Ausnahmsweise werfe ich mal nicht nur miesgelaunte Einzeiler oder ausufernde Erklärungen irgendwo zwischen ( ) sondern hab selbst ein Anliegen. Wie bereits "andernthreads" erwähnt, hat unser GÜ Insolvenz angemeldet. Das Gericht hat wohl innerhalb eines Tages der Eigenverwaltung zugestimmt (somit laufen die Geschäfte natürlich weiter) und sie sowie alle Beteiligten erwarten, dass sich der Karren recht problemlos bis April aus dem Dreck ziehen lässt. Sagen sie.
Das, was der Inhaber/Geschäftsführer sagt, wie es dazu kam, klingt plausibel. Dazu kommt, dass er uns davon nicht hätte unterrichten müssen, hat er aber getan. Wir bauen nach VOB, haben also ein Kündigungsrecht. Das wollen wir aus verschiedenen Gründen aber nicht ausüben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Aber natürlich ist es uns gerade in dieser Situation extrem wichtig, nicht zu überzahlen, deshalb wäre es total super, wenn ihr unseren Zahlungsplan noch mal kritisch anschauen könntet (Der Geschäftsführer möchte uns "als Entschädigung für die Aufregung und Unsicherheit" in Zahlungsplan und/oder Preis noch mal ein Stück entgegenkommen, wir befinden uns also noch mal in der Verhandlungsphase, obwohl parallel unser Bau gerade beginnt )
In unserem Vertrag steht:
Vertragssumme sind 300.000. Wesentliche Ausstattung (beeinflusst ja die Aufteilung der Kosten auf die Gewerke):
Maler- und Bodenarbeiten inklusive
Elektrische Raffstores an beinahe allen Fenstern
Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Enthalpiewärmetauscher (Wolf Comfort CWL 400 Excellent)
eine Hebeschiebetür
eine Doppeltür mit Lichtausschnitt
Der Baukörper ist ganz einfach, Rechteckiger Grundriss, 2 Vollgeschosse, 23° Satteldach.
Weitere Aufmusterungen (insbesondere Heizung: hier noch Gas, später als Sole-Wärmepumpe beauftragt) gehen über Nachträge, diese werden natürlich frühestens nach Einbau abgerechnet; normalerweise (wenn es "im Rahmen bleibt") gebündelt ganz am Ende. Erdarbeiten erzeugten Minderkosten von ~1500 €, die ebenso in den Nachträgen hängen.
Wir haben vertraglich Anspruch auf eine 5%-Fertigstellungsbürgschaft. Diese haben wir jetzt angemahnt, werden wir aber natürlich nicht kriegen (wenn nicht zufällig noch eine dort rumfliegt). Deren Wegfall akzeptieren wir wohl gegen Sicherheitseinbehalt der entsprechenden Summe, oder?
Ich würde mich sehr über den geballten Forensachverstand freuen, und falls wem danach ist, mir außerdem noch zu erzählen, dass wir an der einen oder anderen Stelle dumm und naiv waren, nur zu. Weiß ich zwar auch selbst, aber tut ja auch gut, sowas loszuwerden
(Und ausschweifend wurde der Beitrag jetzt natürlich doch wieder, sorry…)
Das, was der Inhaber/Geschäftsführer sagt, wie es dazu kam, klingt plausibel. Dazu kommt, dass er uns davon nicht hätte unterrichten müssen, hat er aber getan. Wir bauen nach VOB, haben also ein Kündigungsrecht. Das wollen wir aus verschiedenen Gründen aber nicht ausüben, wenn es nicht unbedingt sein muss. Aber natürlich ist es uns gerade in dieser Situation extrem wichtig, nicht zu überzahlen, deshalb wäre es total super, wenn ihr unseren Zahlungsplan noch mal kritisch anschauen könntet (Der Geschäftsführer möchte uns "als Entschädigung für die Aufregung und Unsicherheit" in Zahlungsplan und/oder Preis noch mal ein Stück entgegenkommen, wir befinden uns also noch mal in der Verhandlungsphase, obwohl parallel unser Bau gerade beginnt )
In unserem Vertrag steht:
1. Rate: nach Einreichung der Bauantragsunterlagen 5 %
2. Rate: nach Schüttung der Fundamente und Sohlplatte 20 %
3. Rate: nach Richten des Dachstuhls 15 %
4. Rate: nach Fenstermontage ohne Haustür 15 %
5. Rate: nach Fertigstellung des Innenputzes ohne Beiputzarbeiten 10 %
6. Rate: nach Fertigstellung der Estricharbeiten ohne Duschen und Hausanschlusslöchern 13 %
7. Rate: nach Fliesenlegerarbeiten, jedoch ohne Ansockeln der Innentüren 15 %
8. Rate: nach Montage der Innentüren und Treppenanlage 5 %
9. Rate: nach Restarbeiten 2 %
Vertragssumme sind 300.000. Wesentliche Ausstattung (beeinflusst ja die Aufteilung der Kosten auf die Gewerke):
Maler- und Bodenarbeiten inklusive
Elektrische Raffstores an beinahe allen Fenstern
Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Enthalpiewärmetauscher (Wolf Comfort CWL 400 Excellent)
eine Hebeschiebetür
eine Doppeltür mit Lichtausschnitt
Der Baukörper ist ganz einfach, Rechteckiger Grundriss, 2 Vollgeschosse, 23° Satteldach.
