ᐅ Dachboden mit Raumspartreppe > Wohnraum?
Erstellt am: 20.03.21 11:15
H
herrschmidt20.03.21 11:15Hallo,
wir möchte unseren Dachboden im 2.OG ausbauen. Bisher ist dieser nur per Klapptreppe zugänglich.
Wir möchten in ein vorhandenes Kabuff im 1. OG eine Raumspartreppe einbauen, diese wäre künftig die einzige Treppe ins 2. OG.
Wie kann man erreichen, dass das Dachgeschoss später zur Wohnfläche zählt - trotz Raumspartreppe?
Vielen Dank schon einmal & viele Grüße
herrschmidt
wir möchte unseren Dachboden im 2.OG ausbauen. Bisher ist dieser nur per Klapptreppe zugänglich.
Wir möchten in ein vorhandenes Kabuff im 1. OG eine Raumspartreppe einbauen, diese wäre künftig die einzige Treppe ins 2. OG.
Wie kann man erreichen, dass das Dachgeschoss später zur Wohnfläche zählt - trotz Raumspartreppe?
Vielen Dank schon einmal & viele Grüße
herrschmidt
herrschmidt schrieb:
Wie kann man erreichen, dass das Dachgeschoss später zur Wohnfläche zählt - trotz Raumspartreppe?Er muss alle Eigenschaften eines Aufenthaltraumes im Sinne der Bauordnung beinhalten. Raumhöhe, Belichtung und Belüftung, Rettungsweg. Wenn es kein Aufenthaltsraum ist, kann man ihn nur als zusätzlichen „Bonus“-Raum/Hobbyraum deklarieren und darf nicht in die Wohnflächenberechnung dazu addiert werden.H
herrschmidt23.03.21 13:27Also vielen Dank schon einmal für die sehr schnelle Antwort ! 🙂
Ein Rettungsweg muss soweit ich weiß eine 80cm breite Treppe beinhalten. Damit würde die Raumspartreppe, die ich mir vorgestellt hatte, ausfallen (Laufbreite 50cm), wenn ich das richtig verstehe..
Ein Rettungsweg muss soweit ich weiß eine 80cm breite Treppe beinhalten. Damit würde die Raumspartreppe, die ich mir vorgestellt hatte, ausfallen (Laufbreite 50cm), wenn ich das richtig verstehe..
M
Myrna_Loy23.03.21 13:42Schau mal in der zuständigen Landesbauordnung, wie "notwendige Treppe" definiert wird. In manchen Bundesländern ist sogar 1 Meter Breite vorgeschrieben.
N
nordanney23.03.21 14:12Wohnfläche gibt es einmal offiziell und einmal im Rahmen der tatsächlichen Nutzung. Bezahlt wird Dir beides von einem zukünftigen Käufer. Offiziell kostet mehr und bringt einen höheren Erlös. Ob sich das rentiert gegenüber einem wohnlich ausgebauten Dachgeschoss, wage ich zu bezweifeln.
H
herrschmidt24.03.21 19:39Tatsächlich gibt die hessische Bauordnung keine exakte Breite an, sondern dass ausreichend Platz da sein muss. Am Besten kläre ich das mit dem örtlichen Bauamt vorab. Es gibt sogenante 1 qm Treppen (Kenngott, eestairs) die wie ich finde ausreichend Platz bieten. Mal sehen, ob das Amt das auch so sieht.
Ich hätte schon gerne, dass die qm im DG offiziell zählen, um späteren Reibereien aus dem Weg zu gehen.
Ich hätte schon gerne, dass die qm im DG offiziell zählen, um späteren Reibereien aus dem Weg zu gehen.
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