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ᐅ Gesamtbauleiter - Wie eine Gesamtbauleitererklärung vorlegen?


Erstellt am: 06.04.18 17:22

S
Skyfire
06.04.18 17:22
Hallo Leute,

ich hab da mal eine Anfrage zum Thema Gesamtbauleiter.

Wir haben den Vertrag mit einem Fertighausanbieter bezüglich der Herstellung eines Hauses in Holzständerbauweise unterschrieben. Es handelt sich um ein Ausbauhaus plus.
Die Elektrik, Bodenplatte sowie Maler-/Bodenbelagsarbeiten/Verspachtelung werden bauseits von uns erledigt bzw. lassen wir erledigen.

Für die Gewerke Fertighaus und Bodenplatte erhalten wir eine Fachbauleitererklärung

Jetzt sollen wir eine Gesamtbauleitererklärung vorlegen. Den haben wir logischerweise nicht, wir sind davon ausgegangen das dies ebenfalls der Fertighaushersteller übernimmt. Da hat es uns kalt erwischt.

Wir haben ein Angebot des Verband Privater Bauherren und TÜV über eine Baubegleitung vorliegen. Wenn ich richtig verstanden habe ersetzt dies aber nicht die Bauleitung. Kann ich den Verband Privater Bauherren mit der Bauleitung beauftragen?

Was kostet uns das ganze Extra?

Was würdet Ihr uns empfehlen

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Hallo Skyfire,

schau mal hier: Gesamtbauleiter - Wie eine Gesamtbauleitererklärung vorlegen?. Da wird jeder fündig!
R
ruppsn
06.04.18 17:42
Skyfire schrieb:

Kann ich den Verband Privater Bauherren mit der Bauleitung beauftragen?

Was kostet uns das ganze Extra?

Was würdet Ihr uns empfehlen
Klingt jetzt vielleicht schnippisch, ist aber nicht so gemeint...Meine Empfehlung wäre diese Fragen an den Verband Privater Bauherren zu richten, die sollten die am besten beantworten können...

Beim Verband Privater Bauherren einen Sachverständigen zu neuralgischen Phasen des Häuslebaus zu engagieren wurde damals bei uns (2016) mit ca. 300 EUR pro Termin (10 Termine -> 3000 EUR) gehandelt. Was eine komplette Bauleitung / Bauüberwachung kostet?

Ich würde mal annehmen, dass im Verband Privater Bauherren auch Architekten unterwegs sind, die die Bauüberwachung nach HOAI abrechnen. Einfach mal die anrechenbaren Baukosten hernehmen, 3/4 Satz für den Architekten als Worst Case annehmen und die Leistungsphase (LPH) für Bauüberwachung nachschlagen und rechnen. Ich meine das ist LPH 7 und macht ca. 1/3 (also 33%) des Architektenhonorars aus. Das wäre die Größenordnung, mit der ich rechnen würde.

Genaueres weiß aber nur der, der es ausführen soll, und das wäre in dem Fall der Verband Privater Bauherren.
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