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ᐅ Elternhaus Anteil übernehmen nach Scheidung

Erstellt am: 24.10.19 12:20
D
D.S._
D
D.S._
24.10.19 12:20
Hallo Zusammen, ich bräuchte in einer Sache mal Rat.

Folgende Situation: Meine Eltern haben zusammen ein Haus gekauft und stehen auch beide im Grundbuch.
Mittlerweile sind die beiden geschieden und meine Mutter wohnt nicht mehr da. Ich habe mit ihr vereinbart, dass ich Ihren Anteil am Haus von ihr abkaufe. Das Haus wird umgebaut zu drei Wohnungen und eine davon bekomme ich.
Bisher war geplant, erst das Baugesuch mit Teilungsplan durchzuboxen und damit dann zum Notar zu gehen.
Mir stellt sich die Frage, ob ich nicht einfach schon vorher einfach das "Recht auf ihren Anteil am Haus" kaufen kann und das auch beim Notar eintragen lassen?

Weitere Frage die aufkommt:
Die beiden befanden sich in einer Zugewinngemeinschaft. Es wurde von keinem Vermögen in die Ehe eingebracht (da nicht vorhanden). Bei der Scheidung haben die beiden das Thema Haus komplett außen vor gelassen, da keiner der beiden eine Idee hatte wie es damit weiter gehen könnte. Meine Mutter war nur zeitweise erwerbstätig während der Ehe und das Darlehen wurde komplett von meinem Vater während der Ehe bezahlt. Kann ich davon ausgehen dass der Eigentumsanteil meiner Mutter 50% am Gesamteigentum beträgt?
Sollten irgendwelche Infos fehlen, dann trage ich das gerne nach.
Viele Grüße Daniel
RomeoZwo24.10.19 12:39
Hallo Daniel,
mach einen Beratungstermin beim Notar. Dieser wird dich zwar nicht persönlich beraten, sondern seine Fachangestellten (in Bayern heißen die Notarinspektoren). Und wenn die spätere Beurkundung bei diesem Notar stattfindet gibt es auch keine oder nur geringe Extrakosten. Der Job des Notars, bzw. seines Amtes ist ja nicht nur zu beurkunden sondern auch neutral zwischen den Parteien zu beraten.
Sollte bei deinen Eltern tatsächlich kein Vermögen vor der Heirat vorhanden gewesen sein und auch nicht durch eine spätere Erbschaft oder Schenkung eingebracht wurden sein, kannst du davon ausgehen, dass der Anteil deiner Mutter am Haus 50% ist.
Das das Haus bei der Scheidung "außen vor gelassen" wurde kann ich mir aber nicht vorstellen, da dabei sämtliche Vermögenswerte erfasst werden müssen. Es kann natürlich sein, dass über das Haus keine Verhandlungen stattgefunden haben, das würde auch für eine Aufteilung je 50% sprechen.
B
Buchweizen
24.10.19 15:34
D.S._ schrieb:

Folgende Situation: Meine Eltern haben zusammen ein Haus gekauft und stehen auch beide im Grundbuch.

Meine Mutter war nur zeitweise erwerbstätig während der Ehe und das Darlehen wurde komplett von meinem Vater während der Ehe bezahlt. Kann ich davon ausgehen dass der Eigentumsanteil meiner Mutter 50% am Gesamteigentum beträgt?

Wenn sie mit je 1/2 im Grundbuch stehen, dann kannst du davon ausgehen. Es ist unerheblich, wer das Darlehen bezahlt hat.
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