1.2.3. Massivbau GmbH

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S

Stadtinspektor

Wurde denn die Vertragskündigung seitens 1.2.3. Massivbau auch bestätigt?

Viel Glück beim weiteren bauen und ich wünsche Euch, dass die finanzielle Belastung weiterhin im Rahmen bleibt.
 
L

Lurcher

Hallo,

dass läuft alles über unseren Anwalt. Ich frage mal nach ob die Kündigung bestätigt wurde. Unsere Kündigung wurde mittels eines Gerichtsvollziehers übergeben. Die Kündigung ist somit rechtlich dort angekommen. Allerdings sind die damals noch verbliebenen Mitarbeiter und der GF telefonisch nicht mehr erreichbar gewesen.

Grüße
 
S

Stadtinspektor

Soweit ich weiß, können innerhalb dieser 3 Jahre, noch Forderungen gegenüber den vermeintlichen Schuldnern geltend gemacht werden.

Diese Auskunft jedoch unverbindlich, ohne jegliche Sicherheit. Muss mich erst auch rechtlich schlau machen und dies 100% bestätigen lassen.
 
B

Bauherrennotruf

Soweit ich weiß, können innerhalb dieser 3 Jahre, noch Forderungen gegenüber den vermeintlichen Schuldnern geltend gemacht werden.

Diese Auskunft jedoch unverbindlich, ohne jegliche Sicherheit. Muss mich erst auch rechtlich schlau machen und dies 100% bestätigen lassen.

Hallo Stadtinspektor und andere Bauherren!

Die Aussage ist korrekt ----- 3 Jahre ----- hat er Zeit!
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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