ᐅ 1.2.3. Massivbau GmbH
Erstellt am: 14.08.2010 13:40
Lurcher 04.01.2011 10:28
Stadtinspektor schrieb:
Bei den Bauherren, die mitten im BV stecken- geht´s da auf eigene Faust weiter?Hallo Stadtinspektor,
ja bei uns geht es weiter. Es geht mit der Außendämmung weiter und sind gerade dabei einen geeigneten Heizungsbauer zu bekommen. Wir haben das Glück im Unglück, einen bekannten Bausachverständigen haben, der uns hilft. Er will uns helfen, dass wir bis zum Sommer das Haus beziehen können. Allerdings werden wir uns finanziell sehr strecken müssen.
Grüße
Stadtinspektor 04.01.2011 10:36
Wurde denn die Vertragskündigung seitens 1.2.3. Massivbau auch bestätigt?
Viel Glück beim weiteren bauen und ich wünsche Euch, dass die finanzielle Belastung weiterhin im Rahmen bleibt.
Viel Glück beim weiteren bauen und ich wünsche Euch, dass die finanzielle Belastung weiterhin im Rahmen bleibt.
Lurcher 04.01.2011 11:26
Hallo,
dass läuft alles über unseren Anwalt. Ich frage mal nach ob die Kündigung bestätigt wurde. Unsere Kündigung wurde mittels eines Gerichtsvollziehers übergeben. Die Kündigung ist somit rechtlich dort angekommen. Allerdings sind die damals noch verbliebenen Mitarbeiter und der GF telefonisch nicht mehr erreichbar gewesen.
Grüße
dass läuft alles über unseren Anwalt. Ich frage mal nach ob die Kündigung bestätigt wurde. Unsere Kündigung wurde mittels eines Gerichtsvollziehers übergeben. Die Kündigung ist somit rechtlich dort angekommen. Allerdings sind die damals noch verbliebenen Mitarbeiter und der GF telefonisch nicht mehr erreichbar gewesen.
Grüße
Stadtinspektor 04.01.2011 11:28
Das ist ja eben die Crux.
Nach meinem Kenntnisstand muss man dann nämlich noch 3 Jahre bibbern.
Nach meinem Kenntnisstand muss man dann nämlich noch 3 Jahre bibbern.
Stadtinspektor 05.01.2011 09:47
Soweit ich weiß, können innerhalb dieser 3 Jahre, noch Forderungen gegenüber den vermeintlichen Schuldnern geltend gemacht werden.
Diese Auskunft jedoch unverbindlich, ohne jegliche Sicherheit. Muss mich erst auch rechtlich schlau machen und dies 100% bestätigen lassen.
Diese Auskunft jedoch unverbindlich, ohne jegliche Sicherheit. Muss mich erst auch rechtlich schlau machen und dies 100% bestätigen lassen.
Bauherrennotruf 05.01.2011 18:10
Stadtinspektor schrieb:
Soweit ich weiß, können innerhalb dieser 3 Jahre, noch Forderungen gegenüber den vermeintlichen Schuldnern geltend gemacht werden.
Diese Auskunft jedoch unverbindlich, ohne jegliche Sicherheit. Muss mich erst auch rechtlich schlau machen und dies 100% bestätigen lassen. Hallo Stadtinspektor und andere Bauherren!
Die Aussage ist korrekt ----- 3 Jahre ----- hat er Zeit!