Notarvertrag - Notartermin ist morgen!

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I

immokauf2018

Folgende nachfolgende Mail habe ich soeben an den Notar geschrieben, bitte teilt mir mal mit ob ich übertreibe bzw. ob die genannten Punkte aus dem Notarvertrag so ok sind. ich habe den Notarvertrag erst heute Abend 17:00 bekommen, morgen Vormittag ist der Termin, nicht verschiebbar weil schon ein anderer Interessent existiert, brauche daher dringend Hilfe.

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"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich den Notarvertrag erst heute Abend zum ersten mal erhalten.

Die Übernahme der Wohnung sollte Lastenfrei erfolgen, das heißt ich möchte keine möglicherweise im Grundbuch eingetragenen Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber fremden Gläubigern übernehmen.

Nachfolgend habe ich folgende Fragen/Hinweise zu den nachfolgend aufgeführten Punkten:


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'Die Weiterverkauf bedarf der Zustimmung des Verwalters.'

Hinweis: In der Teilungserklärung zum Objekt <Straße + HNR> (beigefügt) steht dass die Zustimmung des Verwalters zur Weiterverkauf nur aus wichtigem Grund versagt werden kann, die wichtigen Gründe sind in der Teilungserklärung aufgeführt. Die Teilungserklärung ist beigefügt. Diese Einschränkung aus der Teilungserklärung (nur aus wichtigem Grund kann die Weiterverkauf versagt werden) sollte im Notarvertrag nach Möglichkeit berücksichtigt werden.


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'Die vorgenannten Rechte werden vom nachgenannten Käufer nicht
übernommen. Die Löschung wird unter Vorlage der Sterbeurkunde
beantragt.'

Frage: Die Löschung wird vom Notar veranlasst? Wer übernimmt die Kosten der Löschung? Die Sterbeurkunde liegt vor?

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'lfd. Nr. 3 Grundschuld mit Brief in Höhe von XX.XXX,00 EUR für die
Bausparkasse <Name der Bausparkasse> –
Bausparkasse der <Träger der Bausparkasse> – in
<Ort>.

Diese vorgenannte Grundschuld wird vom Käufer nicht übernommen. Die
durch sie gesicherte Verbindlichkeit des Verkäufers soll aus dem Kaufpreis
Zug um Zug gegen Löschung der Grundschuld im Grundbuch abgelöst
werden. Der Notar wird beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen.
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Löschung und beantragt die Löschung
im Grundbuch so wie die Gläubigerin dies bewilligen wird.'

Frage: Was bedeutet der Satz: "Sowie die Gläubigerin das bewilligen wird"? Heißt dass dass ich die Grundschuld unter Umständen übernehmen muss? Eine Übernahme einer Grundschuld und damit von verbrieften Schulden des Verkäufers wäre vom Käufer nicht gewünscht.

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'Der Verkäufer erteilt dem Käufer ab Besitzübergabe Vollmacht, für ihn in der
Wohnungseigentümerversammlung das Stimmrecht auszuüben.
Der Vertrag bedarf der Genehmigung des Verwalters.'

Frage: Warum benötige ich eine Vollmacht vom Verkäufer? Ich dachte die Wohnung geht in meinen Besitz über, somit sollte ich selbst Stimmrecht entsprechend des Miteigentumsanteils bei den Eigentümerversammlungen haben.

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'4. Der gesamte Kaufpreis ist fällig innerhalb von 10 Tagen nach einer
schriftlichen Mitteilung der Notarin an den Käufer durch Versendung
mittels einfachen Briefes, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind,
frühestens jedoch am *****'

Frühestens jedoch am **** muss entsprechend realistisch befüllt werden, so dass genügend Zeit bleibt dass ich den Darlehensvertrag unterschreiben kann, die Bank den Betrag auf mein Konto auszahlt und ich wiederum an den Verkäufer bezahle.

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'Bei Wohnraum kann die Geltendmachung von Eigenbedarf beschränkt
sein und Wohnungsbindung bestehen, wenn das Objekt öffentlich
gefördert ist oder war.'

Frage: Mir ist nicht bekannt dass eine solche öffentliche Förderung und damit einhergehend eine Einschränkung bei der Geltendmachung des Eigenbedarfs besteht. ist das denn überhaupt der Fall und muss dieser Passus aufgenommen werden?

