Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Erschließungskosten der Gemeinde zu hoch - Selber beauftragen?


Erstellt am: 20.09.18 11:21

G
Gxichtsface
20.09.18 11:21
Hallo zusammen,

folgende Situation bei uns:

Uns (bzw. meinem Vater) gehört ein Grundstück am Ortsrand eines Dorfes. Das Grundstück grenzt direkt an das letzte Haus des Orts. Momentan ist das Grundstück noch nicht erschlossen sprich Landwirtschaftsfläche.
Ich habe bei der Gemeinde nachgefragt, ob es grundsätzlich möglich wäre, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu bauen und wie es mit der Erschließung des Grundstücks ablaufen würde.

Bei unserer Gemeinde verhält es sich so, dass Grundstücke nur erschlossen werden, wenn die Gemeinde im Eigentum des Grundstücks ist.
Das bedeutet für uns, dass wir der Gemeinde unser eigenes Grundstück verkaufen müssten (zu einem Preis von ca. 22€ je m², hier kommt uns die Gemeinde etwas entgegen und würde uns den Preis für Bauerwartungsland bezahlen). Anschließend erschließt die Gemeinde das Grundstück und verkauft es uns als Bauland für 70€ je m² wieder zurück. Erschlossen wären später ca. 700 m².
Unterm Strich würden wir also dafür, dass die Gemeinde unser Grundstück erschließt 48€ je m² zahlen. Was bei 700 m² über 33.000€ ausmacht, die wir für die Erschließung unseres eigenen Grundstücks zahlen müssten.

Nun meine Fragen:

Darf die Gemeinde einfach sagen, dass sie Grundstücke nur erschließt, wenn sie selbst Eigentümerin des Grundstücks ist?

Und wenn ja, müssten dann die Ankauf- und Verkaufspreise der Gemeinde für das Grundstück nicht wenigstens in etwa den eigentlichen Erschließungskosten entsprechen? 33.000 € für die Erschließung eines 700m² Grundstücks können doch nie für die eigentliche Erschließung gerechtfertigt sein.

Und die letzte Frage: Könnten wir die Erschließung des Grundstücks auch selbst beauftragen? Also Firmen engagieren, die die Erschließung ordnungsgemäß durchführen. Somit hätte die Gemeinde mit der eigentlichen Erschließung nichts zu tun. Höchstens am Schluss, mit der Abnahme.

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen
A
Alex85
20.09.18 11:55
Der Rückkauf kostet auch noch Kaufnebenkosten.
Zu dem Verfahren der Gemeinde kann ich dir nichts sagen.
Ich will dir aber sagen, dass du Tiefbaukosten offenbar deutlich unterschätzt. So ein Meter Abwasserkanal mit allen Arbeiten drum herum wie Straße auf etc. kostet locker 1000€/m.
H
halmi
20.09.18 11:59
48€ Erschließungskosten sind mMn. nicht zu viel. Der komplette Aufwand wird ja nur für dich betrieben
N
Nordlys
20.09.18 12:23
Das mit dem Selbstbeauftragen ist so eine Sache. Damit Du bauen kannst, müssen vom letzten bebauten Grundstück bis zu Dir verlegt werden Abwasser, ggf. Regenwasser, Frischwasser, Strom und evtl. Gas. Dazu muss also die Strasse, die der Gemeinde, dem Kreis, dem Land oder gar Bund gehört, geöffnet werden, dazu muss ggf. eine Verkehrsbehinderung in Kauf genommen werden, das alles muss wieder geschlossen werden, Schächte werden gesetzt, Kanaldeckel verbaut, mit anderen Worten, das eine Gemeinde das zulässt, dass das einer privat durchführt und dann noch ein Ahnungsloser, dass scheint mir unwahrscheinlich.
C
Caspar2020
20.09.18 14:51
Gxichtsface schrieb:
Momentan ist das Grundstück noch nicht erschlossen sprich Landwirtschaftsfläche.
Und somit nicht im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen?
Gxichtsface schrieb:
Darf die Gemeinde einfach sagen, dass sie Grundstücke nur erschließt, wenn sie selbst Eigentümerin des Grundstücks ist?

Klar, im übrigen ist das nur die äußere Erschließung; sprich Straße, Kanal etc vor dem Grundstück liegen. Dann kommt noch mal die innere Erschließung....
Gxichtsface schrieb:
Und die letzte Frage: Könnten wir die Erschließung des Grundstücks auch selbst beauftragen? Also Firmen engagieren, die die Erschließung ordnungsgemäß durchführen. Somit hätte die Gemeinde mit der eigentlichen Erschließung nichts zu tun. Höchstens am Schluss, mit der Abnahme.

Solange wahrscheinlich du nicht den Deal eingehst, wird die Stadt keine Anstrengungen unternehmen das Grundstück in den Flächennutzungsplan als Bauland auszuweisen.

Von daher erübrigt es sich darüber nachzudenken es selber der äußeren Erschließung zuzuführen.

Das gute an deren Vorschlag ist im übrigen, das das ganze Prozedere mit Gebühren bezüglich der Flächennutzungsplan und Bauleitplanung etc von der Gemeinde auch damit abgedeckt ist.
G
Gxichtsface
20.09.18 17:22
Vielen Dank schon mal für eure bisherigen Antworten.

Caspar2020 schrieb:
Und somit nicht im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen?

Nein im Flächennutzungsplan ist es momentan nicht als Bauland ausgewiesen
Caspar2020 schrieb:
Klar, im übrigen ist das nur die äußere Erschließung; sprich Straße, Kanal etc vor dem Grundstück liegen. Dann kommt noch mal die innere Erschließung....

Das weiß ich. Deswegen kommen mir die Erschließungskosten rein für die äußere Erschließung auch so hoch vor.
erschließungskostengrundstückebaulandflächennutzungsplanerschlossen