ᐅ Baukindergeld mit nicht finaler Baugenehmigung
Erstellt am: 08.09.20 20:24
@Ben-man ich weiss wie ich ich das haus bauen möchte, habe mein Grundriss bzw die Außenmaße, aber eben noch nicht die richtige baufirma gefunden.
und ich will ja bauen... wahrscheinlich krieg ich die Baugenehmigung dann mitte Januar und ärgere mich grün und blau
und wie netuser schreibt, der Bauantrag soll dann wirklich ledeglich nur noch ergänzt werden... z.b. das Außenmaß des hauses um plus minus 1 Meter...
und ich will ja bauen... wahrscheinlich krieg ich die Baugenehmigung dann mitte Januar und ärgere mich grün und blau
und wie netuser schreibt, der Bauantrag soll dann wirklich ledeglich nur noch ergänzt werden... z.b. das Außenmaß des hauses um plus minus 1 Meter...
Rolator schrieb:
@Ben-man ich weiss wie ich ich das haus bauen möchte, habe mein Grundriss bzw die Außenmaße, aber eben noch nicht die richtige baufirma gefunden.
und ich will ja bauen... wahrscheinlich krieg ich die Baugenehmigung dann mitte Januar und ärgere mich grün und blau
und wie netuser schreibt, der Bauantrag soll dann wirklich ledeglich nur noch ergänzt werden... z.b. das Außenmaß des hauses um plus minus 1 Meter...Wie das Leben manchmal so spielt. Meinst du andersrum geht auch? Baukindergeld beantragen obwohl man noch kein Kind hat? "Ich weiß dass ich ein Kind möchte, ich hab nur noch nicht die richtige Frau gefunden"Ben-man schrieb:
"Ich weiß dass ich ein Kind möchte, ich hab nur noch nicht die richtige Frau gefunden"Du bringst hier manchen auf Ideen!
Tarnari schrieb:
Ohne die genauen Regelungen zu kennenKennt denn jemand die genauen Regelungen?Tarnari schrieb:
das ist Tricksereihalmi schrieb:
Subventionsbetrughalmi schrieb:
vorsätzliche TäuschungBen-man schrieb:
'geflunkelt'Bevor hier von kriminellen Machenschaften gesprochen wird würde mich interessieren, wie die Rechtslage aussieht. Kann jemand anhand des Vorschriftentextes belegen, dass die Idee des TE gesetzeswidrig ist?Ähnliche Themen