A
Aliban2014
Hallo liebes Forum,
ich überlege noch welches Heizsystem es sein soll (Luft-Wasser-Wärmepumpe/Gas) und bin in diesem Zusammenhang auf folgende Frage gestoßen:
Gemäß Wikipedia beträgt der maximale Heizwärmebedarf
bei einem KfW-55 Haus 35 kWh/m²a und bei einem KfW-70-Haus (= Energieeinsparverordnung) 45 kWh/m²a.
Jedoch (?) zuzüglich dem Heizbedarf für die Warmwasser-Aufbereitung: Laut Wikipedia rechnen hier manche pauschale Methoden mit 12,5kWh/m²a auf die gesamte Fläche bezogen. Dies entspräche 23L pro Person (aber wie viele Personen sind hier davon abgedeckt? 1? 2? 4?)
1.
Wenn man nun nur nach Energieeinsparverordnung baut, dann darf im Energieausweis als Endenergiebedarf später quasi der Wert von 45 kWh/m²a + Warmwasser nicht überschritten werden oder?
Oder geht es bei den maximalen 45 kWh/m²a bereits um den Wert inklusive Warmwasser-Aufbereitung? Das ist mir nicht ganz klar und macht einen riesigen Unterschied aus in der Berechnung der Heizkosten.
2.
Kann man dann anhand von diesem Wert theoretisch die künftigen Heizkosten in € berechnen? Natürlich unter zuhilfenahme weiterer Annahmen. Aber den Energieeinsparverordnung-Wert müsste man ja auf jeden Fall einhalten.
Beispiel
Bei einem aktuellen Energieeinsparverordnung-Einfamilienhaus (= Kfw 70) mit z.B. 160qm Wohnfläche +10qm Nutzfläche mit 4 Personen ergäbe sich dann eine maximal zulässige Endenergiebedarfsberechnung:
Heizwärmebedarf: 45kWh * 160qm = 7.200 kWh/a
Warmwasser: 4 x 12,5 x 170qm = 8.500 kWh/a
Summe: 15.700 kWh
Bei einem KfW55-Haus ergäbe sich dann theoretisch eine Summe von 14.100 kWh.
Das hört sich alles etwas zu viel an.
Meiner Berechnung nach ergäben sich hierbei folgende Strom/Gas-Kosten
KfW70 = aktuelle Energieeinsparverordnung
Gas:
15.700 kWh x 5ct = 785€ laufende Gas-Kosten
8€ Grundgebühr x 12 Monate = 96€
Summe Gas: 881€
Luft-Wasser-Wärmepumpe:
15.700 kWh / JAZ 3,5 = 4.485 kWh Strom
4.485 x 0,29€ Strompreis = 1.300€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.420€
alternativ Luft-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 4,0
15.700 kWh / JAZ 4,0 = 3.925 kWh Strom
3.925 x 0,29€ Strompreis = 1.138€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.258€
KfW55
Gas:
14.100 kWh x 5ct = 705€ laufende Gas-Kosten
8€ Grundgebühr x 12 Monate = 96€
Summe Gas: 801€
Luft-Wasser-Wärmepumpe:
14.100 kWh x JAZ 3,5 = 4.028 kWh Strom
4.028 x 0,29€ Strompreis = 1.168€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.178€
alternativ Luft-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 4,0
14.100 kWh x JAZ 4,0 = 3.525 kWh Strom
3.525 x 0,29€ Strompreis = 1.022€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.142€
Denke mal die wichtigste Frage ist ob die Maximal-Werte von 35 (KfW55) bzw. 45 (Energieeinsparverordnung/KfW70) kWh/m²a mit oder ohne Warmwasser sind. Oder ob die 12,5 kWH/Person zu viel sind.
In beiden Fällen würde das Ergebnis nämlich gewaltig nach unten gehen...
