Heizwärmebedarf KfW 55 / Kfw 70 und Verbrauchskosten

4,70 Stern(e) 3 Votes
A

Aliban2014

Hallo liebes Forum,

ich überlege noch welches Heizsystem es sein soll (Luft-Wasser-Wärmepumpe/Gas) und bin in diesem Zusammenhang auf folgende Frage gestoßen:

Gemäß Wikipedia beträgt der maximale Heizwärmebedarf
bei einem KfW-55 Haus 35 kWh/m²a und bei einem KfW-70-Haus (= Energieeinsparverordnung) 45 kWh/m²a.

Jedoch (?) zuzüglich dem Heizbedarf für die Warmwasser-Aufbereitung: Laut Wikipedia rechnen hier manche pauschale Methoden mit 12,5kWh/m²a auf die gesamte Fläche bezogen. Dies entspräche 23L pro Person (aber wie viele Personen sind hier davon abgedeckt? 1? 2? 4?)

1.
Wenn man nun nur nach Energieeinsparverordnung baut, dann darf im Energieausweis als Endenergiebedarf später quasi der Wert von 45 kWh/m²a + Warmwasser nicht überschritten werden oder?
Oder geht es bei den maximalen 45 kWh/m²a bereits um den Wert inklusive Warmwasser-Aufbereitung? Das ist mir nicht ganz klar und macht einen riesigen Unterschied aus in der Berechnung der Heizkosten.

2.
Kann man dann anhand von diesem Wert theoretisch die künftigen Heizkosten in € berechnen? Natürlich unter zuhilfenahme weiterer Annahmen. Aber den Energieeinsparverordnung-Wert müsste man ja auf jeden Fall einhalten.



Beispiel

Bei einem aktuellen Energieeinsparverordnung-Einfamilienhaus (= Kfw 70) mit z.B. 160qm Wohnfläche +10qm Nutzfläche mit 4 Personen ergäbe sich dann eine maximal zulässige Endenergiebedarfsberechnung:

Heizwärmebedarf: 45kWh * 160qm = 7.200 kWh/a
Warmwasser: 4 x 12,5 x 170qm = 8.500 kWh/a
Summe: 15.700 kWh


Bei einem KfW55-Haus ergäbe sich dann theoretisch eine Summe von 14.100 kWh.

Das hört sich alles etwas zu viel an.




Meiner Berechnung nach ergäben sich hierbei folgende Strom/Gas-Kosten


KfW70 = aktuelle Energieeinsparverordnung

Gas:
15.700 kWh x 5ct = 785€ laufende Gas-Kosten
8€ Grundgebühr x 12 Monate = 96€
Summe Gas: 881€


Luft-Wasser-Wärmepumpe:
15.700 kWh / JAZ 3,5 = 4.485 kWh Strom
4.485 x 0,29€ Strompreis = 1.300€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.420€



alternativ Luft-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 4,0
15.700 kWh / JAZ 4,0 = 3.925 kWh Strom
3.925 x 0,29€ Strompreis = 1.138€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.258€






KfW55

Gas:
14.100 kWh x 5ct = 705€ laufende Gas-Kosten
8€ Grundgebühr x 12 Monate = 96€
Summe Gas: 801€


Luft-Wasser-Wärmepumpe:
14.100 kWh x JAZ 3,5 = 4.028 kWh Strom
4.028 x 0,29€ Strompreis = 1.168€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.178€


alternativ Luft-Wasser-Wärmepumpe mit JAZ 4,0
14.100 kWh x JAZ 4,0 = 3.525 kWh Strom
3.525 x 0,29€ Strompreis = 1.022€
10€ Grundgebühr x 12 Monate = 120€
Summe Strom: 1.142€







Denke mal die wichtigste Frage ist ob die Maximal-Werte von 35 (KfW55) bzw. 45 (Energieeinsparverordnung/KfW70) kWh/m²a mit oder ohne Warmwasser sind. Oder ob die 12,5 kWH/Person zu viel sind.
In beiden Fällen würde das Ergebnis nämlich gewaltig nach unten gehen...

