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ᐅ Einfriedung - ist eine Hecke/Sichtschutz erlaubt?


Erstellt am: 10.11.20 17:03

N
Nico238
10.11.20 17:03
Hallo Forum,

meine Partnerin und ich möchten gerne bauen. Wir haben gute Chancen in den nächsten Wochen an ein Grundstück zu kommen.
Allerdings haben wir eine Frage zum Bebauungsplan zum Thema Einfriedung.

Eins der favorisierten Grundstücke im neuen Baugebiet grenzt an einen Fußweg an, welcher zwischen zwei Grundstücken verläuft. Natürlich möchte man auf dem Grundstück etwas Sichtschutz haben, möglichst nah an der Grenze um das Grundstück optisch nicht zu verkleinern.

Im Bebauungsplan steht dazu:
Einfriedungen:
Zugelassen sind in einem Abstand von mindestens 0,50m, entlang der befestigten, öffentlichen Flächen, Holzzäune, Metallzäune oder Hecken bis zu 0,80 m über der öffentlichen Fläche. Die Einfriedungen sind sockellos zu erstellen, damit keine Barrieren für Kleinsäuger entstehen. Maschendrahtzäune sind entlang der befestigten öffentlichen Flächen nicht zugelassen.
Bezüglich der erforderlichen Grenzabstände gelten das Straßengesetz und das Nachbarrecht.

Wenn man jetzt eine Hecke oder sonstigen Sichtschutz (>0,8 m) bauen möchte, wie weit muss ich denn dann weg bleiben?
Das Nachbarrecht wird in dem Fall ja nicht gelten, da die Grundstücke der öffentliche Fußweg trennt. Im Straßengesetz kann ich dazu leider nichts finden.

Wenn man da wirklich keinerlei Schutz aufbauen kann, wäre das Grundstück leider raus. Nur die Terrasse abkapseln wollen wir nämlich auch nicht.

Kann da jemand weiterhelfen?

Gruß und Danke
Nico
B
Bookstar
10.11.20 18:48
Ehrliche Meinung. Einfach machen. Niemand wird meckern wenn die Hecke 2 m hoch ist. Oder 2m einrücken, dann können sie die sowieso nix
P
Pinkiponk
10.11.20 20:09
Nico238 schrieb:

Eins der favorisierten Grundstücke im neuen Baugebiet grenzt an einen Fußweg an, welcher zwischen zwei Grundstücken verläuft.
Wird der Fußweg häufiger begangen oder ist es eher so eine Art "Niemandsland", das ohnehin keine/r betritt? (letzteres würde ich als Vorteil betrachten.)
Nico238 schrieb:

Wenn man jetzt eine Hecke oder sonstigen Sichtschutz (>0,8 m) bauen möchte, wie weit muss ich denn dann weg bleiben?
Zu sonstigem Sichtschutz kann ich nichts sagen, aber eine Hecke >0,8m wird wohl nicht regelmäßig kontrolliert werden. Und Hecken lassen sich nun mal nicht sagen, wie hoch sie wachsen dürfen. ;-) Plan B, dann eben mal schneiden, falls eine Behörde tatsächlich kontrollieren sollte. Plan C, bienen- und insektenfreundliche Hecken wählen, dann kann man in einer Diskussion mit der Behöre auch besser argumentieren.
Nico238 schrieb:

Wenn man da wirklich keinerlei Schutz aufbauen kann, wäre das Grundstück leider raus.
Gibt es gute Alternativen zu dem Grundstück?
N
Nico238
10.11.20 20:58
Bookstar schrieb:

Ehrliche Meinung. Einfach machen. Niemand wird meckern wenn die Hecke 2 m hoch ist. Oder 2m einrücken, dann können sie die sowieso nix

Genau die 2m würden wir aber ja sehr ungern verschenken. Dahinter ist ja dann wirklich Niemandsland.
N
Nico238
10.11.20 21:02
Pinkiponk schrieb:

Wird der Fußweg häufiger begangen oder ist es eher so eine Art "Niemandsland", das ohnehin keine/r betritt? (letzteres würde ich als Vorteil betrachten.)

Das wird der Ausweg aus dem neuen Wohngebiet sein für alle die auf einen Spaziergang Richtung Felder möchten.
Also da wird garantiert Betrieb sein.
Pinkiponk schrieb:

Gibt es gute Alternativen zu dem Grundstück?

Das genau neben dran zum Beispiel. Also nicht in die Richtung nach dem Fußweg, sondern andere Richtung.
Gleiche Abmessungen, gleicher unverbauter Blick Richtung Westen. Ortsrand.

Leider ist man aber ja nicht bei Wünsch dir was 😀
Y
ypg
10.11.20 23:30
Pi mal Daumen für einen zusätzlichen Meter einen Meter einrücken. Genau weiß ich auch nicht.

Überprüf mal, ob der Weg überhaupt öffentliche Fläche in dem Sinne ist oder nur zum Neubaugebiet gehört, nämlich Gemeinschaftsfläche. Da gibt es Unterschiede, denke ich mal. Auf Plan B oder C würde ich verzichten, denn das bringt Bauchschmerzen und Ärger.
Allerdings wird wohl keiner den Meter auf den Zentimeter überprüfen 😉
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