11ant
Kennst Du eine EU-Verordnung, die Grundeigentümern der öffentlichen Hand verböte, Baugrund freihändig zu veräußern ?aber ist das nach dem blöden EU recht erlaubt ?
Kennst Du eine EU-Verordnung, die Grundeigentümern der öffentlichen Hand verböte, Baugrund freihändig zu veräußern ?aber ist das nach dem blöden EU recht erlaubt ?
Da würde mich die Quelle interessieren.Ich kenne eine EU Richtlinie laut derer die Vergabe nach : wer zuerst kommt mahlt zuerst anscheinend nicht mehr erlaubt ist !
Standard ist hier das Recht des Käufers. Es ist ja egal, zu welchem Notar in der Region er fährt. Er muss sich um jeden Vertrag einzeln kümmern. Ich kenne es nicht anders :)Also eher der Standard der Gemeinde mit eigenem Notar. Kenne ich auch nicht anders - den Stress mit jedem einzelnen Notar tut sich eine Gemeinde bei einem Neubaugebiet i.d.R. nicht an