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ᐅ Wendehammer wird von Amt verlangt. Ist das wirklich richtig so?


Erstellt am: 07.05.18 18:18

S
Sandra1986
07.05.18 18:18
Hallo ihr Lieben,

Wir sind derzeit ziemlich ratlos. Wir wollen auf dem Grundstück meines Vaters eine Stadtvilla bauen. Dies soll am Ende einer Stichstraße (T-Form) gebaut werden. Die komplette Siedlung wurde vor etwa 20 Jahren erbaut und hat derzeit keinen Wendehammer. Dieser war allerdings geplant von der Stadt, doch mein Großvater wollte damals sein Stück Land nicht dafür hergeben. Nun war die erste Aussage des Bauamtes, das wir baugleich bauen müssen und somit kein 2-geschossiges Gebäude gebaut werden darf. Theoretisch zu verstehen, alle Häuser um uns herum sind 1,5-geschossig, allerdings an einem Hang gebaut und somit ist das Kellergeschoss fast vollwertiger Wohnraum und wir würden mit der Höhe nicht höher kommen als die anderen. Also Grund 1 aus der Welt geschafft. Jetzt kommt die nächste und sagt wegen der Feuerwehr müssten wir diesen ollen Wendehammer bauen. Also gut, Feuerwehr angerufen, Termin ausgemacht und die zukünftige Zufahrt gemeinsam angeschaut. Grund 2 auch völlig aus der Luft gegriffen, die Feuerwehr sagt sie hat mehr als genug Platz. Die Leute vom Bauamt schon ziemlich sauer auf uns. Jetzt kommt wir müssen diesen Wendehammer bauen damit die Müllabfuhr wenden kann. Langsam glaube ich einfach das ist reine Willkür. Davon mal abgesehen das unser Bauvorhaben damit beendet wäre, denn das könnten wir finanziell gar nicht wuppen finde ich es fast noch frecher das dieser Wendehammer über unser Grundstück und 2 benachbarte gehen soll. Die Müllabfuhr sagt im übrigen es ist kein Problem dort zu wenden, die machen dies ja schließlich schon so seit 20 Jahren. Nehmen wir uns denn jetzt wohl einen Anwalt.? Hat jemand sowas wohl Schonmal erlebt?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.
E
Escroda
07.05.18 18:56
Ohne Lageplan ist die Situation nur schwer vorstellbar. Gibt es einen Bebauungsplan?
Sandra1986 schrieb:
doch mein Großvater wollte damals sein Stück Land nicht dafür hergeben.
Manchmal vergisst eine Behörde nicht.
Sandra1986 schrieb:
Also Grund 1 aus der Welt geschafft.
Hofft ihr das oder hat das Bauamt schon zugestimmt?
Sandra1986 schrieb:
Nehmen wir uns denn jetzt wohl einen Anwalt.?
Zunächst würde ich es mit einem Architekten versuchen. Der erstellt eine Bauvoranfrage, in der die umstrittenen Fragen formuliert sind und planerische Lösungen vorschlagen werden. Diese müssen dann schriftlich und rechtsverbindlich beantwortet werden. Fertigt Protokolle von den Terminen mit Feuerwehr und Müllabfuhr an oder bittet um schriftliche Stellungnahme bzw. um Bestätigung, dass es keine Probleme gibt. Sollte das Bauamt keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Argumente gegen das Vorhaben vorbringen, werden sie es wohl genehmigen müssen. Ansonsten wäre das der richtige Zeitpunkt für den Anwalt.
Ich habe allerdings das Gefühl, dass deine Schilderung der Fakten sehr einseitig ist und wichtige Gegebenheiten, die das Handeln der Behörde erklären könnten, nicht genannt wurden.
Könnte es vielleicht sein, dass es einen Bebauungsplan gibt, der den Wendehammer als öffentliche Verkehrsfläche festsetzt und die Weigerung deines Großvaters dazu geführt hat, dass der Ausbau nicht wie geplant durchgeführt werden konnte? Vielleicht mussten sogar die Nachbarn spezielle Verpflichtungen übernehmen (Baulasten, Grunddienstbarkeiten, städtebauliche Verträge, o.ä.), um überhaupt bauen zu dürfen. Dann würde aber auch kein Anwalt helfen können.
S
Sandra1986
07.05.18 19:12
Ja das die Ämter nicht vergessen ist auch unser Gedanke. Und uns wurde schriftlich zugesagt das nichts gegen ein 2-geschossiges Gebäude spricht.

Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Es ist ein Satzungsgebiet. Und spezielle Verpflichtungen wie genannt sind mir nicht bekannt. Ich stehe im dauerhaften Kontakt zu den Nachbarn da alle es brennend interessiert wie es weiter geht.

Ja ich denke da ehrlich gesagt sehr einseitig Da ich ungern dieses Bauvorhaben auf Eis legen möchte. Für mich macht es einfach keinen Sinn, denn ob wir da jetzt bauen oder nicht, es gibt seit 20 Jahren in dieser Stichstraße keinen Wendehammer und es wird ihn auch nicht geben. Das mit der Bauvoranfrage ist ein super Tipp. Wir wollen mir Helma bauen. Das werden wir Mittwoch ansprechen.

Lieben Dank dir diese ausführliche Antwort.
H
HilfeHilfe
07.05.18 20:36
Sandra1986 schrieb:
Ja das die Ämter nicht vergessen ist auch unser Gedanke. Und uns wurde schriftlich zugesagt das nichts gegen ein 2-geschossiges Gebäude spricht.

Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Es ist ein Satzungsgebiet. Und spezielle Verpflichtungen wie genannt sind mir nicht bekannt. Ich stehe im dauerhaften Kontakt zu den Nachbarn da alle es brennend interessiert wie es weiter geht.

Ja ich denke da ehrlich gesagt sehr einseitig Da ich ungern dieses Bauvorhaben auf Eis legen möchte. Für mich macht es einfach keinen Sinn, denn ob wir da jetzt bauen oder nicht, es gibt seit 20 Jahren in dieser Stichstraße keinen Wendehammer und es wird ihn auch nicht geben. Das mit der Bauvoranfrage ist ein super Tipp. Wir wollen mir Helma bauen. Das werden wir Mittwoch ansprechen.

Lieben Dank dir diese ausführliche Antwort.
Nur stellt euch darauf ein das vorantragen Geld kosten ( Planung Helma) mit offenem Ausgang . Ich würde bei einem solchen erstverlauf mit den Behörden auch keinen Bauvertrag auch keinen Vorvertrag unterzeichnen
E
Escroda
08.05.18 07:25
Sandra1986 schrieb:
Es ist ein Satzungsgebiet.
Was meinst Du damit? Ein Bebauungsplan ist auch eine Satzung. Gelten besondere bauspezifische Satzungen (Gestaltungssatzung, Sanierungsgebiet, o.ä.)?
Sandra1986 schrieb:
Wir wollen mir Helma bauen.
Ich kenne Helma und deren Strukturen nicht. Im Allgemeinen zeigt ein zentrales, vielleicht nicht einmal in NRW ansässiges Planungsteam bei Spezialfällen weniger Einsatz, als zur zufriedenstellenden Planung notwendig wäre. Insofern teile ich @HilfeHilfe 's Bedenken.
Sandra1986 schrieb:
Und uns wurde schriftlich zugesagt das nichts gegen ein 2-geschossiges Gebäude spricht.
Ich verstehe den ganzen Ablauf nicht. Wer hat wem wann was auf Grund von welchen Vorlagen schriftlich oder mündlich mitgeteilt? Die Tipps können ja nur so gut sein, wie deine Informationen.
F
fragg
08.05.18 09:17
Bei Behörden gilt: Schriftlich beantragen. Auf den schriftlichen Ablehnungsbescheid warten. Dagegen schriftlich (gerne auch ohne Angabe eines Grundes) Wiederspruch einreichen. Dann beschäftigt sich damit die nächst höhere Stelle. Spätestens der fällt meistens auf, was der SB da für einen Müll gemacht hat, und rudert zurück.
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