Zweifamilienhaus, optimieren?

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M

Matthew03

3. die Einliegerwohnung, wir möchten diese vermieten bzw. später im hohen alter tauschen
Die Frage galt eher der Motivation für diese Überlegung...
WARUM wollt ihr vermieten? Weil die Finanzierung damit gezahlt werden soll? Das solltet ihr tunlichst überdenken weil i.d.R. nicht lohnend.

2. räumliches Verständnis, wo liegt das Problem?
...dass man deiniges nicht erkennt. Die von dir gescholtene @Climbee hat den Finger zurecht in die Wunde gelegt, nimm doch zu den konkreten Punkten Stellung wenn du hier Hilfe möchtest...
 
A

Anson Argyris

es gibt noch ein 18jähriges Kind, das demnächst auslernt und eine eigene Wohnung möchte. Darüber hinaus gibt es bei uns im Ort kaum Wohnungen und fast keine Häuser zum mieten.
 
Climbee

Climbee

Ich bin weiß Gott kein Profi, aber wohl etwas geübter als Du.

Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl solltest du aus eurem Bebauungsplan herauslesen können, sie geben das Maß der Bebauung an. Du kannst nicht bliebig viel Fläche deines Grundstückes überbauen, meist gibt es da Vorschriften. Eine Grundflächenzahl von 0,3 bedeutet: nur 30% der zur Verfügung stehenden Fläche darf bebaut werden. Ganz grob erklärt - da kommen dann noch so Finessen wie: Terrassen, Zufahrten, Nebengebäude und wie die bewertet werden, dazu. Mach Dich da schlau!
Gibt es keinen Bebauungsplan, wird i.d.R. nach §34, Einfügungsgebot, beurteilt. Das bedeutet, auch das ganz grob erklärt: du mußt so bauen wie die Nachbarn. Nicht vom Stil, aber von der Art der Bebauung her. Wenn rundherum nur Hofstellen mit großem Grundstück und wenig überbauter Fläche sind, wirst du keine Grundflächenzahl von 0,8 genehmigt bekommen.
Geschossflächenzahl ist dann die Geschossflächenzahl und sagt dir, wieviel OG erlaubt ist, bzw. was Du für einen Kniestock machen mußt.
Als Nicht-Profi hab ich jetzt irgendwie keine Lust, das genauer zu erklären. Das findet man sehr leicht bei google und kann es explizit nachlesen. Kriegt jeder Nicht-Profi hin.

Für ein 18jähriges Kind braucht es keine Einliegerwohnung, da reicht ein eigner Wohnbereich auch erstmal. Wird das Kind den immer am Ort bleiben? Was ist, wenn der Job in der nächstgrößeren Stadt interessanter, aufregender und besser bezahlt ist und besagtes Kind dann in die Stadt ziehen will? Sollen dann Fremde ins eigene Haus ziehen, also die Einliegerwohnung vermietet werden? Und das Kind ist, wenn ich das Alter richtig sehe, nicht in der Auflistung der drei mit im Haus lebenden Kinder enthalten, oder?
Jetzt für's Alter planen. Leider keine Angaben, wie alt ihr seid. Aber wenn ihr nicht schon kurz vor dem Rentenalter steht, ist es eher unwahrscheinlich, daß ihr im Alter, wenn alle 4 Kinder aus dem Haus seid, in dem Riesenhaus wohnen bleiben werdet. Und wenn schon, dann kann man nach 20 oder mehr Jahren umbauen. Dafür würde ich mich jetzt nicht einschränken.

Aber das sind ganz grundsätzliche Überlegungen, die ihr mal machen solltet.
Der Entwurf ist trotzdem einfach nur schlecht, tut mir leid. Es gibt Leute hier, (Kaho z.B.) die bringen als Nichtprofi gute Entwürfe, die haben ein Händchen und ein Gefühl dafür. Andere nicht. Dann gehört da viel Erfahrung dazu. Du wirst hier auf Leute treffen, die seit Jahren hier rumgeistern. Weil es Spaß macht (mir auch!) sich mit Grundrissen auseinander zu setzen. Da sieht man viel. Und sehr oft enthusiastisch präsentierte Entwürfe von Leuten, die vielleicht super kochen können, aber das mit den Grundrissen lieber mal jemanden überlassen sollten, der das kann. Es gibt ja auch Leute, die Wasser anbrennen lassen, da würde ich auch nicht zum Essen hin gehen... Es gibt auch Leute, die haben ein Pfötchen für Entwürfe. Wir sehen hier auch durchaus gute Laienentwürfe und schlechte Architektenentwürfe. Oder miese Entwürfe eins GU, der versucht, seinen Standardentwurf mit möglichst wenig Änderungen auf die Bedürfnisse seines Kunden anzupassen und das ganze verschlimmbessert. Haben wir hier alles.

Nur: wenn du hier um Feedback bittest, dann nimm es auch an. Für diesen Entwurf wirst du wohl kaum gutes Feedback erhalten. Das sage ich als Nicht-Profi, aber erfahrener Forumianer.

Und übrigens: hier beschäftigt sich keiner mit Standardentwürfen. Also ich wüßte zumindest keinen hier, der mit kleinen Fahnen um sich wirft *lol*
 
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nordanney

So sieht ein Bebauungsplan aus. In diesem Fall (ist aus Forchtenberg) ist z.B. eine Grundflächenzahl von 0,4 ausgewiesen ==> also dürfen 40% des Grundstücks bebaut werden (inkl. Auffahrt, Terrassen, Garagen usw., wobei es dort auch andere Anrechnungsvarianten geben kann). Ebenso findest Du dort die Aussagen zur Geschossigkeit, Firsthöhen u.a. Punkten.
Wenn Du zweigeschossig bauen möchtest, musst Du es auch dürfen.
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A

Anson Argyris

Ich nehme das Feedback gerne an und auf.
nachdem ich mit dem Hinweis der bebaubaren Fläche nochmals in den Plan geschaut habe, muß ich zugeben das der Plan für die Tonne ist.

zu der Einliegerwohnung und dem 18jährigen, es ist der Wunsch und der Entschluss desjenigen und bereits Gründe genannt warum Einliegerwohnung sein sollte/muss.
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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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