ᐅ Wendehammer wird von Amt verlangt. Ist das wirklich richtig so?
Erstellt am: 07.05.18 18:18
H
HilfeHilfe09.05.18 07:40fragg schrieb:
Bei Behörden gilt: Schriftlich beantragen. Auf den schriftlichen Ablehnungsbescheid warten. Dagegen schriftlich (gerne auch ohne Angabe eines Grundes) Wiederspruch einreichen. Dann beschäftigt sich damit die nächst höhere Stelle. Spätestens der fällt meistens auf, was der SB da für einen Müll gemacht hat, und rudert zurück.Aha und die Vorgeschichte ?fragg schrieb:
Wiederspruch einreichen. Dann beschäftigt sich damit die nächst höhere Stelle.In NRW leider nicht möglich, da das Widerspruchsverfahren vor vielen Jahren abgeschafft wurde. Hier bleibt einem nur der Klageweg. Zuvor kann man natürlich versuchen, im persönlichen Gespräch mit dem Vorgesetzten den Vorgang außergerichtlich zu klären.