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ᐅ Kanalanschluss Zwang auch für Hobbygrundstück zwingend?


Erstellt am: 05.09.18 19:40

O
OlgaK
05.09.18 19:40
Liebe Bauexperten,

erstmal Hallo, mein erster Post, danke für´s Freischalten.
Mein Mann und ich überlegen ein altes Haus als Wochenend/Hobbyimmobilie zu kaufen. Es handelt sich um ein gefangenes Grundstück, unbewohnt und entkernt, wir möchten es im Laufe der Zeit herrichten, aber in absehbarer Zukunft nicht dort wohnen. Wir haben überlegt, eine Komposttoilette einzurichten und einen Brunnen bauen zu lassen (für Garten/Bewässerung). Strom ist auch erstmal nicht geplant.
Nun die Frage, gilt der Zwang zum Anschluss ans Abwassernetz auch für uns, wenn es sich zwar um ein bewohnbares Grundstück handelt, wir aber nicht unseren Wohnsitz dort haben und es eher als Ferienhütte nutzen?

Liebe Grüße,
Olga
N
Nordlys
06.09.18 08:46
Ja.
O
OlgaK
06.09.18 10:10
Nordlys schrieb:
Ja.
Wie kann es dann sein, dass eine Masse solcher Immobilien ohne Anschluss verkauft werden und Jahrzehntelang einfach rum stehe`n? Das wäre der Logik nach ja dann auch illegal, oder?
E
Escroda
06.09.18 11:25
Au weia, das wird doch wohl nicht wieder so ein Salamithread, wo die Informationen immer scheibchenweise nachgeliefert werden?
Hier meine Fragen:
Bundesland?
Planungsrecht? - Nutzung laut Flächennutzungsplan, Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch oder Innenbereich nach §34 Baugesetzbuch oder Bebauungsplan §30 Baugesetzbuch, Landschaftsplan
Auszug aus Liegenschaftskarte als JPG (M 1:1000)?
Bauordnungsrecht? - Bestand legal (Baugenehmigung vorhanden?), Zuwegung, damalige und derzeitige Entwässerung, Kanalanschluss in erreichbarer Nähe, belastende oder begünstigende Baulasten
Grunddienstbarkeiten?
OlgaK schrieb:
Wie kann es dann sein, dass eine Masse solcher Immobilien ohne Anschluss verkauft werden und Jahrzehntelang einfach rum stehe`n?
Wenn Du konkrete Fälle mit oben angefragten Informationen zur Verfügung stellst, können wir das hier gerne diskutieren.
O
OlgaK
06.09.18 11:45
Leider habe ich selbst kaum mehr Informationen zu dem Grundstück. Der Verkäufer ist im Ausland und hat den verkauf einem Makler überlassen, sodass ich bis jetzt nur einige wenige Daten habe.
Bundesland: Sachsen.
Keine Hinweise auf Bebauungspläne, Grundstück um das Haus ist nur allgemein als Flurstück mit knapp 1050 qm bezeichnet, kein Denkmalschutz, undefiniertes Wegerecht im Grundbuch, da Anlage zum Grundbuch wohl im Krieg/nach der Wende verloren. Das Gebäude steht da aber mit Genehmigung legal. Medien sind abgemeldet und es befinden sich nach Auskunft keine Leitungen zum Haus selbst hin, ob zur Grundstücksgrenze weiß ich nicht. Das Haus wurde Jahrzehnte nicht bewohnt und ist im Rohbauzustand.
E
Escroda
06.09.18 12:10
OlgaK schrieb:
Der Verkäufer ist im Ausland und hat den verkauf einem Makler überlassen
Makler schließen meistens die Rechtsverbindlichkeit ihrer Auskünfte mit Verweis auf Eigentümerangaben aus.
OlgaK schrieb:
Keine Hinweise auf Bebauungspläne
... vom Makler, oder hast Du Dich bei der Gemeinde erkundigt?
OlgaK schrieb:
undefiniertes Wegerecht im Grundbuch
Das ist schlecht.
OlgaK schrieb:
Das Gebäude steht da aber mit Genehmigung legal.
Und das weißt Du woher?
OlgaK schrieb:
Medien sind abgemeldet
Diese Formulierung klingt nach: Medien waren mal angemeldet. Hat der Makler diese Formulierung gewählt?
OlgaK schrieb:
Das Haus wurde Jahrzehnte nicht bewohnt und ist im Rohbauzustand.
Wenn Du das Gebäude in irgendeiner Weise nutzen möchtest, dürfte dies nach deiner Beschreibung legal nur mit einem neuen Bauantrag möglich sein. Kläre deine Pläne also vor dem Kauf mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, sonst hast Du am Ende eine nutzlose Wiese mit Altlasten gekauft.
grundstückmaklerbaugesetzbuchanschlussgrundbuchgebäude