Ich hoffe Ihr könnt mir aus diesem Dschungel helfen


Gruß
 
A

Aliban2014

Okay bei KfW55 mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer JAZ von 3,5 müsste es 1.288€ Stromkosten sein statt 1.178€, hoffe es gibt nicht noch mehr Rechenfehler
 
D

dertill

Uiii... da wird aber einiges durcheinander gewürfelt.
Gemäß Wikipedia
Da Wikipedia keine Förderbescheide der KfW oder Energiebedarfsberechnungen nach Energieeinsparverordnung durchführt, verweise ich hier mal auf die Technischen Mindestanforderungen als Anlage zum Merkblatt zum KfW Programm 153: Energieeffizient bauen für KFW 55, 40 und 40+ (gültig bis April 2018).

maximale Heizwärmebedarf
bei einem KfW-55 Haus 35 kWh/m²a und bei einem KfW-70-Haus (= Energieeinsparverordnung) 45 kWh/m²a.
Weder die KfW noch die Energieeinsparverordnung geben einen maximalen Heizwärmebedarf vor. An keiner Stelle, niemals.

Die Energieeinsparverordnung schreibt die Berechnung des Primärenergiebedarfs anhand des Referenzgebäudeverfahrens vor. Dabei wird dein geplanter Bau mit einem Referenzgebäude mit Referenzanlagentechnik verglichen. Wenn das Ergebnis besser oder gleich ist, darfst du das Haus nach Energieeinsparverordnung bauen. Der Primärenergiebedarf errechnet sich aus deinem Heizwärmebedarf und Warmwasserbedarf IN KOMBINATION mit deiner Anlagentechnik.
Es gibt auch keinen absolut maximalen Primärenergiebedarf, sondern nur den Primärenergiebedarf des Referenzgebäude zu deiner Planung, welcher nicht überschritten werden darf. Das Referenzgebäude ist gleicher Kubatur und mit gleichen Fensterflächen wie das deine nur ausgeführt mit Vorgegebenem Wand- und Fensteraufbau und Referenzanlagentechnik. Dessen Performance muss deine Planung in Summe erreichen oder besser sein.

Die KfW Bedingungen knüpfen an das Referenzgebäudeverfahren an und fordern, dass dein Primärenergiebedarf 55% bzw 40% des Referenzgebäudes nicht überschreitet. Die KfW bezieht sich dabei auf die Vorgaben aus 2014. Die Energieeinsparverordnung seit 2016 schreibt bereits die Einhaltung von 75% des Qp von 2014 vor - weshalb auch das Förderprogramm KfW 70 gestrichen wurde, weil es quasi schon als Standard gefordert wird. Also Energieeinsparverordnung Standard 2016 = "KfW 75"

Ich hoffe das klärt alle Fragen zu, was man maximal an Heizwärme nach Energieeinsparverordnung und KfW 55 haben darf. Es gibt einfach keine absolute Grenze.

Davon Ab: Mit einer Erdgasheizung wirst du kein KfW 55 Haus bauen können. Mit einer Erdgasheizung ohne Solarthermie wird es schon knapp überhaupt einen Neubau errichten zu können, nur mit Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.

Beim Warmwasser würde ich eher mit 2 kWh/Person und Tag rechnen, das sind 45 Liter 50°C warmes Wasser am Tag. Die Energieeinsparverordnung ist da nicht ganz realitätsnah: Wieso solltest du mehr Warmwasser brauchen, wenn dein Wohnzimmer 20m² größer wird?
Aber beim Warmwasserbedarf gilt: Dieser ist vollkommen Personenabhängig: Du Badest jeden Tag? Du stehst auf Raindance-Duschparties mit 30 l/min? Du gehst 4 mal die Woche zum Sport und duscht dort und weniger zu Haus? Du hast gar keine Badewanne? Du bist Außendienstler nur viel in Hotels etc. unterwegs?
Da kann ein Bedarf von 0 bis 100 l WW am Tag raus kommen.