Ich hoffe Ihr könnt mir aus diesem Dschungel helfen
Gruß
ich überlege noch welches Heizsystem es sein soll (Luft-Wasser-Wärmepumpe/Gas) und bin in diesem Zusammenhang auf folgende Frage gestoßen:
Gemäß Wikipedia beträgt der maximale Heizwärmebedarf
bei einem KfW-55 Haus 35 kWh/m²a und bei einem KfW-70-Haus (= Energieeinsparverordnung) 45 kWh/m²a.
Jedoch (?) zuzüglich dem Heizbedarf für die Warmwasser-Aufbereitung: Laut Wikipedia rechnen hier manche pauschale Methoden mit 12,5kWh/m²a auf die gesamte Fläche bezogen. Dies entspräche 23L pro Person (aber wie viele Personen sind hier davon abgedeckt? 1? 2? 4?)
1.
Wenn man nun nur nach Energieeinsparverordnung baut, dann darf im Energieausweis als Endenergiebedarf später quasi der Wert von 45 kWh/m²a + Warmwasser nicht überschritten werden oder?
Oder geht es bei den maximalen 45 kWh/m²a bereits um den Wert inklusive Warmwasser-Aufbereitung? Das ist mir nicht ganz klar und macht einen riesigen Unterschied aus in der Berechnung der Heizkosten.
2.
Kann man dann anhand von diesem Wert theoretisch die künftigen Heizkosten in € berechnen? Natürlich unter zuhilfenahme weiterer Annahmen. Aber den Energieeinsparverordnung-Wert müsste man ja auf jeden Fall einhalten.
Beispiel
Bei einem aktuellen Energieeinsparverordnung-Einfamilienhaus (= Kfw 70) mit z.B. 160qm Wohnfläche +10qm Nutzfläche mit 4 Personen ergäbe sich dann eine maximal zulässige Endenergiebedarfsberechnung:
Heizwärmebedarf: 45kWh * 160qm = 7.200 kWh/a
Warmwasser: 4 x 12,5 x 170qm = 8.500 kWh/a
Summe: 15.700 kWh
Bei einem KfW55-Haus ergäbe sich dann theoretisch eine Summe von 14.100 kWh.
Das hört sich alles etwas zu viel an.
Meiner Berechnung nach ergäben sich hierbei folgende Strom/Gas-Kosten
KfW70 = aktuelle Energieeinsparverordnung
Gas:
15.700 kWh x 5ct = 785€ laufende Gas-Kosten
8€ Grundgebühr x 12 Monate = 96€
Summe Gas: 881€
Luft-Wasser-Wärmepumpe:
15.700 kWh / JAZ 3,5 = 4.485 kWh Strom
4.485 x 0,29€ Strompreis = 1.300€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.420€
alternativ Luft-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 4,0
15.700 kWh / JAZ 4,0 = 3.925 kWh Strom
3.925 x 0,29€ Strompreis = 1.138€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.258€
KfW55
Gas:
14.100 kWh x 5ct = 705€ laufende Gas-Kosten
8€ Grundgebühr x 12 Monate = 96€
Summe Gas: 801€
Luft-Wasser-Wärmepumpe:
14.100 kWh x JAZ 3,5 = 4.028 kWh Strom
4.028 x 0,29€ Strompreis = 1.168€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.178€
alternativ Luft-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 4,0
14.100 kWh x JAZ 4,0 = 3.525 kWh Strom
3.525 x 0,29€ Strompreis = 1.022€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.142€
Denke mal die wichtigste Frage ist ob die Maximal-Werte von 35 (KfW55) bzw. 45 (Energieeinsparverordnung/KfW70) kWh/m²a mit oder ohne Warmwasser sind. Oder ob die 12,5 kWH/Person zu viel sind.
In beiden Fällen würde das Ergebnis nämlich gewaltig nach unten gehen...
Ich hoffe Ihr könnt mir aus diesem Dschungel helfen
Gruß