ᐅ Baukindergeld mit nicht finaler Baugenehmigung
Erstellt am: 08.09.2020 20:24
Tarnari 09.09.2020 16:14
Was spricht denn dagegen, einen Antrag zu stellen mit dem Haus, dass ihr final auch so bauen wollt?
Rolator 09.09.2020 16:33
ich weiss wie ich ich das haus bauen möchte, habe mein Grundriss bzw die Außenmaße, aber eben noch nicht die richtige baufirma gefunden.
und ich will ja bauen... wahrscheinlich krieg ich die Baugenehmigung dann mitte Januar und ärgere mich grün und blau
und wie netuser schreibt, der Bauantrag soll dann wirklich ledeglich nur noch ergänzt werden... z.b. das Außenmaß des hauses um plus minus 1 Meter...
und ich will ja bauen... wahrscheinlich krieg ich die Baugenehmigung dann mitte Januar und ärgere mich grün und blau
und wie netuser schreibt, der Bauantrag soll dann wirklich ledeglich nur noch ergänzt werden... z.b. das Außenmaß des hauses um plus minus 1 Meter...
Ben-man 09.09.2020 16:38
Rolator schrieb:
ich weiss wie ich ich das haus bauen möchte, habe mein Grundriss bzw die Außenmaße, aber eben noch nicht die richtige baufirma gefunden.
und ich will ja bauen... wahrscheinlich krieg ich die Baugenehmigung dann mitte Januar und ärgere mich grün und blau
und wie netuser schreibt, der Bauantrag soll dann wirklich ledeglich nur noch ergänzt werden... z.b. das Außenmaß des hauses um plus minus 1 Meter...Wie das Leben manchmal so spielt. Meinst du andersrum geht auch? Baukindergeld beantragen obwohl man noch kein Kind hat? "Ich weiß dass ich ein Kind möchte, ich hab nur noch nicht die richtige Frau gefunden" netuser 09.09.2020 16:44
Ben-man schrieb:
"Ich weiß dass ich ein Kind möchte, ich hab nur noch nicht die richtige Frau gefunden"Du bringst hier manchen auf Ideen!
Tarnari 09.09.2020 16:53
Außenmaß plus/minus 1m wird hundertprozentig einen neuen Antrag nach sich ziehen, weil sich die komplette Statik so wie Äußere des Hauses verändert. Nachträglich ändern kannst du ein Fenster hier und da ein wenig verschieben etc. Mehr nicht.
Escroda 10.09.2020 06:24
Tarnari schrieb:
Ohne die genauen Regelungen zu kennenKennt denn jemand die genauen Regelungen?Tarnari schrieb:
das ist Tricksereihalmi schrieb:
Subventionsbetrughalmi schrieb:
vorsätzliche TäuschungBen-man schrieb:
'geflunkelt'Bevor hier von kriminellen Machenschaften gesprochen wird würde mich interessieren, wie die Rechtslage aussieht. Kann jemand anhand des Vorschriftentextes belegen, dass die Idee des TE gesetzeswidrig ist?Ähnliche Themen