ᐅ Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf?
Erstellt am: 14.04.18 23:19
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DReffects14.04.18 23:19Hallo Liebe Foren-Gemeinde!
Ich habe ein Grundstück erworben. Dazu waren wir bei einem von der Kommune die das Grundstück verkauf hat ausgesuchten Notar.
Diesen habe ich bezahlt.
Nun haben sich im Nachhinein inhaltliche Fragen zum Kaufvertrag ergeben. Hierzu habe ich mich an den Notar gewandt, der sagte mir nun nur lapidar "da kenne ich mich nicht so genau aus und kann ihnen nichts bestätigen".
Daher ganz konkret gefragt: besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags?
Danke & Grüße
Ich habe ein Grundstück erworben. Dazu waren wir bei einem von der Kommune die das Grundstück verkauf hat ausgesuchten Notar.
Diesen habe ich bezahlt.
Nun haben sich im Nachhinein inhaltliche Fragen zum Kaufvertrag ergeben. Hierzu habe ich mich an den Notar gewandt, der sagte mir nun nur lapidar "da kenne ich mich nicht so genau aus und kann ihnen nichts bestätigen".
Daher ganz konkret gefragt: besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunftserteilung auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags?
Danke & Grüße
Das kommt auf die Fragen an:
Frage: Verstehe ich den Vertrag richtig, dass sich die Gemeinde verpflichtet hat, Strassen und Beleuchtung bis August 2019 herzustellen? Das kann er beantworten.
Frage: Ist es so, dass mein Grundstück problemlos nach vorne entwässern kann? Da muss er ggf. passen.
Frage: Verstehe ich den Vertrag richtig, dass sich die Gemeinde verpflichtet hat, Strassen und Beleuchtung bis August 2019 herzustellen? Das kann er beantworten.
Frage: Ist es so, dass mein Grundstück problemlos nach vorne entwässern kann? Da muss er ggf. passen.
H
HilfeHilfe15.04.18 10:33Was sagt die Gemeinde wenn es um inhaltliche Fragen geht. Sollte ja ein Standard Kaufvertrag sein ...
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