Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ KfW 153 Kredit: Teilrechnung als "Beginn der Baumaßnahme"?


Erstellt am: 08.10.20 09:19

Q
QBenny84
08.10.20 09:19
Guten Morgen!

Unsere Ausgangssituation:
Seit gut 6 Monaten beschäftigen wir unseren Bauträger mit der Hausplanung und der Bauantrag wurde nun auch gestellt, sowie der Wärmebrückennachweis ausgestellt.
Verständlich, dass wir nun die erste Teilrechnung von über 10k € für diese 1. Phase erhalten haben.
Leider steht noch keine Finanzierung, da die Grundstücksteilung sehr sehr sehr viel länger dauert als geplant. Wir hoffen, dass das in den nächsten 4 - 6 Wochen erledigt ist.
Das Grundstück ist für den Kredit bei der Bank, als auch bei der KfW Bank, die Sicherheit und wir müssen warten, bis der Papierkram vom Notar erledigt ist und das Grundstück auf dem Papier uns gehört. Dann kann unser Vermittler bei der Interhyp die Kredite beantragen.

Fragen:
1.) Der KfW Antrag 153 ist wie gesagt noch nicht gestellt und wenn wir nun die Rechnung vom Bauträger bezahlen, haben wir ggf. keinen Anspruch auf den KfW 153 Kredit, weil die Bezahlung der Rechnung als "Beginn der Baumaßnahme" gewertet würde?!

2.) So wie ich das verstehe, wird der Kredit nach und nach gegen Vorlage von Rechnungen ausgezahlt. Zahlen wir diese erste Teilrechnung jetzt, wäre das VOR der Finanzierung und ich weiß nicht, ob ich das Geld dafür dann nachträglich aus dem Kredit ziehen kann?



Beste Grüße
P
parcus
09.10.20 09:28
Das wird keine Baukostenrechnung, sondern eine Planungsrechnung sein, oder ?
Den Kombi mit dem KfW 431 nicht vergessen,...
Q
QBenny84
09.10.20 10:15
Genau, es ist eine Rechnung nur für die Planung. Alles in Richtung Handwerker, Materialien etc. ist noch kein Thema.
P
parcus
09.10.20 10:19
Dann hast Du Dir die Antwort selbst gegeben.
Allerdings hat die KfW auch eine sehr freundliche Hotline
Wenn man selbst nicht in den Merkblättern lesen will,...
E
erazorlll
09.10.20 14:20
Schau mal unter "Fragen und Antworten" auf der KfW Seite zu dem 153er.

"Wann kann ich mit den Baumaßnahmen beginnen?
Nach Erhalt der Kreditzusage können Sie mit Ihren Baumaßnahmen beginnen.

Auf eigenes Risiko können Sie mit den Baumaßnahmen beginnen, sobald Sie den Kreditantrag bei Ihrem Finanzierungspartner gestellt haben.

Als Kreditantrag in diesem Sinne gilt auch ein formloser Antrag oder ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch inklusive KfW-Förderung bei Ihrem Finanzierungspartner zum geplanten Vorhaben.

Der formgerechte Antrag muss dann innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn bei uns eingehen. Bei Eingang nach Ablauf der 3-Monatsfrist ist eine Förderung möglich, wenn das Vorhaben zu weniger als 50 % realisiert ist (Baufortschritt kleiner 50 %, bei Ersterwerb Kaufpreiszahlung geringer 50 %)."

Ich gehe jetzt davon aus, dass ihr mit eurem Finanzierer das irgendwo dokumentiert und die KfW Geschichte eingebunden habt. Dann sollte das alles passen.

//edit: wegen dem nachträglich bezahlen lassen, kann ich dir leider nicht beantworten. Aber ist es nicht meistens eh so, dass du erst mal dein Eigenkapital einsetzen musst, bevor die Bank dir etwas auszahlt? Also müsstest du die 10k€ sowieso vom eigenen Geld zahlen, egal ob Finanzierung oder nicht. Hatte ich zumindest so schon öfters gelesen.
P
parcus
09.10.20 14:53
Zitat:
Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss
von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.






Merkblatt Energieeffizient Bauen 600 000 3464
kreditantragteilrechnungfinanzierungspartnerkfwbaumaßnahmenbauträgergrundstückförderung