Entstehung eines Neubaugebiets bewirken - als "Normalsterblicher"?

4,20 Stern(e) 5 Votes
B

Bas3008

Hallo zusammen,

ich habe mich schon öfters gefragt, wer eigentlich im ländlichen Raum entscheidet, ob ein bestimmtes Gebiet als Bauland geplant wird und die Umsetzung antreibt. Können in diesem Prozess auch die Bürger eingebunden werden?

Der Hintergrund ist folgender: Ich kenne einige schöne Dörfer, deren direkt angrenzenden Wiesen sich (in meinen Laien-Augen) super für ein Neubaugebiet eignen würden. Was müsste alles erfüllt und getan werden, damit eine solche Wiese zum Neubaugebiet erklärt wird und man dort als Privatperson ein Haus bauen kann?

Dazu noch folgende Informationen: Die Wiesen grenzen zwar direkt an die letzten Häuser der Dörfer an, sind aber offiziell im Außenbereich. (Ruhige) Asphaltierte Straßen führen schon an den Wiesen vorbei. Die Grundstücke gehören wahrscheinlich nicht der Gemeinde, sondern ansässigen Landwirten.

Kann man sowas als Normalsterblicher überhaupt ins Rollen bringen? Wo wären die Anlaufstellen, wie viel Zeit muss man mitbringen, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es klappen kann?

Vielen Dank! Ich bin gespannt auf eure Antworten.
 
E

Escroda

Du bist zu spät. Nach §13b Baugesetzbuch hätte man das Verfahren bis zum 31.12.2019 einleiten müssen, um viel Geld, Zeit und Bürokratie zu sparen.

Da deine Frage einen ganzen Studiengang beschäftigt und in der praktischen Umsetzung viel Erfahrung erfordert, empfehle ich Dir als Einstieg die Lektüre des Baugesetzbuch.
 
B

Bas3008

Vielen Dank für deine Antwort.

Du bist zu spät. Nach §13b Baugesetzbuch hätte man das Verfahren bis zum 31.12.2019 einleiten müssen, um viel Geld, Zeit und Bürokratie zu sparen.
Beziehst du dich hier auf ein Gesetz, das sich zum Ende des letzten Jahres geändert hat?

Da deine Frage einen ganzen Studiengang beschäftigt und in der praktischen Umsetzung viel Erfahrung erfordert, empfehle ich Dir als Einstieg die Lektüre des Baugesetzbuch.
Meine Frage zielt eher darauf ab, an welche Ämter und Fachleute man als potenzieller Bauherr treten müsste und nicht, was besagte Ämter/Fachleute dann im Einzelnen tun würden. Auch wenn das natürlich genauso interessant ist, wenn jemand bereit ist, das grob herunterzubrechen.
 
E

Escroda

Beziehst du dich hier auf ein Gesetz, das sich zum Ende des letzten Jahres geändert hat?
Ja. Der Paragraph im Baugesetzbuch hat es den Gemeinden erleichtert, neue Baugebiete, die direkt an die bestehende Bebauung angrenzen, auszuweisen.
Meine Frage zielt eher darauf ab, an welche Ämter und Fachleute man als potenzieller Bauherr treten müsste
Zunächst muss man die Politik für sich gewinnen. Der Stadt- oder Gemeinderat beschließt dann die Planungsabsicht und beauftragt - sofern vorhanden - das Planungsamt der eigenen Verwaltung oder externe Dienstleister mit der Ausarbeitung eines Planungskonzeptes.
 
11ant

11ant

Zunächst muss man die Politik für sich gewinnen. Der Stadt- oder Gemeinderat beschließt dann die Planungsabsicht [...]
Auch wenn das natürlich genauso interessant ist, wenn jemand bereit ist, das grob herunterzubrechen.
Zur Grobheit hättest Du mich nicht einladen dürfen, aber nun bitte: Du mußt "nur" mit allen Deinen Freunden in das betreffende Dorf ziehen - mit Hauptwohnsitz wohlgemerkt - und dann müßt Ihr Euch wie die Karnickel vermehren, um den dortigen Bevölkerungsrückgang deutlich überzukompensieren. Für die Gemeinden zählt die Unterversorgung ihrer Einwohnerschaft mit Wohnraum überhaupt - nicht speziell mit Wohneigentum. In der Stadt kommt als Denkanstoß gelegentlich hinzu, daß die Qualität des quantitativ ausreichenden bestehenden Wohnraums dringend verbesserungsbedürftig ist. Aber auf dem Dorf sind Slums bzw. Häuserzeilen mit Öl- oder Nachtspeicheröfen selten. Der bloße Wunsch nach einem Plätzchen für Deine Hypothekenbonität ist kein zu öffentlichem Handeln zwingendes Gemeininteresse. Achtung: Gemeinden sind keine fixe Entität - immer mehr von ihnen (gerade im ländlichen Raum) sind vom Fusionsdruck bedroht, und dann stellen sich alle diese Fragen auf der Ebene der neu entstandenen Gesamtgemeinde. Plan B wäre: lege mit den anderen potenziellen Häuslebauern zusammen und erwerbt den Baugrund als ganzes Gebiet; und stellt dann als Investorenverein einen vorhabenen Bebauungsplan auf. Viel Spaß beim Suchen der Bank, denn hier ist auch langer Atem vonnöten, und einiges an Vorkosten zu stemmen. Normalsterblich im Sinne von nichtadelig geht das schon, aber nicht im Sinne von unbegütert.
 
L

Lumpi_LE

90% sind da einfach Politik - mal Ozark schauen, ist zwar Amerika, das Grundprinzip ist aber auch bei uns dasselbe.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
29.07.2020Baulücke vs. Neubaugebiet - Wie entscheiden? Beiträge: 50
16.11.2016Breitbandversorgung Neubaugebiet über mein Grundstück Beiträge: 17
06.05.2020Befreiung § 31 Baugesetzbuch: Dachneigung, Dachform, Dachaufbauten Beiträge: 15
21.08.2021§34 Baugesetzbuch Baufenster und Garage Beiträge: 21
02.06.2020Neubaugebiet - Grundstück von der Gemeinde Beiträge: 18
19.02.2015Erschließungskosten §127 Baugesetzbuch Beiträge: 12
24.03.2021Kein Internet im Neubaugebiet - DigiNetz Gesetz? Beiträge: 28
12.04.2021Grundstückspriorisierung für Bewerbung Neubaugebiet Beiträge: 28
25.11.2019Neubaugebiet: Interessensbeurkundung - Rückmeldung Beiträge: 24
07.11.2020Grundrissoptimierung Doppelhaushälfte 150-160m² auf 360² in Neubaugebiet Beiträge: 95
20.01.2020Ländliches Neubaugebiet nahe Bahngleise oder Flugschneise Beiträge: 70

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben