir haben im Garten einen überdachten Terrassenbereich und möchten diesen bald abreißen und was anderes planen.
Vor einiger Zeit ist mir aber aufgefallen, dass mein Nachbar seine Einfriedung entfernt hat und meine Holzverkleidung quasi als Einfriedung nutzt.
Wenn ich also die Terrasse entferne, habe ich keinen Sichtschutz. Hinzu kommt, dass er den Teil, den mein Vorbesitzer als Abstand zu seiner alten Einfriedung hatte, sogar nutzt.
Er hat den Abstandsbereich mit Erde gefüllt und bepflanzt. Problem dabei ist nur, dass die gesamte Erde an meine Holzverkleidung gepresst wurde und dadurch Morsch geworden ist.

Zur Vereinfachung habe ich ein Bild mit Paint gekennzeichnet.

Blau = Unser Haus
Grau = Überdachte Terrasse
Rot = Holzverkleidung
Gelb = Abstand (DAS WIRD JETZT DURCH MEINEN NACHBARN GENUTZT. IST MIT ERDE BEFÜLLT UND BEPFLANZT)
Grün = Baugrenze

Im Bauplan steht folgendes:
Im Bereich der Gartenhofhäuser können zur Abgrenzung des Gartenhofes Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,75 m zugelassen werden.

Zur Abgrenzung der Hausgärten sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig. Für die Flurstücke xxx und xxx der Flur xx (Fläche für Versorgungsanlagen - Schalthaus und Gasregelstation) ist ausnahmsweise eine höhere Einfriedung zulässig.
Zur Abgrenzung der Grundstücke untereinander können Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 2,00 m zugelassen werden, wenn sie als Sichtschutz für Wohnterrassen und dergleichen dienen.

Mauern sind außerhalb der Baugebiete mit Gartenhofhäusern als Einfriedung unzulässig.


Mir geht es nicht um die alte Konstruktion. Werde es eh abreißen. Es geht mir nur um die Einfriedung und wer dazu verpflichtet ist usw.
Wie gesagt, es gab vorher wohl ein Zaun entlang der Baugrenze. Dieser ist nicht mehr da.

Würde mich über ein paar Tipps sehr freuen.

Viele Grüße
baugrenze-einfriedung-was-darf-ich-verlangen-495560-1.png

baugrenze-einfriedung-was-darf-ich-verlangen-495560-2.png
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Terrasse bis an die Baugrenze? Ist das im Bauantrag genehmigt worden?

Ansonsten hat der Nachbar Alles zu unterlassen was Dein Eigentum beschaedigen kann.


Gibt es eine Vereinbahrung mit dem Nachbar bezueglich der Ueberbauung? Eventuell vom Vorbesitzer?
 
P

papa1981

Terrasse bis an die Baugrenze? Ist das im Bauantrag genehmigt worden?
Der Bauantrag wurde damals genehmigt. Es wurde komplett auf dem eigenen Grundstück inkl. Holzbalkenkonstruktion gebaut und mit Profilholz im Nut-Feder System abgeschlossen.

Ansonsten hat der Nachbar Alles zu unterlassen was Dein Eigentum beschaedigen kann.
Normalerweise könnte ich dafür Schadenersatz verlangen. Aber darum geht es mir nicht, da ich es eh abreißen werde.

Gibt es eine Vereinbahrung mit dem Nachbar bezueglich der Ueberbauung? Eventuell vom Vorbesitzer?
Es gibt keine Vereinbarung, weder mit den Vorbesitzern noch mit mir. Habe heute mit dem Eigentümer gesprochen und darf heute Abend den Mieter darauf hinweisen, es zurück zu bauen. Sobald ich meinen Abriss plane, wird er sich um die Einfriedung kümmern.

Kann ich von ihm verlangen, dass er das mauern soll, da es als Sichtschutz dient??

Wie gesagt, es gab damals einen Sichtschutz, da die Befestigungen noch an seiner Hauswand sind. Warum es entfernt wurde, kann ich nicht sagen. Vielleicht war es beschädigt und er dachte sich, meine Holzverkleidung reicht ihm als Sichtschutz.

Viele Grüße
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Du kannst nur auf die Einhaltung der Vorschriften pochen. Was da drin steht wissen wir nicht.
Da ist oft geregelt was zulaessig ist. Falls nicht, dann gibt es auch nix was Du fordern kannst. Das ist dem Nachbar seine Wahl. Falls Du was besonderes haben willst, dann solltet Ihr Euch einigen. Im besten Fall unter Kostenteilung.
 
P

parcus

Wurde das wirklich nicht als Grenzbebauung genehmigt, also mit den 25cm Abstand ???
Falls nicht, würde dazu keine Baugenehmigung bestehen. Da würde ich den Ball erst einmal sehr flach halten,...

Niemand ist zu einem Sichtschutz verpflichtet schon gar nicht der Nachbar, nur weil etwas zulässig wäre.
 
Nordlys

Nordlys

So sehe ich das auch. Hier ist es üblich, jeder markiert seine rechte Grenze auf seine Kosten, mit Zaun oder Hecke oder man einigt sich, es offen zu lassen. Aber einen Sichtschutz musst Du schon allein zahlen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben