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ᐅ Verständnisfrage zu Bodengutachten - Mutterboden abtragen


Erstellt am: 29.11.18 16:12

B
Bizzy
29.11.18 16:12
Moin,
mir liegt ein Bodengutachten vor, von dem ich nur Bahnhof verstehe. Könnte mir eventuell jemand "übersetzen" was dort geschrieben steht?

Das Areal stellt eine etwas unebene Brache mit Geländehöhen um +0,5 bis +0,7m rel. Höhe bei leichter Neigung nach Westen dar.

Bis 0,8m: Mutterboden, Bodenklasse 1
Ab 0,8m bis 1,6m: nichtbindige Sande, Bodenklasse 3
danach bindige Sande, Bodenklasse 4 (bei Verschlammung Klasse 2)

Verständlich ist, dass der Mutterboden abgetragen und entsorgt werden muss bzw. kann dieser als Gartengestaltung genutzt werden. Über die nächste Schicht (nichtbindiger Sand) steht folgendes:
  • Bodengruppe SE, SU
  • Verdichtarkeitsklasse V1
  • nicht frostempfindlich (F1)
  • Feuchtraumgewicht 18,5 kN/m3
  • Wichte unter Auftrieb 10,5 kN/m3
  • Kohäsion 0 kN/m2
  • Reibungswinkel 32,5 / 35
  • Steifemodul 20 bis 50 MN/m2
Nach Mutterbodenabtrag liegt leicht differentes Abtragsplanum um ca. -0,15 bis -0,2m vor. Diese Höhendifferenz ist durch Sohlenunterbau/Bodenauftrag zu überbrücken.

Bei Durchführungen von statischen Lastplattendruckversuchen dürften auf der Oberkante des abschließend schottig-kiesigen Sohlenunterbaus Verformungsmoduln Ev2 von mind. 60 MN/m2 erreicht werden.

Erfolgt statische Bemessung der Gründungsplatte nach dem Bettungsmodulverfahren ergibt sich bei einer Sohldruckbeanspruchung von 125 bis 150 kN/m2 der Ansatz eines statischen Bettungsmoduls von 25 bis 30 MN/m3.

Kommen lastabtragende Streifenfundamente im nichtbindigen mitteldicht gelagerten Sand zur Ausführung können diese für eine Sohldruckbeanspruchung von 200 kN/m2 ausgelegt werden. Dies entspricht einem Bemessungswert des Sohlwiderstands von 280kN/m2.

Für die Verfüllung der Arbeitsräume wird nichtbindiges verdichtungsfähiges Füllmaterial empfohlen.

In meiner Bauleistungsbeschreibung steht folgendes:

"Das Erdreich wird im Bereich des Baukörpers in ca. 40 cm Stärke abgetragen und seitlich
gelagert. Vorausgesetz wird Boden bis Bodenklasse 3 und ein tragfähiger Boden mit einer
zulässigen Bodenpressung von 250 KN/m². Die Baugrube wird mit Füllsand aufgefüllt und
lagenweise verdichtet. Die Sockelhöhe wird bis ca. 40 cm mit dem Erdaushub aufgefüllt."

Da der Mutterboden bis 0,8m tief ist, müssen diese 80cm abgetragen werden, anstatt der 40cm. Kommen noch weitere Arbeiten/Kosten auf mich zu?
M
Mottenhausen
30.11.18 10:37
Leg deiner Baufirma das Gutachten vor, die können dir eine realistische Kostenschätzung geben.

Ich würde es so verstehen, der Mutterboden soll abgetragen werden. Dann kommt eine Ausgleichsschicht um den Höhenunterschied plan zu bekommen. Dann gibt es 2 Varianten: weitere Auffüllung und eine komplett flache Bodenplatte oder alternativ Streifenfundamente. Ich Vermute es werden die Streifenfundamente, da sowieso 80cm Mutterboden weg muss, dann passt das ziemlich gut.

Klingt aber erst mal relativ entspannt. Wasser dürfte auch kein großes Thema sein auf dem Sanduntergrund.

Aushub: je nach dem wie groß euer Haus ist, ist locker mit 100m³ Mutterboden zu rechnen, das ist ein riesiger Haufen.
N
Nordlys
30.11.18 11:42
Mehrkosten ähnlich wie hier um 8tsd geschätzt. Es muss mehr ausgekoffert werden. Es muss Mutterboden leider abgefahren werden, da die Menge zu gross ist zur Eigenverwendung.
B
Bizzy
30.11.18 19:10
Kann man dem Gutachten irgendwo entnehmen, ob die zulässige Bodenpressung von 250 kN/m2 erreicht wird? Oder wird das erst bei den Erdarbeiten ersichtlich?

Es steht dort auch, dass mit Grundwasser erst ab einer Tiefe von 4,5m zu rechnen ist, und das keine Bodenverbesserungsmaßnahmen nötig sein werden. Was ja erst mal ganz positiv klingt. Wir haben in unserer Planung 10.000 Euro Mehrkosten für die Erdarbeiten angesetzt. Das könnte dann ja passen.
N
Nordlys
30.11.18 19:29
20 mn pro qm sind 2 mal 10 hoch 4 kn pro qm. Also weit genug, weit mehr als die geforderten 250 .
L
Lumpi_LE
07.12.18 13:54
Nö, steht ja da für Bodenplatte 125 kN/m² und für Streifenfundamente 250 kN/m². Beides völlig ausreichend.
Wenn in deinem Vertrag die Gründung nicht näher definiert ist passt es also mit 250 auch vertraglich.
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