Weitere Aufmusterungen (insbesondere Heizung: hier noch Gas, später als Sole-Wärmepumpe beauftragt) gehen über Nachträge, diese werden natürlich frühestens nach Einbau abgerechnet; normalerweise (wenn es "im Rahmen bleibt") gebündelt ganz am Ende. Erdarbeiten erzeugten Minderkosten von ~1500 €, die ebenso in den Nachträgen hängen.
Wir haben vertraglich Anspruch auf eine 5%-Fertigstellungsbürgschaft. Diese haben wir jetzt angemahnt, werden wir aber natürlich nicht kriegen (wenn nicht zufällig noch eine dort rumfliegt). Deren Wegfall akzeptieren wir wohl gegen Sicherheitseinbehalt der entsprechenden Summe, oder?
Ich würde mich sehr über den geballten Forensachverstand freuen, und falls wem danach ist, mir außerdem noch zu erzählen, dass wir an der einen oder anderen Stelle dumm und naiv waren, nur zu. Weiß ich zwar auch selbst, aber tut ja auch gut, sowas loszuwerden
(Und ausschweifend wurde der Beitrag jetzt natürlich doch wieder, sorry…)
C
CrazyChris23.02.19 12:16Ich habe in der Insolvenz Branche gearbeitet und gebe dir einen kurzen Rat:
kündige
Den Vertrag weiterzuführen ist grob fahrlässig und meiner Meinung nach dumm
kündige
Den Vertrag weiterzuführen ist grob fahrlässig und meiner Meinung nach dumm
O
Obstlerbaum23.02.19 12:51HilfeHilfe schrieb:
Kann man den laufende Verträge ändern ?Nicht wirklich, aber freundlich unterhalten kann man sich immer. Die Baufirma hat offensichtlich ein Liquiditätsproblem, da würde ich schon sicherheitshalber anders agieren als bei Sonnenschein. Immer schön das Geld zusammenhalten - was die Baufirma einmal hat, kommt nicht zurück.Entweder kündigen oder mit ihm eine Zusatzvereinbarung abschließen ala Zahlung nur nach Leistungserbringung. Sprich Rohbau bis EG Decke ist fertig und Abschlag für die Leistung zahlen. Wäre ein Win-Win für beide Parteien. Er behält den Auftrag und Du hast die Sicherheit. Wenn er sich darauf nicht einlässt kündigen.
C
CrazyChris23.02.19 13:33Wenn es ein vob vertrag ist räumt diese im falle der Insolvenz ein sonderkündigungsrecht ein
HilfeHilfe schrieb:
Ich hoffe nur das er seine Handwerker weiterhin bezahlt damit dein Bau weitergeht.Das könnte man dadurch sichern, daß man mit dem GÜ vereinbart, die Handwerker (á conto des Zahlungsplans) direkt zu bezahlen, d.h. ihm selbst von den jeweiligen Raten nur seine Marge zu überweisen und die Kosten direkt an die Rechnungssteller.Insolvenzgeld gibt es, aber für Beschäftigte, nicht für Subunternehmer.
CrazyChris schrieb:
Ich habe in der Insolvenz Branche gearbeitet und gebe dir einen kurzen Rat:
kündigeDazu hätte ich auch geraten, wenn ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden wäre. Aber hier wurde Eigenverwaltung ermöglicht.Gewiss wäre Blauäugigkeit egal wie korrekt der Typ ist fehl am Platz, aber Furcht ebenso. Insolvenzverwalter haben leider ein Honorarinteresse daran, lieber Grabredner als Heiler zu sein. Eine Zerwaltung kriegen sie ebenso gut bezahlt wie eine Verwaltung, eine Heilung bedeutet für sie Mandantsende, ohne daß ein Erfolgsbonus (weil es den nicht gibt) das ausgleichen könnte. So traurig das ist, ist damit klar, was für sie selbst besser ist. Unter Juristen gibt es Altruisten und Porschebesteller, auf Insolvenzrecht spezialisieren sich letztere leider häufiger.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
C
CrazyChris23.02.19 14:08Die sachwalter in Insolvenzverfahren mit eigenverwaltung wird in der regel nicht reich. Er verdient nur Geld mit wenig Arbeit.
Das Problem der eigenverwaltung ist aber in aller regel, dass die Fehler der Vergangenheit nur für kurze zeit aus den Büchern gestrichen werden und kurze zeit später wieder auftauchen, während sich der Unternehmer den neuen porsche gönnt. Ein unternehmen das einmal in der eigenverwaltung war geht irgendwann wieder rein. Ist üblich.
Mir wäre das Risiko zu groß
Das Problem der eigenverwaltung ist aber in aller regel, dass die Fehler der Vergangenheit nur für kurze zeit aus den Büchern gestrichen werden und kurze zeit später wieder auftauchen, während sich der Unternehmer den neuen porsche gönnt. Ein unternehmen das einmal in der eigenverwaltung war geht irgendwann wieder rein. Ist üblich.
Mir wäre das Risiko zu groß
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