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ᐅ BayernLabo Wohnflächenberechnung - Was zählt zur Wohnfläche?


Erstellt am: 11.10.20 14:08

F
Franke86
11.10.20 14:08
Guten Tag,

weiss hier zufällig jemand wie die Bayernlabo genau bei der Wohnflächen berechnung vorgeht?
Wir sind eine 4 Köpfige Familie.. 2 Erw und 2 Kinder. Die Bayernlabo rechnet uns 3 Kinder an, also dürfen wie eine Wohnfläche von 145qm haben.
Ich weiss das der Hauswirtschaftsraum/Technik raum (also dieser ist ja in der Regel meist zusammen) nicht in die Wohnflächenberechnung mit einfliest.
Also dass heißt wenn wir jetzt insgesammt z.b. 155qm haben und der Hauswirtschaftsraum/Technik raum 10qm hat, passt dass noch....

Ich habe aber vor den Hauswirtschaftsraum und den Technik raum zu trennen. Technik im EG und Hauswirtschaftsraum im OG...
werden die beiden räume wenn sie separat sind, dann trotzdem aus der Wohnflächen berechnung raus genommen?

Danke vorab!!

MfG

Franke
V
Veldrin87
21.12.20 12:53
Hallo Franke,

ich stehe gerade vor derselben Frage. Hast du zwischenzeitlich in Erfahrung bringen können wie sich ein kleiner Hauswirtschaftsraum (z.B. mit ca. 6 qm mit Waschmaschine, Trockner und Spüle) im Obergeschoss auf die Berechnung bei der BayernLabo hinsichtlich der 145 qm-Grenze (Haus ohne Keller) verhält?

Weiß vielleicht sonst jemand hier Forum dazu mehr?

Beste Grüße
Veldrin
F
Franke86
21.12.20 13:25
Hi Veldrin87,

ich habe es jetzt einfach so eingereicht, da es ja im Prinzip egal ist ob ich unten einen großen Technik/Hauswirtschaftsraum mit z.b. 15qm habe oder eben diesen aufsplitte in Technik 5qm und oben Waschküche 10qm...
denke das sollte kein Problem darstellen.

MfG
V
Veldrin87
21.12.20 21:26
Hallo Franke,

danke für deine schnelle Rückmeldung. Ich denke so werden wir das auch machen.

Übrigens habe ich gerade in der Wohnflächenverordnung (§ 2) gelesen, dass Waschküchen und Heizungsräume nicht zur Wohnfläche gehören. Zur Not könnte man also auch darauf verweisen.
Mich wundert nur, dass ich schon oft Grundrisse gesehen habe, wo der Heizungsraum trotzdem zur Wohnfläche (nach WoFIV) mit eingerechnet wurde. Ich kann mir das nur so erklären, dass man hier Interpretationsspielraum hat: Wenn man den Raum nicht explizit als Heizungsraum bezeichnet, dann kann man ihn wohl zur Wohnfläche zählen. Aus verkaufstechnischer Sicht nicht ganz unklug.
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