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ᐅ Bad Abdichtung eventuell unzureichend?


Erstellt am: 21.02.20 00:10

J
Jad1234
21.02.20 00:10
Hallo,

Bei unseren Nachbarn, die ihr Haus 2016 mit dem gleichen Bauträger wie wir (Baujahr 2017) gebaut haben, ist aufgrund mangelhafter Abdichtung im Bad ein Wasserschaden entstanden. Die mangelhafte Abdichtung (keine Abdichtung unter der Bodengleichen Dusche, nicht hoch genug...) wurde durch einen entsprechenden Gutachter bestätigt, das Bad musste durch den Bauträger neu gemacht werden.

Da wir mit dem gleichen Bauträger gebaut haben und auch der Fliesenleger der gleiche bei uns war, haben wir die Vermutung, dass es bei uns ähnlich mit der Abdichtung in unseren beiden Bädern mit Bodengleicher Dusche ausschaut, also nur unzureichend oder gar nicht vorhanden. Wir haben die Bedenken mitgeteilt und um Prüfung gebeten und wurden natürlich abgewiesen. Die Begründung war, dass die neue DIN 18534 noch nicht für unser Haus gelten würde?! Die Bäder wurden September 2017 fertig gestellt. Unabhängig davon würde ich aber mal davon ausgehen, dass es vorher ja auch Regelungen zur Abdichtung gegeben hat, die eventuell auch nicht eingehalten wurden.

Meine Fragen: Was müsste gemacht worden sein, damit es zumindest zu den damaligen Standards richtig abgedichtet ist? Könnte man das erkennen ohne alles raus zu reißen? Oder hätte die neue DIN doch schon berücksichtigt werden müssen, obwohl wir schon mitten im Bau waren?
Wie sollten wir hier am besten weiter vorgehen? Direkt einen Gutachter beauftragen? Oder Anwalt?

Ich hoffe, die Angaben sind erst mal ausreichend und jemand hat eine gute Idee. Ich bin recht ratlos, will aber nicht später mit einem Schaden da sitzen, der (auf Kosten des Bauträgers) vermeidbar gewesen wäre.

Viele Grüße

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Hallo Jad1234,

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V
Vicky Pedia
21.02.20 00:19
Du beschreibst einen schwierigen, jedoch alltäglichen Sachverhalt -> Nachweis! Bei Deinem Nachbarn ist offensichtlich ein nachweislicher Schaden entstanden. Deine Vermutung: Bei mir ist es auch so. Der Richter würde sagen: Die haben aus dem Schaden gelernt.
Solange Du keinen hinreichenden Verdacht auf einen Mangel hast, gilt die Unschuldsvermutung. Du könntest Deinem Unternehmer dahingehend eine Bedenkenanmeldung schicken, dass Du formulierst, dass Deine Dusche ebenfalls mangelhaft ist. Er wird es zurück weisen. Ein baulicher Nachweis nicht gerechtfertigt.
Melde einfach mal Bedenken anund berufe Dich darauf, wenn es eintritt!
din 18534abdichtungbauträgerduschegutachternachweis