ᐅ Montage Französische Balkone vor bodentiefen Fenstern
Erstellt am: 16.04.20 12:35
H
Heimwerker207916.04.20 12:35Hallo zusammen!
ich wohne in Niedersachsen und besitze ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 2017. Im Obergeschoss gibt es vier bodentiefe Fenster.
Zur Absturzsicherung sind Französische Balkone montiert. Da mir die Französische Balkone optisch nicht gefallen,
möchte ich diese gern austauschen/ austauschen lassen. Auf der Suche nach einem Ersatz bin ich von einem Metallbauer darauf hingewiesen worden, dass eine Verankerung der Balkone immer im eigentlichen Mauerwerk (in meinem Falle Poroton) zu erfolgen hat. Eine Montage nur in der Verblendfassade (Klinker) wäre unzulässig.
Ist das korrekt? Wären also alle Balkone die nur an der Klinkerfassade oder in der Fensterlaibung (ebenfalls noch Verblendfassade) verankert werden unzulässig?
Gibt es z.B. eine DIN-Norm in der genau beschrieben ist wie die Befestigung auszusehen hat?
Vielen Dank und mit beste Grüße!
Peter
ich wohne in Niedersachsen und besitze ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 2017. Im Obergeschoss gibt es vier bodentiefe Fenster.
Zur Absturzsicherung sind Französische Balkone montiert. Da mir die Französische Balkone optisch nicht gefallen,
möchte ich diese gern austauschen/ austauschen lassen. Auf der Suche nach einem Ersatz bin ich von einem Metallbauer darauf hingewiesen worden, dass eine Verankerung der Balkone immer im eigentlichen Mauerwerk (in meinem Falle Poroton) zu erfolgen hat. Eine Montage nur in der Verblendfassade (Klinker) wäre unzulässig.
Ist das korrekt? Wären also alle Balkone die nur an der Klinkerfassade oder in der Fensterlaibung (ebenfalls noch Verblendfassade) verankert werden unzulässig?
Gibt es z.B. eine DIN-Norm in der genau beschrieben ist wie die Befestigung auszusehen hat?
Vielen Dank und mit beste Grüße!
Peter
N
nordanney16.04.20 12:57Ob verbindlich vorgeschrieben? Keine Ahnung. Nur im Klinker? Doofe Idee; wenn sich mal im besoffenen Kopp ein Erwachsener kräftig dagegen lehnt, liegt er im EG und Dir fehlt ein Stück Fassade.
H
Heimwerker207916.04.20 13:12Danke Nordanney und danke Lumpi_LE für Eure schnellen Antworten!
Ja, sowas in der Art hatte ich mir auch schon gedacht, aber man sieht doch solche Lösungen so häufig.
Manche Hausbesitzer haben sogar nur ein, zwei horizontal verlaufende Stangen/ Rohre in der Laibung - also von "Verblendklinker zu Verblendklinker"... wie kann das sein? Ignoriert man hier sämtliche Vorschriften (mal ganz abgesehen von den Geländerhöhen, Abständen der Streben etc.) oder gibt es die gar nicht?
Gibt es also keine Vorschriften in denen festgehalten ist, dass die Befestigungen mindestens die Kraft X aushalten müssen, dass spezielle Maueranker verwendet werden müssen, oder die Befestigungen durch den TÜV oder sonst wen geprüft sein müssen, etc.?
Ja, sowas in der Art hatte ich mir auch schon gedacht, aber man sieht doch solche Lösungen so häufig.
Manche Hausbesitzer haben sogar nur ein, zwei horizontal verlaufende Stangen/ Rohre in der Laibung - also von "Verblendklinker zu Verblendklinker"... wie kann das sein? Ignoriert man hier sämtliche Vorschriften (mal ganz abgesehen von den Geländerhöhen, Abständen der Streben etc.) oder gibt es die gar nicht?
Gibt es also keine Vorschriften in denen festgehalten ist, dass die Befestigungen mindestens die Kraft X aushalten müssen, dass spezielle Maueranker verwendet werden müssen, oder die Befestigungen durch den TÜV oder sonst wen geprüft sein müssen, etc.?
H
Heimwerker207916.04.20 14:02Das kann natürlich sein, soweit hatte ich nicht gedacht. Ich werde mich dann einfach auf eine Lösung konzentrieren die das tragende Mauerwerk erreicht - und fertig is.
Vielen Dank noch mal!
Vielen Dank noch mal!
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