ᐅ Nordterrasse und Küche im Süden? Feedback erwünscht
Erstellt am: 12.09.18 19:33
H
hampshire13.09.18 11:00kbt09 schrieb:
Vermutlich keine, denn, wenn ich es richtig verstanden habe, wird der gesamte hintere Freibereich auch der im Norden noch liegt, vom Verkäufer verscherbelt und muss erschlossen werden.Wenn es noch verscherbelt werden soll, kann man es kaufen. Ob Mann dann nur das vordere, nur das hintere oder beide Grundstücke nimmt ist dann die Entscheidung. Hinten hat man keine Zuwegung mehr durch den Garten. Wenn es bereits an einen anderen Bauherren verkauft ist, der dort bauen will, ist es schwieriger.kbt09 schrieb:
Und, klären, wie weit ein Haus von der Zuwegung entfernt sein muss. Du schreibst direkt oder 1 m .. ist das mit dem Bauamt geklärt?Da alle Häuser in der Straße die Zuwegung nach hinten direkt am Haus haben, kann das kein Problem sein.
Es geht nur um die nötige Breite, da rechnen wir aufgrund der vielen Einheiten hinten mit geforderten 3,50m.
Der Abstand zum Weg ergibt sich dann nur noch aus der Breite des Hauses.
Und genau deshalb frage ich, ob mit dem Bauamt geklärt ist, dass dann nicht von deinem Grundstück zu diesem neuen Grundstück für das Haus 3 m Abstand einzuhalten sind.
Also, aus dem 17m breitem Grundstück wird ein 13,5 m breites Grundstück, nach Norden soll es 2,5 m Abstand halten, bleiben noch 11 m. Und, nach Süden zum neuen Flurgrundstück "Zubringerweg" vielleicht dann auch 2,5 oder 3 m Abstand ... als Haus 8 bis 8,5 m maximal.
Also, aus dem 17m breitem Grundstück wird ein 13,5 m breites Grundstück, nach Norden soll es 2,5 m Abstand halten, bleiben noch 11 m. Und, nach Süden zum neuen Flurgrundstück "Zubringerweg" vielleicht dann auch 2,5 oder 3 m Abstand ... als Haus 8 bis 8,5 m maximal.
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