Estrich in 4 Zimmer 1,5-2cm zu hoch.

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B

bortel

auf jeden Fall den Estrich abschleifen/fräsen....alles andere ist doch nur ne Krücke über die man sich sein Leben lang ärgert.
 
H

hampshire

was würdet ihr an unserer Stelle machen?
  1. Beauftragung durch Architekten nachvollziehen
  2. Delta zur Ausführung feststellen und dokumentieren
  3. Wenn klar ist, dass der Estrichleger fehlerhaft gearbeitet hat weiter mit 4., sonst Gespräch mit Architekten suchen (falsche Beauftragung?)
  4. sehr Enge Frist zur Nachbesserung schriftlich setzen und über Folgen der Nicht-Einhaltung informieren.
  5. parallel Gespräch mit der Innung suchen
  6. Wenn diese eingehalten wird: OK, wenn nicht weiter mit 5.
  7. Andere Firma zum Abschleifen beauftragen (und bezahlen)
  8. Keine Zahlung mehr an 1. Estrichleger.
  9. Berechnung der entstandenen Zusatzkosten an den ersten Estrichleger
    1. Abschleifen durch andere Firma
    2. sämtliche verursachte Verzugskosten am Bau
    3. Verrechnung des einbehaltenen Betrages
  10. bei Nicht-Zahlung Mahnbescheid einreichen (geht auch ohne Anwalt)
  11. Möglicherweise gibt es hier ein Gespräch über den Interessenausgleich und eine Einigung, fall nicht: Anwalt einschalten.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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