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ᐅ Abstandsfläche, Flachdach, Baugenehmigung

Erstellt am: 10.09.19 10:07
P
Picnick
P
Picnick
10.09.19 10:07
Hallo zusammen.

Ich habe eine Frage zu den Abstandsflächen und hoffe jemand kann mir helfen.

Unser Haus mit 3 Stockwerken und einem Flachdach wurde wie auf Bild 1 nicht genehmigt da die Abstandsfläche so nicht eingehalten werden konnte.

Deswegen wurde die Wand im 3 Stockwerk eingezogen um die Abstandsfläche einzuhalten. Bild 2

Jetzt will der Dachdecker das Dach nicht bündig mit der Wand sondern herausragend ausführen. Bild 3

Ich bin der Meinung, dass dadurch die Abstandsfläche wieder verletzt wird so wie auf dem Bild 3 mit dem roten Strich eingezeichnet ist. Oder bleibt die Abstandsfläche eingehalten da es von der Wand gemessen wird wie mit Grünem Strich eingezeichnet?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und jemand kann mir die Frage beantworten.

Drei Diagramme zeigen Treppengundriss mit 3 m Maßstab und roten Linien
S
Scout
10.09.19 10:13
Baurecht ist Ländersache. Also um welches Bundesland geht es?

Was steht im Bebauungsplan zu den Grenzabständen? Bis wohin sind diese definiert?

Baugenehmigung liegt vor bzw Rohbau steht bereits? Was sagt der Bauleiter?
M
Mottenhausen
10.09.19 10:13
Dachüberstände, Dachrinnen, Simse, Sockel und so Zeuch bleibt immer unberücksichtigt. Balkone, Erker usw. auch insofern sie einen gewissen Anteil der Wandfläche nicht übersteigen.
P
Picnick
10.09.19 10:23
Scout schrieb:

Baurecht ist Ländersache. Also um welches Bundesland geht es?

Was steht im Bebauungsplan zu den Grenzabständen? Bis wohin sind diese definiert?

Baugenehmigung liegt vor bzw Rohbau steht bereits? Was sagt der Bauleiter?
Sorry.

Haus wird in NRW gebaut.

Rohbau steht mit der eingezogener Wand wie Bild 1 und 2

Somit wurde die Abstandsfläche (Höhe x 0,4) eingehalten.

Demnächst wird Dach gemacht.

Bauleiter ist der Meinung es ist OK.

Ich bin mir aber da nicht so sicher und Frage deshalb nach.
P
Picnick
10.09.19 10:25
Mottenhausen schrieb:

Dachüberstände, Dachrinnen, Simse, Sockel und so Zeuch bleibt immer unberücksichtigt. Balkone, Erker usw. auch insofern sie einen gewissen Anteil der Wandfläche nicht übersteigen.
Danke für die Antwort.

So ein Dachüberstand darf ja auch nicht ewig lang sein. Gibt es da ein Richtwert?
M
Mottenhausen
10.09.19 10:57
keine Richtwerte, sondern konkret definierte Höchstmaße. Musst du in deiner Landesbauordnung nachschauen, die gibts i.d.R. frei im Netz verfügbar auf den Seiten der Behörden.
abstandsflächedachrohbaubauleiter