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ᐅ Definition Wohnfläche


Erstellt am: 05.11.10 06:37

F
Frett
05.11.10 06:37
Hallo zusammen,

wir haben vor kurzem einen Vertrag für einen Hausbau unterschrieben. War ein schon fertig geplantes Haus, das mit knapp 125m² Wohnfläche angeboten wurde.
Das war uns aber etwas zu klein, deswegen lassen wir uns vertraglich zusichern lassen, dass unser Haus 10m² mehr Wohnfläche besitzt.

Kürzlich kamen jetzt die Pläne für die Baueingabe und siehe da, die endgültige Wohnfläche unseres Hauses wird nur knapp 127m² betragen.
Dass von der ursprünglichen "brutto"-Wohnfläche noch 3% für Putz abgezogen werden leuchtet mir noch ein. Aber es werden dann nochmals eine m² für die Dachschrägen abgezogen.

Ist es rechtens hier eine Wohnfläche zu suggerieren, die schlichtweg nicht vorhanden ist ? Denn so wie ich die Gesetzestexte verstehe muss man die Schrägen von der Grundfläche abziehen und nicht von der Wohnfläche. Somit hätte wohl auch das ursprüngliche Haus keine 125, sondern eher 118m² gehabt.

Schonmal vielen Dank im Voraus
Gruß
Frett
6
6Richtige
06.11.10 15:47
Was steht denn im Vertrag Wohnfläche nach IIBV oder Din 277 ?
E
E.Curb
22.07.11 09:36
Hallo,
Juuly schrieb:
Ich glaube trotzdem, das es in manchen Fällen auch Auslegungssache ist, denn ansonsten kann ich mir den Kontrast zwischen manchen Haushalten nicht Erklären.

Das hat nix mit Auslegung zu tun. Flächenberechnung erfolgt nach Wohnflächenverordnung oder DIN 277. Und da gibt es große Unterschiede.

Wobei ich tatsächlich auch glaube, dass manche Vermieter gerne die Wohnfläche erhöhen und gar nicht wissen, was sie vermieten. 😉
Bauexperte schrieb:

Ein Architekt legt in aller Regel - von wenigen, mir bekannten Ausnahmen abgesehen - _ohne_ Kostennote noch nicht mal einen groben Entwurf vor 🙄

.....er hat die Dinger ja auch nicht zu Hauf bereits fertig und standardisiert in der Schublade liegen 😉

Gruß
B
Bauexperte
22.07.11 10:25
Hallo E.Curb,

E.Curb schrieb:
.....er hat die Dinger ja auch nicht zu Hauf bereits fertig und standardisiert in der Schublade liegen 😉

😀

Ich weiß, mir ging es primär darum klar zu stellen, dass von einem Anbieter am Markt - gleich welcher Bauform - immer mehr seitens potentieller BauherrINNEN erwartet wird. Bei einem Architekten wird es als ganz selbstverständlich angesehen, dass er für seine Arbeit eine Rechnung stellt 😉

Freundliche Grüße
R
ralph12345
03.11.11 11:33
Die meisten Kataloghäuser bieten die Wohnfläche nach DIN an, da die Zahl größer ist. Die DIN rechnet quasi mit der Fußbodenfläche. Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung ist dann kleiner, weil Flächen unter Dachschrägen nur teilweise zählen. Wir haben z.B. 160qm nach DIN, 145 nach Wohnflächenverordnung. Wobei die Unterschiede bei niedriger Drempelhöhe auch noch weit höher ausfallen können. Bei Stadtvillen sind die Flächen gleich - mangels Dachschrägen.
T
TomTom1
03.11.11 14:42
6Richtige schrieb:
Was steht denn im Vertrag Wohnfläche nach IIBV oder Din 277 ?

Moin!

Wobei die II. BV Schnee von vorgestern ist und nie für frei finanzierten Wohnraum galt und die DIN 277 die Nutz- und nicht die Wohnfläche angibt:p.

LG,
TomTom.
din 277wohnflächenverordnungdachschrägenvertrag