Angelprofi schrieb:
Nun zu meiner Frage:
Meine Frau hat ein neues Jobangebot. Mit ihrem neuen Einkommen würden wir jedoch über die Einkommensgrenze rutschen.
Ist die Einkommensgrenze vor der Förderzusage und dem Vertragsabschluss noch relevant und wird diese noch einmal geprüft?
Oder ist die Einkommensgrenze nur bei Antragstellung relevant?Wir haben eine ähnliche Situation (Je nach dem wann Fördermittel für uns vorhanden sind), unser Berater meinte dazu, dass die L-Bank das evtl. durchgehen lassen wird, da das höhere Einkommen bei Antragstellung ja nicht bekannt war. Würde es aber auf jeden Fall davor abklären und dann ggf. in Kauf nehmen, es absagen zu müssen, bevor man die Förderung dann doch nicht bekommt.
A
Angelprofi10.03.26 19:19Lena4994 schrieb:
18Danke für die schnelle Antwort.
In den Bestimmungen der L-Bank steht:
1.9 Einkommensgrenze
Bei Beantragung ist die Einkommensgrenze einzuhalten.
Ist das also im Anschluss noch relevant?
Hat da jemand Erfahrungen?
Angelprofi schrieb:
19Lt. unserer Sachbearbeiterin bei der Wohnraumförderstelle muss die Gehaltsgrenze 11 Monate ab Unterlagen "Eingangsbestätigung Unterlagen liegen vollständig vor" eingehalten werden.
Danach ist das Gehalt nur noch für die monatliche Belastung relevant. Also wenn es zu wenig wird bekommst kein Geld.
Innerhalb von 11 Monaten, sofern noch keine Zusage erteilt wird? Denn irgendwann kann sich logischerweise ja etwas ändern. Beispiel: Monate nach Erhalt der Darlehensverträge kommt ein weiteres Kind oder es gibt einen Jobwechsel, somit wird weniger verdient. Dann wird die Auszahlung nicht blockiert oder?
Bradyx86 schrieb:
Innerhalb von 11 Monaten, sofern noch keine Zusage erteilt wird? Denn irgendwann kann sich logischerweise ja etwas ändern. Beispiel: Monate nach Erhalt der Darlehensverträge kommt ein weiteres Kind oder es gibt einen Jobwechsel, somit wird weniger verdient. Dann wird die Auszahlung nicht blockiert oder?Sobald die Darlehensverträge unterzeichnet sind, ist man safe. Beispiel von uns: Wir müssen von November 25 bis Oktober 26 das Einkommen so einhalten, wie bei Antragstellung angegeben. Sollten wir jetzt im Mai Verträge bekommen, werde ich schon im Juni wieder in Teilzeit arbeiten und nicht wie angegeben erst ab November.