ᐅ Baukindergeld mit nicht finaler Baugenehmigung
Erstellt am: 08.09.20 20:24
Hi,
ich habe da mal eine Frage bezüglich des Baukindergeldes. Es muss ja noch vor ende diesem Jahres die Baugenehmigung eingereicht werden. Es ist jetzt so dass ich mein Grundstück habe, aber noch keinen Hausbauer. Kann ich im prinzip einfach ein beliebiges Haus (was natürlich dem Bebauungsplan entspricht) einreichen und dafür eine Genehmigung erhalten, die ich dann für das Baukindergeld einreich?
Ich würde dann sobald ich eine Hausbau firma habe, die mein Haus plant und baut, natürlich die "richtige" Baugenehmigung einreichen bzw. eine Abänderung.
Hätte ich dann so Anspruch auf das Baukindergeld?
MfG
ich habe da mal eine Frage bezüglich des Baukindergeldes. Es muss ja noch vor ende diesem Jahres die Baugenehmigung eingereicht werden. Es ist jetzt so dass ich mein Grundstück habe, aber noch keinen Hausbauer. Kann ich im prinzip einfach ein beliebiges Haus (was natürlich dem Bebauungsplan entspricht) einreichen und dafür eine Genehmigung erhalten, die ich dann für das Baukindergeld einreich?
Ich würde dann sobald ich eine Hausbau firma habe, die mein Haus plant und baut, natürlich die "richtige" Baugenehmigung einreichen bzw. eine Abänderung.
Hätte ich dann so Anspruch auf das Baukindergeld?
MfG
Solche Förderungen sind für mich immer ein Zuckerl. Wenn es klappt ist es schön. Die Finanzierung muss auf jeden Fall ohne solche Zuckerl auch funktionieren. Der Ablauf der Förderungen ist schon lange bekannt und gerade beim Baukindergeld grasierte ja auch lange die Angst, dass der Topf schon vor Jahresende leer sein könnte. Von daher ist es eh schon supi, dass jetzt noch Geld da ist.
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