ᐅ Baukindergeld mit nicht finaler Baugenehmigung
Erstellt am: 08.09.2020 20:24
K1300S 13.09.2020 20:09
Und das widerspricht allem, was ich bisher gehört und hier gelesen habe. Mich selbst betrifft es aber nicht, deswegen habe ich da nicht genau nachgesehen.
goalkeeper 13.09.2020 21:53
Soviel gefährliches Halbwissen hier:
Wer neu baut, muss den Bauantrag bis zum Stichtag 31.12.2020 gemehmigt haben. Dann gibts nochmal als spätesten Einzug den 31.12.2023.

Wer neu baut, muss den Bauantrag bis zum Stichtag 31.12.2020 gemehmigt haben. Dann gibts nochmal als spätesten Einzug den 31.12.2023.
netuser 14.09.2020 09:29
Teak9007 schrieb:
Ich verstehe das so: Wer es in 2020 nicht schafft einzuziehen kann keinen Antrag stellen und bekommt folglich kein Geld.Wie Goalkeeper schon schrieb, man hat bis Ende 2023 Zeit (theoretisch, wenn der Fördertopf noch ausreicht), muss aber innerhalb von 6 Monaten nach Einzug die Gelder beantragen. Relevant ist die Baugenehmigung von Ende 2020, die in eurem Fall wohl gegeben ist
Shiny86 15.09.2020 11:45
Also wenn man im neubaugebiet baut gibt's doch oft ein freistellungsverfahren. Nach 4,5 Wochen war bei uns die Mitteilung Da, dass wir bauen dürfen. Also ich würde es noch versuchen ohne tricksen hinzukriegen.
K1300S 15.09.2020 11:47
Das hängt aber auch sehr an dem jeweiligen Bauordnungsamt. In manchen Kommunen wehren die sich geradezu gegen Freistellungsverfahren, aber ein Anruf dort kann Klarheit bringen.
guckuck2 23.09.2020 19:04
Stichtag für Baukindergeld wurde bis 31.03.2021 verlängert.