Grenzbebauung, Kanaldeckel und Lichthof - was gilt?

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Y

_Yv_St_

Hallo zusammen,

ich habe drei Punkte, für die ich dringend Hilfe brauche, da immer wieder widersprüchliche oder zumindest keine verlässlichen Aussagen.

Das Grundstück liegt in Baden-Württemberg.

1. Bezugshöhe für Grenzbebauung:
Bei der Erschließung unseres Bauplatzes in einem Neubaugebiet wurden Fußweg und Straße deutlich über dem ursprünglichen Geländeniveau angelegt und auch die Bezugshöhe für unsere Rohfußbodenhöhe liegt auf Straßenniveau. Nun wollen wir unseren Carport mit Fahrradschuppen direkt an die Grenze zu den Nachbarn bauen. Dabei gilt die maximale Länge von 9m, die maximale Wandfläche von 25m² und eine maximale Höhe von 3m. Wir haben eine Länge von 6m, die Fläche ist kleiner als 25m² und wir würden gern die 3m Höhe ausreizen.
Nun sind wir heute Abend plötzlich mit der Aussage konfrontiert worden, dass sich die 3m auf die ursprüngliche Geländehöhe bezieht. Unser Grundstück ist aktuell aber eine riesige Kule, weil ja die Erschließung viel höher erfolgt ist als ursprüngliches Geländeniveau...
Stimmt das wirklich? Nach meiner laienhaften Internetrecherche hat ergeben, dass es mindestens seit 2015 das neue Gelände ist.
Ich hätte die Einfahrt und den Carport gern eben und nicht abschüssig in den Carport.

grenzbebauung-kanaldeckel-und-lichthof-was-gilt-468431-1.JPG


2. Überbauung von Kanaldeckeln
Wir haben auf unserem Grundstück zwei Kanaldeckel. Die Baugrenze liegt bei 2,5m Abstand zur Straße, freigehalten von jeder Bebauung muss aber nur 0,5m. Bisher wurde mir versichert, wir könnten bis auf 0,5m mit dem Carport an die Straße. Dann kam das Thema mit den Kanaldeckeln auf - diese dürfen nicht überbaut werden. Das schien mir erst mal plausibel. Jetzt heißt es zudem plötzlich, wir dürften ja eh nur bis auf 2,5m an die Straße ran.
Was gilt bezüglich der Kanaldeckel? Dürfte ich ein Carportdach über die Kanaldeckel ragen lassen? Wir würden den halben Meter Abstand gar nicht ausreizen wollen, aber mit dem Carportdach ca. 20-40cm über die Kanaldeckel gehen wollen. Ist das möglich? Oder muss ein Kanaldeckel tatsächlich unter freiem Himmel sein?
Mit einem Carport und einem Fahrradschuppen dürfte ich die Baugrenze überschreiten? Ist das richtig?

grenzbebauung-kanaldeckel-und-lichthof-was-gilt-468431-2.JPG


3. Grenzabstände von Lichthöfen
Wir wollen im Keller einen Raum mit einem Fenster mit Lichthof erschließen. Das Haus hat aktuell an der Stelle einen Abstand von 3,80m von der Nachbargrenze. Gibt es für den Lichthof irgendwelche Abstände, die wir bei der Auslegung des Lichthofs einhalten müssen? Hat bei 3,80m problemlos ein Lichthof Platz?

Im Anhang ein Querschnitt mit originaler Geländehöhe und Platzierung des Carports sowie die Carportfläche mit Kanaldeckeln (wir wollen das Haus bis auf 3m an die Straße schieben, das ist aktuell falsch. Und Carportdach und Eingangsüberdachung sollen eins sein).

Danke für Eure Hilfe!
 
WilderSueden

WilderSueden

Von wem kommen denn diese Aussagen? Bauamt? Nachbar? Architekt? Bauunternehmen? Ich würde das alles mit dem Bauamt klären, am Ende kann euch nur das sicher sagen.

Bezüglich Abstand Straße-Carport habe ich letztes Wochenende ein bisschen rumgesucht. In der LBO habe ich nichts dazu gefunden, in einigen Bebauungsplänen scheint das wohl drin zu stehen. Bei uns steht ein Stauraum von 5m für den Verkehrsfluss (von etwa 2 Häusern;)) drin der aber wegfällt wenn man ein elektrisches Garagentor hat (und für den Carport nehme ich mir im Zweifelsfall das gleiche Recht raus)
 
Y

_Yv_St_

Die Aussagen kommen vom Planer vom Bauunternehmen.

Vom Bauamt habe ich bezüglich Abstand Straße - Carport bisher auch nie eine konkrete Aussage bekommen, weil das dann wohl Verkehrsrecht ist...
Zum Thema Höhe der Grenzbebauung und Kanaldeckel habe ich bisher nicht selber nachgefragt, weil ja dachte, er Häuser plant, kennt die Regeln ;)
 
11ant

11ant

Nun sind wir heute Abend plötzlich mit der Aussage konfrontiert worden, dass sich die 3m auf die ursprüngliche Geländehöhe bezieht.
Das nahm ich bis vor kurzem auch an, weil es anderswo auch so wäre, aber:
Da kannst Du Dich glücklich schätzen, dass Dein Vorhaben in BW liegt, denn hier zählt nicht die natürliche Geländeoberfläche (§5, Absatz 4, letzter Satz: Maßgebend ist die tatsächliche Geländeoberfläche nach Ausführung des Bauvorhabens, ...) und auch nicht die mittlere Wandhöhe (§6, Absatz 1, Satz 3: Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen.) ... erhielt ich dann von einem Vermesser zur Antwort, wie wir ihn hier leider inzwischen missen müssen.
 
Y

_Yv_St_

Das hört sich ja schon mal gut an und deckt sich auch mit meiner weiteren Laienrecherche.

Es gab wohl 2015 eine Novelle, in der die Bezugshöhe geändert wurde.

Zudem aber auch die Berücksichtigung von flachen Giebeln bei der Abstandsfläche und die Bezugsebene für die Gebäudehöhe zur Abstandsfläche. Wenn ich das richtig verstehe, muss ich die Abgrabung beim Lichthof dann auch mit zur Gebäudehöhe rechnen. Da reichts aber mit meiner Überschlagsrechnung bei uns trotzdem aus.
 
Y

_Yv_St_

@11ant das ist der Paragraph zu den Abstandsflächen. Bei der Grenzbebauung im nachfolgenden Paragraphen heißt es:

"Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten."

Beim Bauamt sagt man mir, es bezieht sich auf das ursprüngliche Gelände, der Nachbar muss unterschreiben, dass er das Gelände auf gleiche Höhe auffüllt, dann dürfen wir aufs neue Niveau gehen.

Der Nachbar hat sich in unserem Fall nur noch gar keine Gedanken drum gemacht und hat selber das Problem nicht, obwohl er seine Garage genau so auf die Grenze setzt, weil sein Nachbargrundstück noch nicht verkauft ist.

Jetzt müssen wird dem Nachbarn schön darstellen, dass er einsieht, dass er das auch will :). Nachdem seine Rohfußbodenhöhe 20cm höher ist als unsere sollte das auch in seinem Interesse sein.

Und zu den Kanaldeckeln: das ist Sache des Tiefbauamts und die müssen im Notfall drankommen, um zu spülen. Aber eine Überdachung, die nur ein kleines Stück drüber ragt ist bei uns auf jeden Fall unproblematisch.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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