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ᐅ Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf?


Erstellt am: 14.04.18 23:19

Zaba1216.04.18 08:46
Verständlicher als es gerade geschrieben hat wirst es nicht mehr bekommen. Du merkst auch das wir alle in diese Richtung schreiben.

Jetzt musst du für Dich abwegen, ob es der Streitwert und deine Befriedigung des Rechtsverstänsnisses es wert sind. Sobald der Mahnbescheid raus ist wirst eh in die eine (Anwalt) oder andere (zahlen) Richtung reagieren müssen.

So oder so wird die Situation schneller als dir lieb ist gelöst werden.
Alex8516.04.18 08:53
Einem Mahnbescheid kann man per Kreuz im Formular widersprechen. Danach gibts Klage oder nix weiter.

Wie gehen denn die anderen Bauherren damit um, wenn manche sogar schon beim BM vorgeladen waren? Knicken die Leute ein oder macht es Sinn, dass ihr euch mal zusammen tut? Örtliche Zeitung?
ONeill16.04.18 09:29
Wenn es nun wirklich so ist, dass mit dem Kauf nur die Erschließung bis Grundstücksgrenze gemeint war, wer gibt denn dann der Gemeinde das Recht irgendeine Firma für den Hausanschluss zu beauftragen? Dann wäre dafür doch auch wirklich alleine der Bauherr zuständig.

Und selbst wenn dir Gemeinde das immer so macht, also die gleiche Firma beauftragen und den Hausanschluss direkt mit abwickeln, was ja auch von Vorteil sein kann, so muss dies doch auch mit dem Bauherren abgesprochen sein.

Ansonsten sehe ich das wie die anderen. Leg es dem Anwalt vor, er kann es genau klären. Es ist nachvollziehbar, dass du das ggfs ohne Anwalt und Kosten klären willst, aber es sieht ja nun mal so aus, dass dies nicht klappt.
Matthew0316.04.18 10:02
Der Strang entwickelt(e) sich wie zu erwarten trotz umformulierter Frage genau gleich wie dein ursprünglicher Thread vor geraumer Zeit. Auch damals haben alle unisono zu einem Anwalt geraten. Ich verstehe absolut nicht warum das hier jetzt wieder von vorne los geht und du nicht bei einem Anwalt warst. Außer einer Mahnung ist die Sachlage identisch, alles wiederholt sich.
Geh doch bitte ganz simpel zu einem Anwalt, innerhalb von 30-60 Minuten am Tisch sitzen hast du alles wichtige beantwortet...
Spunk16.04.18 10:48
Servus,
ich war auch erst der Meinung, dass du im Recht bist. Aber dann nach nochmaligem gründlichem Lesen:

Schnell erklärt:
Die Leitung ist von Abzweigstelle zu Hauptabsperrvorrichtung (erste auf Grundstück) zu Übergabestelle (erste im Gebäude).
Vom Abzweig bis zur Hauptabsperrung gehört der Gemeinde und ist bezahlt.
Von der Hauptabsperrung bis zur Übergabestelle (die 10m) sind deine und wird dir in Rechnung gestellt.

So lese ich dies zumindest, es ist nur eine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Wenn du es genau wissen willst, gehe zum RA.
Btw. so kenne ich dies auch und ist der Normalfall. Zwischen Hauptabsperrung und Übergabestelle ist bauseits und wird i.d.R. auch so vergeben und abgerechnet. Vielleicht ergibt sich hier noch ein rechtliches Schlupfloch, da du den Teil nicht beauftragt hast und von der Gemeinde vergeben wurde. Aber sicherlich findet sich dazu auch noch was im Kleingedruckten.
Caspar202016.04.18 12:27
Spunk schrieb:
Die Leitung ist von Abzweigstelle zu Hauptabsperrvorrichtung (erste auf Grundstück) zu Übergabestelle (erste im Gebäude).
Vom Abzweig bis zur Hauptabsperrung gehört der Gemeinde und ist bezahlt.
Von der Hauptabsperrung bis zur Übergabestelle (die 10m) sind deine und wird dir in Rechnung gestellt.

Wie der TE schon in seinem ersten Thread zu dem Thema erläutert hat ist der Sachverhalt schon ein wenig verzwickter:
DReffects schrieb:
Von insgesamt 18,7 Metern Anschlusslänge werden 8,7 Meter zur Abrechnung gebracht. Also knapp 190€ pro laufendem Meter.

Auf Rückfrage erklärte sowohl Gemeinde als auch Firma, dass man es "hier so handhabt", dass alles ab 10 Metern vom Eigentümer zu zahlen sei.
Spunk schrieb:
Btw. so kenne ich dies auch und ist der Normalfall

Ja; aber hier ist das kein Normalfall. Weil ja auch die Gemeinde bzw. der Bauunternehmer einen Teil der Leistung als abgegolten sieht.
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