Der Tatsächliche Heizwärmebedarf eines Hauses ist von ganz vielen Faktoren abhängig: Siehst du auch wenn du dir mal eine Wärmebedarfs- und Heizlastberechnung anschaust. Und das ist nur die Theorie.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

Aliban2014

Uiii... da wird aber einiges durcheinander gewürfelt.


Da Wikipedia keine Förderbescheide der KfW oder Energiebedarfsberechnungen nach Energieeinsparverordnung durchführt, verweise ich hier mal auf die Technischen Mindestanforderungen als Anlage zum Merkblatt zum KfW Programm 153: Energieeffizient bauen für KfW 55, 40 und 40+ (gültig bis April 2018).



Weder die KfW noch die Energieeinsparverordnung geben einen maximalen Heizwärmebedarf vor. An keiner Stelle, niemals.
Dass die Energieeinsparverordnung/KfW keinen maximalen Heizwärmebedarf angibt, ist dahingehend interessant, weil in dem Wikipedia-Eintrag zu diesen ominösen "35" oder "45" kWh/m²a lediglich steht:
"Der Jahres-Heizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche AN nach Energieeinsparverordnung)"

Darf man hier Wikipedia verlinken? Das steht im Eintrag "Energiestandard".


Ich habe grundsätzlich ein Misstrauen gegenüber allen Wikipedia-Einträgen, dachte dies nur als grobe Orientierung. Die Berechnung die hinter dem "LEG/PHI (PHPP)-Verfahren steht kenne ich nicht und kann das nicht einschätzen.

Mir wäre damit sehr geholfen gewesen, wenn das mal als Richtwert für die künftige Heizkosten herhalten könnte.

In der Wärmepumpe-Datenbank sieht man aber auch, dass z.b. bei der Anlagennummer 1922 der Primärenergiebedarf von berechneten 52 kWh/m²a aufgrund Energieeinsparverordnung 2014 bei der genannten Heizfläche von 240qm theoretisch einen Heizwärme von 52*240 = 12.480 kWh ergeben müsste.
Laut dem Wärmemengenzähler sind es jedoch im Jahr 2017 etwa 14.932 kWh gewesen. Es würde fast passen wenn die Gebäudenutzfläche mit 286m² angesetzt würde wie in den Bemerkungen angegeben wurde.





Zumindest einen Anhaltspunkt für die künftige Heizkostenberechnung sollte doch möglich?
 
M

munger71

Mit einer Gasheizung kann man sehr wohl noch KfW55 bauen. Man braucht dann halt Solarthermie für WW und HZ und eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung.
 
Z

Zaba12

In erster Linie geht es bei der Energieeinsparverordnung um das Thema Gebaudehülle, salopp gesagt wie viel Wärme geht über Fenster, Außenwand, Boden, Decke, etc. nach außen.

Das Haus kann mit noch so viel Technik vollgestopft sein, wenn die Gebäudehülle den u-Wert unterschreitet, hilft dir eine Kontrollierte-Wohnraumlüftung, SWWL, Photovoltaik-Anlage, Speicher, etc. herzlich wenig. Ziel ist immer erst die Gebäudehülle zu planen. Dann kannst du dir Gedanken um den Primärenergiekennwert machen!

Wo kommt der Aberglaube her das man mit Technik einen schlechten u-Wert ausgleichen kann? Es sind 2 unabhängige Werte die erfüllt sein müssen siehe Bewertung meines Energieberaters min Anhang.

heizwaermebedarf-kfw-55-kfw-70-und-verbrauchskosten-249138-1.jpeg
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Heizung / Klima gibt es 1770 Themen mit insgesamt 26288 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben