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ᐅ Kniestockhöhe bei 1 Geschosser


Erstellt am: 15.07.19 22:22

T
Tx-25
15.07.19 22:22
Hallo. Wir haben gerade ein Problem. Wir haben von den Maßen vor 9x11 zu bauen, mit zwei Erkern an den Seiten. Diese gehen nicht bis an die Spitze vom Dach. Zulässig laut Bebauungsplan 1 Geschossig. Nun sagt unser Bauträger das wir nur einen Kniestock von 75cm nehmen können. Ist das wirklich so? Dachneigung ist 45 Grad geplant.
Y
ypg
15.07.19 22:59
Da fehlen Infos.
Oft ist es (nur) ein Rechenexempel, aber dafür braucht man Zahlen.
Und natürlich die gültige Landesbauordnung mit den Vollgeschoss-Angaben.
Und wenn man mal mit einem Geo-Dreieck an einer selbstgezeichneten Schnitt hantiert, erkennt man selbst, wie hoch der Kniestock sein darf. Gerade bei 45 Grad geht es sehr einfach auf Karopapier.

Wahrscheinlich meinst Du auch mit Erkern Gauben, sonst macht es keinen Sinn.
1
11ant
15.07.19 23:28
Tx-25 schrieb:

mit zwei Erkern an den Seiten. Diese gehen nicht bis an die Spitze vom Dach.
Ich vermute, gemeint seien hier "Friesengiebel", und daß diese nicht auf den First stoßen. Dennoch ist diese Dachform dafür prädestiniert, in Kombination mit einer DN um 45° in den rechnerischen "Gefahrenbereich" eines Vollgeschosses vorzustoßen.
Tx-25 schrieb:

einen Kniestock von 75cm
... meide ich wie der Teufel das Weihwasser: ein solcher Kniestock ist nicht Fisch und nicht Fleisch, er substituiert einen Drempel nicht vollständig (was der Zweck eines Kniestockes wäre).

Bin ich ein Schelm, wenn ich ferner denke, mit dem Bauträger könne ein Generalunternehmer gemeint sein ?
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T
Tx-25
15.07.19 23:42
Danke für die ersten Ausführungen. Die Aussage zu den Friesengiebel und dem First stimmen. Wir saßen gerade schon am Schreibtisch um zu zeichnen. Sind dadurch noch nicht ganz weiter gekommen. Wenn ich das Haus mit der Dachschräge verlängere ergibt sich dixh keine Änderung oder? Ich meine bezüglich Grundfläche im EG und OG. Ich müsste das Haus dann eher tiefer gestalten oder? Also die Giebel um Beispielsweise 1 Meter verbreitern oder? Vielleicht justieren wir auch noch etwas an der Dachschräge.
1
11ant
16.07.19 13:10
Tx-25 schrieb:

Wenn ich das Haus mit der Dachschräge verlängere
Du meinst: den Rechteckgrundriss in Firstrichtung zu verlängern ? - beim Satteldach ohne Quergiebel wäre diese Rechnung tatsächlich neutral, hier ist es ein wenig komplexer.
Tx-25 schrieb:

Vielleicht justieren wir auch noch etwas an der Dachschräge.
Was könnt Ihr denn überhaupt justieren ? - uns fehlen noch säckeweise Infos: Traufhöhe, Firsthöhe, deren Bezugshöhe, die Dachneigung von/bis, erlaubte Dachformen, Beschränkungen für Dachaufbauten, Kniestockhöhe mit Bezugsgrundlage, ..., ...

Was wollt Ihr überhaupt erreichen: den Breakeven-Punkt ermitteln, also maximale Stehhöhenfläche bei Vollgeschossvermeidung herausholen ?;
und würde das überhaupt sein müssen: wie verhält es sich mit Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl (wir kennen ja bislang noch nicht einmal die absolute Fläche, abgesehen vom Beispiel der 99 qm Grundfläche) ?
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S
seat88
16.07.19 13:45
Bei uns wurde es durch einfachen Frontspieß zum zweigeschosser, Kniestock bei uns 100cm
kniestockbauträgerdachneigungfriesengiebelfirstdachschrägegrundflächejustieren