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ᐅ Pflichten bei Baustraße (öffentlicher Raum)


Erstellt am: 13.04.19 17:17

D
Darkmops
13.04.19 17:17
Hallo liebes Forum,

ich konnte zu meiner Konstellation leider keine Hilfe bei bestehenden Beiträge finden, deshalb hier mein Problem:

Wir planen gerade den Bau eines Einfamilienhauses auf unserem Grundstück. Das Grundstück kann nur über eine öffentliche Straße erreicht werden, die auf 6t begrenzt ist.
Im Hausvertrag steht die Formulierung, dass ich für "Zugangswege bis zum Baukörper" verantwortlich bin, die von Baufahrzeugen bis 50t befahrbar sein sollen.
Gilt diese Verantwortung auch für die öffentliche Straße? Oder nur ab der privaten Grundstücksgrenze? Wie verhält es sich mit etwaigen Kosten zur "Stabilisierung" der öffentlichen Straße - muss ich das einkalkuieren?

Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Baufirma mit der Bestätigung des Auftrags die örtlichen Gegebenheiten akzeptiert hat und evtl. Lösungen findet, um mit kleineren Baufahrzeugen zu arbeiten.

Ich würde mich sehr über eure Mithilfe freuen.

Liebe Grüße
Sebastian
Z
Zaba12
13.04.19 17:28
Darkmops schrieb:
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass die Baufirma mit der Bestätigung des Auftrags die örtlichen Gegebenheiten akzeptiert hat

Sowas gibt es nicht. Wenn der Bauunternehmer der Meinung ist (auch im Nachhinein), dass er für seinen Maschinen eine Baustrasse braucht oder die öffentliche Baustrasse nicht den Gegebenheiten entspricht, dann bist Du hierfür verantwortlich. Bei einer öffentlichen Straße wirst Du eine Genehmigung benötigen und nach Abschluss noch den Rückbau/ die Reinigung zahlen dürfen.
N
Nordlys
13.04.19 18:01
Du wirst das Thema wohl mit dem Rathaus, es ist wahrscheinlich ein kommunaler Weg, bereden müssen.
D
Darkmops
15.04.19 15:45
Vielen Dank für die Antworten.
Ich bin allerdings nach wie vor skeptisch. Wo hört denn dann meine Verantwortlichkeit auf?
Bei der direkten Zufahrt? Bei der Zufahrt der Zufahrt? Bei der Zufahrt der Zufahrt der Zufahrt? Mal stark überspitzt geschrieben: Muss ich sicherstellen, dass die Autobahn geräumt ist, wenn es schneit? Muss ich den LWK betanken, damit er zu mir kommt?

Gibt es hierfür gesetzliche Rahmenbedingungen oder bereits geurteilte Fälle?

Dass ich als Bauherr die Genehmigung bei der Gemeinde einholen muss, finde ich völlig legitim.
L
Lumpi_LE
15.04.19 16:03
Du bist nur für die Zuwegung verantwortlich, aber einer öffentlichen Straße ohne Beschränkung.
Hier wird wohl eine Ausnahmegenehmigung der Stadt reichen, außer es gibt eine Brücke - da ist dann eben Schluss.
Unsere Zufahrtsstraße darf eigentlich auch nicht von Lkw befahren werden... aber das hat zum Glück niemanden interessiert.
E
Escroda
15.04.19 16:11
Darkmops schrieb:
Im Hausvertrag steht die Formulierung, dass ich für "Zugangswege bis zum Baukörper" verantwortlich bin, die von Baufahrzeugen bis 50t befahrbar sein sollen.
Gilt diese Verantwortung auch für die öffentliche Straße?
Ja. Du musst dafür sorgen, dass dein Bauplatz mit einem 50-Tönner erreichbar ist.
Darkmops schrieb:
Oder nur ab der privaten Grundstücksgrenze?
Nein.
Darkmops schrieb:
Wie verhält es sich mit etwaigen Kosten zur "Stabilisierung" der öffentlichen Straße - muss ich das einkalkuieren?
Ja. Wenn Du den Vertrag wie oben unterschrieben hast und die Straße geht kaputt, wird Dich der Bauunternehmer haftbar machen.
Darkmops schrieb:
Muss ich sicherstellen, dass die Autobahn geräumt ist, wenn es schneit?
Nein.
Darkmops schrieb:
Muss ich den LWK betanken, damit er zu mir kommt?
Nein.
Entweder bestätigt Dir der Straßenbaulastträger, dass Du für die Bauzeit die Straße auch mit 50-Tonnern befahren darfst oder unter welchen Bedingungen das möglich ist oder Du musst den Hausvertrag ändern lassen. Dann muss der Unternehmer Dir ein Angebot machen, welche Mehrkosten auf Dich zukommen oder mitteilen, dass unter diesen Umständen mit ihm nicht gebaut werden kann.
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