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ᐅ GÜ insolvent - und nu? (Zahlungsplan u.A.)


Erstellt am: 22.02.19 22:27

C
CrazyChris
23.02.19 12:16
Ich habe in der Insolvenz Branche gearbeitet und gebe dir einen kurzen Rat:

kündige

Den Vertrag weiterzuführen ist grob fahrlässig und meiner Meinung nach dumm
O
Obstlerbaum
23.02.19 12:51
HilfeHilfe schrieb:
Kann man den laufende Verträge ändern ?
Nicht wirklich, aber freundlich unterhalten kann man sich immer. Die Baufirma hat offensichtlich ein Liquiditätsproblem, da würde ich schon sicherheitshalber anders agieren als bei Sonnenschein. Immer schön das Geld zusammenhalten - was die Baufirma einmal hat, kommt nicht zurück.
Z
Zaba12
23.02.19 13:19
Entweder kündigen oder mit ihm eine Zusatzvereinbarung abschließen ala Zahlung nur nach Leistungserbringung. Sprich Rohbau bis EG Decke ist fertig und Abschlag für die Leistung zahlen. Wäre ein Win-Win für beide Parteien. Er behält den Auftrag und Du hast die Sicherheit. Wenn er sich darauf nicht einlässt kündigen.
C
CrazyChris
23.02.19 13:33
Wenn es ein vob vertrag ist räumt diese im falle der Insolvenz ein sonderkündigungsrecht ein
1
11ant
23.02.19 13:58
HilfeHilfe schrieb:
Ich hoffe nur das er seine Handwerker weiterhin bezahlt damit dein Bau weitergeht.
Das könnte man dadurch sichern, daß man mit dem GÜ vereinbart, die Handwerker (á conto des Zahlungsplans) direkt zu bezahlen, d.h. ihm selbst von den jeweiligen Raten nur seine Marge zu überweisen und die Kosten direkt an die Rechnungssteller.

Insolvenzgeld gibt es, aber für Beschäftigte, nicht für Subunternehmer.
CrazyChris schrieb:
Ich habe in der Insolvenz Branche gearbeitet und gebe dir einen kurzen Rat:
kündige
Dazu hätte ich auch geraten, wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden wäre. Aber hier wurde Eigenverwaltung ermöglicht.

Gewiss wäre Blauäugigkeit egal wie korrekt der Typ ist fehl am Platz, aber Furcht ebenso. Insolvenzverwalter haben leider ein Honorarinteresse daran, lieber Grabredner als Heiler zu sein. Eine Zerwaltung kriegen sie ebenso gut bezahlt wie eine Verwaltung, eine Heilung bedeutet für sie Mandantsende, ohne daß ein Erfolgsbonus (weil es den nicht gibt) das ausgleichen könnte. So traurig das ist, ist damit klar, was für sie selbst besser ist. Unter Juristen gibt es Altruisten und Porschebesteller, auf Insolvenzrecht spezialisieren sich letztere leider häufiger.
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C
CrazyChris
23.02.19 14:08
Die sachwalter in Insolvenzverfahren mit eigenverwaltung wird in der regel nicht reich. Er verdient nur Geld mit wenig Arbeit.

Das Problem der eigenverwaltung ist aber in aller regel, dass die Fehler der Vergangenheit nur für kurze zeit aus den Büchern gestrichen werden und kurze zeit später wieder auftauchen, während sich der Unternehmer den neuen porsche gönnt. Ein unternehmen das einmal in der eigenverwaltung war geht irgendwann wieder rein. Ist üblich.

Mir wäre das Risiko zu groß
insolvenzverwaltereigenverwaltungvertrag