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ᐅ Garagen Anordnung Grenzbebauung


Erstellt am: 18.07.20 08:30

X
XAMMAX2
18.07.20 08:30
Guten Morgen zusammen,

ist die Auswahl für die Firma, die mir das Haus schlüsselfertig baut, ist nun gefallen.

Jetzt geht es an die Planung bzw. Aufteilung im Grundstück.

Kann mir einer sagen, ob das erlaubt ist, wie ich es auf dem Bild dargestellt habe?

Sprich Grenzbebauung zur Straße, aber Tor seitlich, dass der Verkehr nicht behindert wird.

Vielen Dank

Vogelperspektive: Grundstück mit grünem Rasen, grauen Wegen, beige Gebäude und Terrasse.
A
AxelH.
18.07.20 09:21
Soweit ich das sehe, ist in Bayern eine Grenzbebauung mit max. 9 Metern Gesamtlänge zulässig. Bei einer 6 x 6 Meter Garage, die an zwei Seiten auf der Grenze steht, scheint mit 12 Metern dieses Maß doch überschritten zu sein.
Hatten wir nicht auch schon woanders ("Hausanordnung gemäß Bebauungsplan/Stellplatzsatzung") diskutiert, dass der Bebauungsplan hier einen Abstand von 5 Metern zur Straße vorschreibt?
X
XAMMAX2
18.07.20 09:53
Ja richtig, das mit den 5 metern steht so geschrieben. Aber gestern meine jem. bei einer Diskussion, das wäre hinfällig, wenn man das Tor nicht zur Straße richtet. Deshalb habe ich nochmal nachgefragt.
A
AxelH.
18.07.20 10:19
Es gab ja schon mal den Hinweis, das Ganze mittels einer Bauvoranfrage mit dem zuständigen Bauamt abzuklären. Ist da was draus geworden?
W
Würfel*
18.07.20 16:44
AxelH. schrieb:


Soweit ich das sehe, ist in Bayern eine Grenzbebauung mit max. 9 Metern Gesamtlänge zulässig. Bei einer 6 x 6 Meter Garage, die an zwei Seiten auf der Grenze steht, scheint m

Das stimmt so nicht ganz, die 9 m gelten pro Grundstücksgrenze, insgesamt (an allen 4 Grenzen) dürfen es nicht mehr als 15 m sein. Eine 6 × 6 m Garage in die Ecke zu stellen, ist also prinzipiell erlaubt. Allerdings kenne ich es aus meiner Stadt nur so, dass der Raum zur Straße frei bleiben muss, egal wo das Tor sitzt. Heißt aber nicht, dass es nicht erlaubt ist, bin gespannt was du da herausfindet!
W
Wugler1978
22.07.20 12:19
XAMMAX2 schrieb:

Ja richtig, das mit den 5 metern steht so geschrieben. Aber gestern meine jem. bei einer Diskussion, das wäre hinfällig, wenn man das Tor nicht zur Straße richtet. Deshalb habe ich nochmal nachgefragt.

Hallo,
wir bauen aktuell genau so in Bayern. Garage steht auf der Grenze und Garagentor + Einfahrt ist längs zur Fahrbahn.
Mussten so bauen, da wir die 5m Raum vor der Garage sonst nicht hätten einhalten können.

Gruß Steffen
garagegrenzbebauungbebauungsplan