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ᐅ 1.2.3. Massivbau GmbH


Erstellt am: 14.08.2010 13:40

Schwarzwäldler 10.12.2010 21:32
Hallöchen!!!

Seit langem beobachten wir das ganze hier und ich habe so eine WUT gegen diese Firma und dessen Geschäftsführer ist könnte platzen.

Wir haben mit unserem Anwalt eine außerordentliche Kündigung der Firma ausgesprochen, diese will die nicht akzeptieren. Und das beste Kamm gestern als wir einen Riesen Brief erhalten haben, wo die Rechtsanwälte der Firma uns auf Schadenersatz Klagen.

Hat noch jemand von euch eine Klage bekommen wenn JA bitte melden, denn das kann nicht sein, dass wir alle Leiden und die so davonkommen!

sitzriese88 11.12.2010 14:40
Hallo zusammen!

Heute ist mir ein neues Schreiben von einem neuen Anwalt / Insolvenzverwalter ins Haus geflattert.
Zuerst mal stimmt mein Name in der ganzen Sache schon mal nicht (Adresse war richtig) und zum zweiten sollen wir bis zum 17.12.2010 eine enorme Summe die ich jetzt hier nicht nennen möchte auf ein Treuhandkonto überweisen....
Mal gespannt was mein Anwalt dazu sagt oder auch noch andere Betroffene hier im Forum.

Bitte melden!

123 11.12.2010 23:02
Wir haben auch ein Schreiben erhalten mit einer Anmahnung für eine fiktiven Summe....obwohl wir schon vor längerem gekündigt haben. Bin mal gespannt, was diese neue Situation für unseren Prozess zu bedeuten hat.

Bauherrennotruf 11.12.2010 23:54
>>> ACHTUNG<<< betrifft Schreiben des IV

Hallo betroffene Bauherren!

Viele unser durch uns betreuten Bauherren haben nun das Schreiben des IV erhalten. In diesem er jeweils feststellte, dass er noch offene Rechnungen gemäß einer Summe, welche er nicht weiter erläutert, gefunden hat und zur Zahlung auffordert.

1. Auf jeden Fall die gesetzte Frist einhalten und durch einen Anwalt
entsprechend antworten lassen.

2. Wer auf einen Anwalt in dieser Sache verzichtet, setzt sich Gefahr von
Irrtum und Nichtanerkennung des Schreibens aus.

3. Denken Sie bitte daran, dass auch Ihr finanzierendes Institut nur
Anwaltshandlungen akzeptiert.

4. Die vom IV dargestellte Summe, hat er nicht ausreichend belegt,
wodurch ein Widerspruch, sofern er sachlich fundiert ist, kein Problem
sein sollte.

5. Bereiten Sie bitte vor Ablauf der 6 Wochen Frist die rechtlichen
Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung vor, damit Sie
ebenfalls vor Ablauf dieser Frist außerordentlich kündigen können.
Danach geraten Sie in ernste Probleme!

6. Denken Sie in diesem Zusammenhang auch an das
Leistungsabgrenzungsgutachten, die Bauwertermittlung, das
Mangelerfassungs- und Bewertungsgutachten und zu guter Letzt an
eine Gesamtschadenserfassungsgutachten, welches alle 4 Gutachten
zusammenfasst, sowie zusätzlich noch die anderen Schäden wie
Doppelbelastung, Zinsen, zusätzliche Kosten für Neubeauftragung von
Firmen etc., urkundlich belegbar, benötigt wird. Wer das versäumt kann
in ernsthafte Problem geraten, was Aufrechnungsansprüche angeht.

7. Zuletzt denken Sie auch daran, dass Sie Fristen setzen müssen.

katzenfan 12.12.2010 09:56
Hallo zusammen,

also ich kann nicht ganz glauben das der IV so schnell ist. Seit 08.12.10 um 12.00 Uhr läuft das ganze Verfahren doch erst. Dann muss er erst mal dahin und sich vor Ort Einblick verschaffen. Und dann soll 09.12 oder 10.12 schon Post im Briefkasten sein??????

So ein Insolvenzverfahren (ist ja noch ein Antrag..) läuft doch wenn dann 2 -3 Jahre. Waren das nicht die "alten" Anwälte vom Hr. S...?

Ich warte erst mal auf Post vom IV und dann wird gehandelt.
Gruß an alle

Bauherrennotruf 12.12.2010 14:23
Katzenfan Antwort

Hallo Katzenfan!

Dein Einwand in allen Ehren, aber Fakten sind nun einmal Fakten und unumstösslich!

Sofern Dir selber oder anderen der Insolvenzverwalter noch nicht geschrieben haben sollte, gehören wohl eure Außenstände evtl. zu denen, die beim Insolvenzverwalter in der Prioritätenliste an Stelle Zwei stehen, was aber nicht heißen soll, dass euch die Briefe, weil Wochenende, vielleicht erst am Wochenanfang oder später zugehen.

1. Das Erste was ein Insolvenzverwalter macht ist, noch am Tag des Gerichtsbeschlusses das Unternehmen aufzusuchen und in die Debitorenbuchhaltung zu schauen.

2. Es geht für ihn nicht darum, ob offene Forderungen berechtigt sind, sondern die Masse zu sichern. Das heißt, dass er sofort veranlasst alle in Debitorenbuchhaltung offenstehenden Beträge schriftlich, per Standardbrief, mit Fristsetzung und Ankündigung, bei den säumigen Zahlern einzufordern. So etwas dauert in der Regel, für alle Aufforderungen, nur wenige Tage.

3. Diese Ankündigungen, Zahlungsaufforderungen mit Fristsetzung, dienen in dieser Form, wie sie hier gemacht wurden, zur Beeinflussung, bzw. Veranlassung der betroffenen Bauherren, um diese zu unvernünftigen Handlungen, die dem Insolvenzverwalter zum Vorteil gereichen, zu verleiten.

Nur zum Hinweis:
Jede Forderung die man schriftlich einfordert, muss von Rechts wegen äußerst genau und im Detail aufgelistet sein. Der bisherige uns vorliegende Schriftverkehr des Insolvenzverwalter weist keinerlei Rechnungen im Detail, noch Aufstellungen in anderer Weise aus. Bei diesen Schriftsätzen wird nur von einer pauschal offenstehenden Summe gesprochen, welche die in diesem Schreiben festgesetzte Frist ad Absurdum führt.

Lieber Katzenfan, bitte bedenke, dass sehr viele Leute bereits dieses Schreiben vorliegen haben und das Du, in der Form wie Du geschrieben hast, diese Leute indirekt als Lügner hinstellst. Dass Du noch kein Schreiben bekommen hast, heißt nicht, dass es schon Andere bekommen haben.

Deine abwartende Haltung in Ehren, aber bedenke hierbei, auch Du hast nur noch eine Gnadenfrist von weniger als 6 Wochen!

Übrigens der Gerichtsbeschluss zur vorläufigen Insolvenz ist unumstösslich und in diesem Thema bereits vollständig eingestellt worden (einfach mal die anderen Seiten anschauen).

Trotzdem wünschen wir auch Dir alles Gute, und suche Dir bitte bei Zeiten einen guten Baufachanwalt.
insolvenzverwalteranwaltschriftlichfristsetzung