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ᐅ Bafa Heizen mit erneuerbaren Energien - noch nicht Eigentümer


Erstellt am: 09.12.20 19:34

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_Yv_St_
09.12.20 19:34
Hallo zusammen,

wir planen aktuell unseren Neubau und wurden darauf hingewiesen, dass sich die Kombination aus Bafa-Förderung zum Heizen mit erneuerbaren Energien und KfW 153 für das nächste halbe Jahr verschlechtert: Heizen mit erneuerbaren Energien ist dann eine Einzelmaßnahme und greift nur für Altbau, nicht für Neubau, der mit dem KfW-Förderprogramm 153 gefördert wird. Ab 01.07. werden KfW-Kredit und Tilgungszuschuss entsprechend erhöht und man kann den erhöhten Betrag gefördert bekommen.

Da wir aktuell in der Planung sind und hoffen, dass wir bis Mitte des Jahres bereits anfangen können, zu bauen, wurde uns empfohlen, den Bafa-Antrag noch 2020 zu stellen und im kommenden Jahr dann den KfW-Antrag. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen für die Antragstellung ist das ja auch das normale Vorgehen, dass der Bafa-Antrag entsprechend früher gestellt werden muss.

Wir sind bereits mit einem Heizungsbauer in Kontakt, der uns eine Wärmepumpenanlage empfiehlt, die auch förderfähig ist.

ABER: Wir sind aber noch nicht Eigentümer des Grundstücks (Notartermin voraussichtlich im Januar) und soviel ich weiß, stehen auch Straßennamen und Hausnummern noch nicht fest (wird im Formular verlangt).

Kann ich die Bafa-Förderung trotzdem noch dieses Jahr beantragen? Was muss ich beachten?

Vielen Dank im Voraus!
N
nordanney
09.12.20 20:05
_Yv_St_ schrieb:

ABER: Wir sind aber noch nicht Eigentümer des Grundstücks (Notartermin voraussichtlich im Januar) und soviel ich weiß, stehen auch Straßennamen und Hausnummern noch nicht fest (wird im Formular verlangt).

Kann ich die Bafa-Förderung trotzdem noch dieses Jahr beantragen? Was muss ich beachten?
Alles kein Problem. So geht es z.B. jedem, der mit einem Bauträger baut. Ggf. mit Planstraße 1 o.ä.. Fragt zur Sicherheit bei der BAFA nach. Hatten wir gerade erst in einem anderen Thread. Vielleicht kommt ja ein Tipp.
_
_Yv_St_
20.12.20 22:04
Hallo zusammen,

danke für die Rückmeldung. Wir werden den Antrag dieses Jahr noch stellen.

Jetzt kommt aber noch eine andere Frage auf:

Wie verbindlich sind die Angaben im Bafa-Antrag und dem zugehörigen Angebot bezüglich Art der Heizungsanlage und speziellem Typ, der ja ausgewählt werden muss.
Wir haben anfangs zu einer Luftwärmepumpe tendiert, nach längerem Gespräch mit dem Heizungsbauer würden wir aber jetzt auf eine Solewärmepumpe mit Tiefenbohrung gehen. Wir haben ein Angebot für eine solche Anlage und die Tiefenbohrung. Wir haben noch keinen Antrag o.ä. für die Tiefenbohrung gestellt, wissen nur, dass unser Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.

Konkret also zwei Fragen:
  • Könnten wir - falls das Haus fertig geplant ist und - wir feststellen, dass die Dimensionierung nicht passt oder wir doch einen anderen Hersteller wählen wollen oder uns die Tiefenbohrung doch zu teuer wird, auf eine andere Anlage, insbesondere sogar auf eine andere Art der Wärmepumpen-Anlage (Luftwärmepumpe) umsteigen? Uns ist klar, dass immer nur der Betrag gefördert wird, der den tatsächlichen Kosten entspricht und falls die Alternative teurer wird als die im Antrag angegebene - nicht der volle Betrag gefördert wird.
  • Im Antrag muss dem folgenden zugestimmt werden: "keine behördliche Genehmigung für die durchzuführende Maßnahme erforderlich ist, bzw. - sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist - sie auf Verlangen vorgelegt werden kann". Ist das für die Tiefenbohrung relevant? Muss ich eine Genehmigung für die Tiefenbohrung schon vor Antragstellung bei der Bafa einholen? Das wäre dann bis 100m das Landratsamt und >100m das Bergrecht? Das würden wir aber vermutlich nicht mehr schaffen in diesem Jahr? Oder brauche ich das alles noch nicht zur Antragstellung?
Vielen Dank im Voraus!
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