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ᐅ Definition bzw Beginn Abnahme


Erstellt am: 15.02.20 08:38

L
lesmue79
15.02.20 08:38
Guten Morgen zusammen,

Frage zur Abnahme:

Ab wann gilt ein Fertighaus mit Werkvertrag laut Baugesetzbuch als abgenommen?

Wenn ich dem Subunternehmer (Heizungsbauer) bei der Einweisung in die Heizungs ein Protokoll unterschreibe, wo kleinere Mängel aufgeführt sind. Eine Mangelfreie Abnahme jedoch nicht angekreuzt ist. (Stichwort Sichtbare und nicht Sichtbare Mängel)?

Oder wenn die offizielle Übergabe des Hauses durchs Fertighaus-Unternehmen bzw. dem Bauleiter mit Finaler Schlüssel-Übergabe und entsprechendem Protokoll erfolgt?

Gibt's auch so etwas wie ne Stille Abnahme durch mich wenn ich im Vorfeld (nach mündlicherAbsprache mit der Hausbaufirma) schon kleinere Arbeiten im Haus ausführe?

Zb. Löcher für Decken-Spots bohren, Bauseitigen Photovoltaikanlage schon vorbereiten lasse, so lange das Gerüst noch steht?
V
Vicky Pedia
17.02.20 23:18
Also generell erfolgt eine Abnahme immer zwischen den Vertragsparteien, also zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Eine Einweisung in eine Heizungsanlage zählt da nicht dazu. Am Tag der Abnahme wird ein Protokoll gefertigt, dass Mängel und Restleistungen beinhaltet. Ab der gemeinsamen Unterschrift ist das Bauwerk abgenommen und die Beweislast kehrt sich um. Das regelt gesetzlich die VOB. Kleine Arbeiten stellen keine Abnahme dar. Es gibt aber schon eine de fakto Abnahme, indem ich den vollen Preis bezahle oder das Haus ohne Abnahme in Nutzung nehme. Generell bei Bauträger aber: Abnahmetermin mit Protokoll.
M
M4rvin
18.02.20 07:01
Wenn man zB einzieht zählt das Haus als abgenommen.
Falls du arbeiten an Gewerken erledigen willst, an denen es noch Mängel gibt, würde ich das vorher abklären.
(Blödes Beispiel: Estrich hat Mängel, du legst den Fußboden)

Also wenn du mit dem Dach zufrieden bist, sollte es kein Problem sein Photovoltaik draufzuklatschen.
S
Snowy36
18.02.20 08:59
Na ja so ganz stimmt das nicht .. wenn man einzieht ohne einen Schriftsatz aufzusetzen dann gilt das als Abnahme .....

sonst könnte man denken als Laie man dürfe erst einziehen wenn alles Mängelfrei .
Nennt sich dann Abnahme vorbehaltlich Mängel .

und das mit Zahlung voller preis ist doch auch nicht korrekt , da sind die Regelungen zwischen VOB und Baugesetzbuch unterschiedlich . Der Teufel steckt wie immer im Detail , am besten fragst mal bei einem Anwalt nach das
Kostet ned die Welt
Y
ypg
18.02.20 22:03
Wir wurden bei Einordnen einiger regale im Speicher und Lagerung von unseren Werkzeugen für die EL vom Bauleiter darauf aufmerksam gemacht, dass es als stillschweigende Übernahme gewertet werden kann.
Unsere BL hat das mit Augenzwinkern gesagt. Das heißt aber dann auch, dass andere Baufirmen sich darauf berufen würden, wenn man es nicht abspricht.
V
Vicky Pedia
18.02.20 22:18
Snowy36 schrieb:

und das mit Zahlung voller preis ist doch auch nicht korrekt , da sind die Regelungen zwischen VOB und Baugesetzbuch unterschiedlich . Der Teufel steckt wie immer im Detail , am besten fragst mal bei einem Anwalt nach das
Kostet ned die Welt
Ich finde es kritisch, die Behauptung aufzustellen, dass etwas nicht korrekt sei um dann zu sagen: "aber frag mal den Anwalt" Der Stundensatz dürfte 3stellig sein!
Es gibt schon eindeutige Regelungen,nachzulesen in der VOB und den Kommentaren. zB. 6 Tage nach Innutzungnahme = abgenommen. Zahlung des vollen Kaufpreises ohne Vorbehalt = abgenommen.
Bitte Vorsicht mit derartigen Aussagen!!!!! Die Abnahme ist beim Bau ein ganz, ganz wichtiges Prozedere!!
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