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'd) Fortbestand der Grundpfandrechte
Die bestellten Grundpfandrechte dürfen auch nach der
Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben. Alle
Eigentümerrechte und Rückgewährsansprüche, die mit ihr zu tun haben,
werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall
ab Eigentumsumschreibung auf den Käufer übertragen. Entsprechende
Grundbucheintragung wird bewilligt.

Der Verkäufer erteilt dem Käufer Vollmacht, ihn bei allen vorstehenden Rechtshandlungen zu vertreten[...]'

Hinweis: Grundpfandrechte, also verbriefte Schulden des Verkäufers sollen nicht vom Käufer übernommen werden.

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Ich bin telefonisch erreichbar unter: <meine Telefonnummer>, rufen Sie mich bitte morgens bezüglich der Punkte an. Wir können diese Punkte auch gerne dann noch vor Ort um xx:xx am 09.08. besprechen, ich werde zum Termin wie besprochen vor Ort erscheinen.

Vielen Dank,

Viele Grüße,

<Mein Name>"


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M

Müllerin

Der Notar darf dich das morgen nicht unterschreiben lassen, wenn du den Vertrag erst heute erhalten hast. Es gibt eine 2 Wochenfrist zwischen Kenntnisnahme und Unterschrift.

Zum Inhalt von mir nix qualifiziertes. Für genau diese Fragen wäre nämlich eigentlich der Notar da zur Klärung.
 
C

Caspar2020

Der Notar darf dich das morgen nicht unterschreiben lassen, wenn du den Vertrag erst heute erhalten hast. Es gibt eine 2 Wochenfrist zwischen Kenntnisnahme und Unterschrift.
Das ist meines Wissens so nicht richtig.

Anwendbar ist die neue Vorschrift auf alle Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge, auf die Bestellung von Erbbaurechten oder auch auf Kaufverträge über Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist immer, dass an dem Vertrag auf der einen Seite ein Verbraucher beteiligt ist, also eine Person, die das Grundstück weder für gewerbliche noch für freiberufliche Zwecke kauft und bei der man daher weniger Erfahrung und Fachkompetenz erwartet. Auf der anderen Seite muss ein Unternehmer stehen, wozu alle Gewerbetreibenden und Freiberufler, aber auch juristische Personen wie etwa Wohnungsgesellschaften gehören.

In den meisten Fällen ist der Verbraucher als Käufer an solchen Verträgen beteiligt, etwa beim Kauf von Haus oder Wohnung von einem Bauträger oder beim Erwerb eines Bauplatzes von einer Grundstücksgesellschaft. Bisweilen könnten Verbraucher auch als Verkäufer auftreten, etwa bei der Veräußerung von Grundstücken an einen Erschließungsträger.

Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten untereinander ist die 14-Tage-Frist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Doch auch hier ist es bewährte Praxis, sich rechtzeitig vor der Beurkundung vom Notar einen Entwurf geben zu lassen.
 
F

Fuchur

Soweit ich das im Kopf habe ist die 2-Wochen-Frist nur eine Soll-Bestimmung, hindert also nicht prinzipiell die Unterschrift. Aber aus diesem Umstand heraus wird der Notar sich - ob er Lust hat oder nicht - mehr Zeit nehmen müssen zum Termin, um deine Fragen zu klären.

Für einige deiner Fragen gibt es einfache Erklärungen, aber das ist einerseits Rätselraten ohne den vollständigen Vertragstext und das Objekt zu kennen und andererseits wenig hilfreich bei den Konsequenzen für dich, die ein falscher Tipp hätte. Dafür, genau dafür bekommt der Notar dein gutes Geld.
 
F

Fuchur

§ 17 Beurkundungsgesetz
[...]
2.
der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen; bei Verbraucherverträgen, die der Beurkundungspflicht nach § 311b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegen, soll dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts vom beurkundenden Notar oder einem Notar, mit dem sich der beurkundende Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden hat, zur Verfügung gestellt werden. Dies soll im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung erfolgen. Wird diese Frist unterschritten, sollen die Gründe hierfür in der Niederschrift angegeben werden.
 
C

Caspar2020

Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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